Ausschreibungsdetails
Es liegen in Deutschland keine offiziellen statistischen Daten dazu vor, wie viele Lernende während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung einen Auslandsaufenthalt absolvieren und in welchem Umfang Deutschland das europäische Ziel entsprechend erfüllt. Lediglich die Aufenthalte die im Rahmen von Förderprogrammen wie Erasmus+ stattfinden werden von den jeweiligen Programmen statistisch dokumentiert. Nicht erfasst werden jedoch Mobilitä-ten, die ohne Unterstützung solcher Programme erfolgen.
Um zumindest für den größten Teilbereich der beruflichen Bildung und zwar die schulische und duale Berufsausbildung eine belastbare Datengrundlage in Hinblick auf die Quantifizie-rung der Lernmobilität zu schaffen, hat die NA beim BIBB die Studie „Auslandsaufenthalte in der Berufsausbildung 2017“ in Auftrag gegeben. In dieser wurde für das Jahr 2017 ermittelt, dass 5,3 Prozent der Absolventinnen und Absolventen einen Auslandsaufenthalt während ihrer Berufsausbildung absolviert haben.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Konkurs, Vergleichsverfahren, Zahlungsunfähigkeit,Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter,Einstellung der gewerblichen Tätigkeit)
Schwere Verfehlung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs)
Interessenkonflikt: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren)
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens)
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen)
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten)
Rein nationale Ausschlussgründe: EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Einen Überblick der EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie außerdem auf der Internetseite der Europäischen Kommission: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/ Hierzu wird die ausgefüllte "Eigenerklärung_Russlandsanktionen.pdf" nach Verordnung (EU) Nr. 833/2014) gefordert. Die geforderte Unterlage befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Die Studie soll Aussagen machen zu folgenden Aspekten:
1. Wie international mobil sind die angehenden Absolventinnen und Absolventen ei-ner dualen oder vollzeitschulischen Ausbildung im Jahr 2026?
i. Mobilitätsstatus/Absolute Zahl (gesamt, dual, vollzeitschulisch; auf Bundesebene und nach Bundesländern)
ii. Anteil der Personen, die Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung absol-viert haben unter allen angehenden Absolventinnen und Absolventen einer berufli-chen Ausbildung (gesamt, dual, vollzeitschulisch; auf Bundesebene und nach Bun-desländern)
2. Wie sind die Merkmale und Strukturen der Lernmobilität in der beruflichen Bildung, einschließlich der Teilnehmerprofile und der jeweiligen Mobilitätsformen?
a. Soziodemografischer Hintergrund der auslandsmobilen Auszubildenden
i. Geschlecht
ii. Alter
iii. Schulische Vorbildung
iv. Art der Ausbildung
v. Vorerfahrungen in der internationalen Mobilität
vi. Bildungsstand der Eltern
vii. Migrationshintergrund der Eltern
b. Ausbildungszugehörigkeit der mobilen Auszubildenden
i. Berufsbereiche
ii. Berufsgruppen
iii. Wirtschaftszweige
iv. Kammerbereiche
v. Unternehmensgröße
vi. Ausbildungsvergütung (einschl. BAföG-Bezug)
c. Ausprägungen des/der Auslandsmobilität(en)
i. Anzahl
ii. Jahr
iii. Teilnahmevoraussetzungen
iv. Dauer
v. Zielländer
vi. Sprache der Zielländer
vii. Art der Auslandsaufenthalte (Praktikum, Kurs, Projektarbeit)
viii. Art der Einrichtung im Ausland
ix. Dokumentation der Kompetenzen
x. Finanzierung
xi. Aufteilung auf Förderprogramme/private Finanzierung
3. Wie sind die Perspektiven der Lernenden und Schulen in Bezug auf die Durchfüh-rung von Auslandsaufenthalten?
a. Die Perspektive der international Mobilen
i. Motivation Auslandsaufenthalt zu absolvieren
ii. bekannte und genutzte Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für die Organisation und Durchführung von Auslandsaufenthalten
iii. Maßnahmen, die die Durchführung von Auslandsaufenthalten verbessert hätten
iv. Gesamtwirkung des Auslandsaufenthaltes
b. Die Perspektive der Daheim-Gebliebenen
i. Mobilitätspläne (Auslandsaufenthalt war geplant, aber verworfen oder nie geplant)
ii. Motivation/Einstellung hinsichtlich eines Auslandsaufenthaltes
iii. Gründe, keinen Auslandsaufenthalt geplant/realisiert zu haben
iv. Informationseinholung in Bezug auf Auslandsaufenthalte/bei der Planung
v. Maßnahmen/Aspekte, die Mobilitätsbereitschaft erhöht/ zur Realisierung des Aus-landsaufenthaltes beigetragen hätten
vi. Erwartete Gesamtwirkung des Auslandsaufenthaltes
c. Die Perspektive der aktiven Schulen
i. Motivation Auslandsaufenthalte von Auszubildenden zu unterstützen
ii. Bekannte, existente und genutzte Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für die Organisation und Durchführung von Auslandsaufenthalten
iii. Maßnahmen, die die Durchführung des Aufenthaltes verbessert hätten
iv. Relevanz von Auslandsaufenthalten für Schule und Schulentwicklung
v. Gesamtwirkung von Auslandsmobilität für Auszubildende
d. Die Perspektive der inaktiven Schulen
i. Motivation/Einstellung hinsichtlich eines Auslandsaufenthaltes
ii. Gründe, Auslandsaufenthalte nicht zu unterstützen
iii. Bekannte Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für die Organisation und Durchführung von Auslandsaufenthalten
iv. Maßnahmen, die zur Unterstützung/Durchführung des Auslandaufenthaltes beige-tragen hätten
v. Erwartete Wirkung von Auslandsmobilität für Auszubildende und Schule
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