1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für StraßenwesenArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: FE 08.0279/2024/LGB - Dauerhafte Betonstraßen durch Verwendung neuartiger AKR-InhibitorenBeschreibung: Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäurereaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken wird derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung angewandt, die mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 geregelt wird. Verfahrensbedingt werden eine Vielzahl von Gesteinskörnungen als alkaliempfindlich eingestuft, auch wenn diese den Grenzwert nur geringfügig überschreiten. Dies stellt eine deutliche Einschränkung der Verfügbarkeit von geeigneten Gesteinskörnungen dar. Zudem dauert die Beurteilung der Alkaliempfindlichkeit einer Betonzusammensetzung mittels AKR-Performanceprüfung ca. 6 Monate. Somit ist das Prüfverfahren langwierig und teuer. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Gesteinskörnungen im Betonstraßenbau ist daher die Entwicklung und Festlegung neuer Strategien hinsichtlich der AKR-Prävention erforderlich. Grundsätzlich ist bekannt, dass für das Auftreten der betonschädigenden AKR ein Zusammenspiel der folgenden drei Faktoren erforderlich ist: Alkalien (z. B. durch Taumittelbeaufschlagung im Winter), Feuchtigkeit (z. B. durch Regenereignisse) und die Anwesenheit AKR-reaktiver Bestandteile in der verwendeten groben Gesteinskörnung (z. B. kryptokristalliner oder gestresster Quarz). In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob spezielle Maßnahmen zur Reduzierung der Alkaliempfindlichkeit von Gesteinskörnungen baupraktisch realisierbar und künftig anwendbar sind. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Entwicklung und prüftechnische Verifizierung einer innovativen AKR-Vermeidungsstrategie mittels AKR Inhibitoren, bei der grenzwertig alkali-reaktive Gesteinskörnungen für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton nicht ausgeschlossen werden müssen. Hierfür ist die Anwendung von AKR-Inhibitoren als Betonzusatzmittel im Frischbeton angedacht, um eine Schädigung des Betons dauerhaft zu vermeiden.Kennung des Verfahrens: 9854e29d-1d1b-4a4f-b465-9b8826ff8b81Interne Kennung: Z2g - FE 08.0279/2024/LGBVerfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: neinZentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2 ErfüllungsortOrt: Bergisch GladbachPostleitzahl: 51427NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungRein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: FE 08.0279/2024/LGB - Dauerhafte Betonstraßen durch Verwendung neuartiger AKR-InhibitorenBeschreibung: Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäurereaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken wird derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung angewandt, die mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 geregelt wird. Verfahrensbedingt werden eine Vielzahl von Gesteinskörnungen als alkaliempfindlich eingestuft, auch wenn diese den Grenzwert nur geringfügig überschreiten. Dies stellt eine deutliche Einschränkung der Verfügbarkeit von geeigneten Gesteinskörnungen dar. Zudem dauert die Beurteilung der Alkaliempfindlichkeit einer Betonzusammensetzung mittels AKR-Performanceprüfung ca. 6 Monate. Somit ist das Prüfverfahren langwierig und teuer. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Gesteinskörnungen im Betonstraßenbau ist daher die Entwicklung und Festlegung neuer Strategien hinsichtlich der AKR-Prävention erforderlich. Grundsätzlich ist bekannt, dass für das Auftreten der betonschädigenden AKR ein Zusammenspiel der folgenden drei Faktoren erforderlich ist: Alkalien (z. B. durch Taumittelbeaufschlagung im Winter), Feuchtigkeit (z. B. durch Regenereignisse) und die Anwesenheit AKR-reaktiver Bestandteile in der verwendeten groben Gesteinskörnung (z. B. kryptokristalliner oder gestresster Quarz). In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob spezielle Maßnahmen zur Reduzierung der Alkaliempfindlichkeit von Gesteinskörnungen baupraktisch realisierbar und künftig anwendbar sind. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Entwicklung und prüftechnische Verifizierung einer innovativen AKR-Vermeidungsstrategie mittels AKR Inhibitoren, bei der grenzwertig alkali-reaktive Gesteinskörnungen für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton nicht ausgeschlossen werden müssen. Hierfür ist die Anwendung von AKR-Inhibitoren als Betonzusatzmittel im Frischbeton angedacht, um eine Schädigung des Betons dauerhaft zu vermeiden.Interne Kennung: Z2g - FE 08.0279/2024/LGB
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2 ErfüllungsortOrt: Bergisch GladbachPostleitzahl: 51427NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaZusätzliche Informationen: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: . - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: - Erfahrung und Kenntnis im Forschungsbereich „Baustoffe – AKR im Betonstraßenbau“ sowie mit dem ARS 04/2013, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren (einzutragen in Referenzliste 1) - Erfahrung und Kenntnis in der Fachrichtung Straßenbautechnik, insbesondere im Betonstraßenbau in Deutschland, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (einzutragen in Referenzliste 2) - Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens 2 unterschiedliche Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, mit genauer Quellenangabe (einzutragen in Referenzliste 3)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätBeschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=769102
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=769102Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 24/06/202506:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 18WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgVInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: BundeskartellamtOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesanstalt für StraßenwesenOrganisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Straßenwesen
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für StraßenwesenIdentifikationsnummer: 0204:991-00122FUE-48Postanschrift: Brüderstraße 53Ort: Bergisch GladbachPostleitzahl: 51427NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)Land: DeutschlandKontaktstelle: Referat Z2, Externe ForschungsvergabeE-Mail: forschungsvergabe@bast.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.bast.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: BundeskartellamtIdentifikationsnummer: t:022894990Abteilung: Vergabekammer des BundesPostanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 9499 0Fax: +49 228 9499163Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.bund.deRollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 658d0f88-5d08-4ac3-b22c-035e69ea24eb-01Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 857e8beb-6433-4288-86c8-94497cdb3a9f- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/06/202500:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung