Ausschreibungsdetails
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München
VOEK 647-24
- BImA Amberg, Marienstraße 1-3, 92224 Amberg
- Zollamt Amberg, Welserstraße 9, 92224 Amberg
- THW OV Amberg, Drahthammerstraße 28, 92224 Amberg
- Zollamt Weiden-Waidhaus, DS Waidhaus, Am Autohof 3, 92726 Waidhaus
- Hausmeisterbüro im Zollamt Waidhaus, Am Autohof 3, 92726 Waidhaus
- KEV Waidhaus, Pfälzerhof 2, 92726 Waidhaus
- Bundeskasse Weiden, Moosbürger Str. 20, 92637 Weiden
- Zoll ZFA (Zollfahndungsamt) Weiden, Kasernenstr. 2, 92637 Weiden
- Zoll HZA (Hauptzollamt) Regensburg, Asylstr. 17, 92637 Weiden
- Containerprüfanlage Wernberg-Köblitz, Daimlerstr. 13, 92533 Wernberg-Köblitz
- Zentrale Belegsammelstelle, Nordgaustraße 1, 93437 Furth im Wald
- Zollamt Furth im Wald, Böhmerstraße 64, 93437 Furth im Wald
- Bundespolizeirevier Furth im Wald, Böhmerstraße 64, 93437 Furth im Wald
- Bundespolizeiinspektion Waldmünchen, An der Walk 3, 93449 Waldmünchen
- Forstrevier Unterlinder, Am Eichelberg 9, 92366 Hohenfels
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
5.1) Lose 4 und 7: Zoll ZFA (Zollfahndungsamt) Weiden
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 64 ZFdG i.V.m. § 8 SÜG. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance (Bereich Geheimschutz) der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance (Bereich Geheimschutz) der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Fachspezifische Personalanforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens bis zu 20 Wochen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staats-angehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
Der Auftragnehmer muss bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal ad hoc zur Verfügung stellen können, um die Betriebsaufnahme/Inbetriebnahme abzusichern. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
5.2)
Los 1 und Los 8: Bundespolizei Schwandorf
Los 5 und Los 9: Bundespolizeirevier Furth im Wald
Los 6: Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
Den Beschäftigten des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
3) Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen; hierbei dürfen die Maximalwerte in den Raumgruppen/Reinigungsbereichen nicht überschritten werden. Die Maximalwerte sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
- UHR: Grundflächen von 11.189,83 m² Grundfläche und eine jährliche Reinigungsfläche von 895.749,27 qm.
- Bedarfsleistungen
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
5)
Los 1: Bundespolizei Schwandorf
Den Beschäftigten des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
6) Die Bieter haben im Preisblatt
für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ für die Unterhaltsreinigung anzugeben. Hierbei dürfen die Maximalwerte für die Unterhaltsreinigung aus der Leistungsbeschreibung nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe / Max. Richtleistung/qm/Std.
A 240
A1 240
A2 240
B 200
C 160
C1 160
D 60
D1 60
E 300
F 250
G 300
H 240
I 300
J6 80
J6.1 80
J6.2 80
J9 80
J10 120
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 60 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 40 %
- UHR: Grundfläche von 1.682,99 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 147.670,28 qm.
Zollamt Amberg
- UHR: Grundfläche von 762,10 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 66.795,31 qm.
- Grund- / Intensivreinigung
Bei dem Zollamt Amberg ist eine Baumaßnahme durch den Vermieter geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, wann die Baumaßnahmen abgeschlossen werden.
Die aktualisierte Flächenaufstellung liegt noch nicht vor.
Sobald die Flächenänderung der Baumaßnahme bekannt ist, wird ein entsprechender Nachtrag geschlossen.
THW OV Amberg
- UHR: Grundfläche von 545,22 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 17.267,45 qm.
- Bedarfsleistungen
Gesamt UHR:
- Reinigungsgesamtflächen von 2.990,31 Fußbodenfläche und eine jährliche Reinigungsfläche von 231.733,04 qm.
- Zollamt Amberg, Welserstraße 9, 92224 Amberg
- THW OV Amberg, Drahthammerstraße 28, 92224 Amberg
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
5) Die Bieter haben im Preisblatt
für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ für die Unterhaltsreinigung anzugeben. Hierbei dürfen die Maximalwerte für die Unterhaltsreinigung aus der Leistungsbeschreibung nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe / Max. Richtleistung/qm/Std.
BImA Amberg
A 220
A1 210
B 200
C 150
D 60
F 250
H 240
H1 240
I 300
Zollamt Amberg
A 220
C 190
D 50
E 270
F 240
H 200
I 300
J6 80
J7 60
J12 300
J13 300
THW OV Amberg
A 120
B 130
C 90
D 40
F 200
H 140
J 200
J1 140
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 60 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 40 %
- UHR: Grundfläche von 290,75 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 53.033,02 qm.
- InnenGLR: Glasfläche von 20,73 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 248,76 qm.
- Grund- / Intensivreinigung
- Bedarfsleistungen
Hausmeisterbüro im Zollamt Waidhaus
- UHR: Grundfläche von 29,70 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 3.097,41 qm.
- Grund- / Intensivreinigung
KEV Waidhaus
- UHR: Grundfläche von 761,54 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 99.981,31 qm.
- UHR mit Desinfektion: Grundfläche von 36,76 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 9.190,37 qm.
- InnenGLR: Glasfläche von 9,20 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 110,40 qm.
- Grund- / Intensivreinigung
- Bedarfsleistungen
Gesamt:
- UHR: Grundfläche von 1.118,75 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 165.302,11 qm.
- InnenGLR: Glasfläche von 29,93 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 359,16 qm. Die Glasflächen sind einseitig auf gemessen und beidseitig zu reinigen.
- Hausmeisterbüro im Zollamt Waidhaus, Am Autohof 3, 92726 Waidhaus
- KEV Waidhaus, Pfälzerhof 2, 92726 Waidhaus
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
5) Die Bieter haben im Preisblatt
für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ für die Unterhaltsreinigung anzugeben. Hierbei dürfen die Maximalwerte für die Unterhaltsreinigung aus der Leistungsbeschreibung nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe / Max. Richtleistung/qm/Std.
ZA Waidhaus / Hausmeisterbüro BImA
A 155
A1 175
B 180
C 100
D 60
E 200
F 200
H 150
J 6 180
KEV Waidhaus
A 155
A1 95
A2 170
A3 170
B 180
C 140
C1 150
D 80
D1 60
F 195
F1 200
G 150
H 200
I 150
J4 200
J6 180
J12 200
J13 200
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 60 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 40 %
- UHR: Grundfläche von 4.029,28 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 471.599,57 qm.
- Grund- / Intensivreinigung
- Bedarfsleistungen
Zoll ZFA (Zollfahndungsamt) Weiden
- UHR: Grundfläche von 1.651,60 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 230.563,55 qm.
- InnenGLR: Glasfläche von 13,24 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 688,48 qm.
- Bedarfsleistungen
Zoll HZA (Hauptzollamt) Regensburg
- UHR: Grundfläche von 3.206,34 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 478.661,82 qm.
- InnenGLR: Glasfläche von 84,92 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 2.038,08 qm.
- Bedarfsleistungen
Containerprüfanlage Wernberg-Köblitz
- UHR: Grundfläche von 1.083,12 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 81.206,54 qm.
- Bedarfsleistungen
Gesamt:
- UHR: Reinigungsgesamtflächen von 9.970,34 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 1.262.031,48 qm.
- InnenGLR: 98,16 qm Glasfläche und eine jährliche Reinigungsfläche von 2.726,56 qm.
Sämtliche Glasflächen sind einseitig aufgemessen und beidseitig zu reinigen.
- Zoll ZFA (Zollfahndungsamt) Weiden, Kasernenstr. 2, 92637 Weiden
- Zoll HZA (Hauptzollamt) Regensburg, Asylstr. 17, 92637 Weiden
- Containerprüfanlage Wernberg-Köblitz, Daimlerstr. 13, 92533 Wernberg-Köblitz
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
5) Los 4: Zoll ZFA (Zollfahndungsamt) Weiden
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 64 ZFdG i.V.m. § 8 SÜG. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance (Bereich Geheimschutz) der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auf-tragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance (Bereich Geheimschutz) der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Fachspezifische Personalanforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens bis zu 20 Wochen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
Der Auftragnehmer muss bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal ad hoc zur Verfügung stellen können, um die Betriebsaufnahme/Inbetriebnahme abzusichern. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
6) Die Bieter haben im Preisblatt
für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ für die Unterhaltsreinigung anzugeben. Hierbei dürfen die Maximalwerte für die Unterhaltsreinigung aus der Leistungsbeschreibung nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe / Max. Richtleistung/qm/Std.
Bundeskasse Weiden
A 240
A 1 240
B 240
C 190
D 60
E 300
F 240
F 1 300
G 300
H 200
I 300
J7 60
Zollfahndungsamt Weiden
A 240
B 240
C 190
D 60
E 300
F 240
G 300
HZA Regensburg in Weiden
A 240
B 240
C 190
D 60
E 300
F 240
G 230
H 200
I 300
J6 80
J13 240
Containerprüfanlage Wernberg-Köblitz
A 240
B 240
C 190
D 60
F 240
H 200
I 300
J4 200
J6 80
J13 85
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 60 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 40 %
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 64 ZFdG i.V.m. § 8 SÜG. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance (Bereich Geheimschutz) der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auf-tragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance (Bereich Geheimschutz) der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Fachspezifische Personalanforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens bis zu 20 Wochen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staats-angehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
Der Auftragnehmer muss bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal ad hoc zur Verfügung stellen können, um die Betriebsaufnahme/Inbetriebnahme abzusichern. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
- UHR: Grundfläche 2.217,32 qm und jährliche Reinigungsfläche 33.279,12 qm.
- Bedarfsleistungen
Zollamt Furth im Wald
- UHR: Grundfläche 1.564,85 qm und jährliche Reinigungsfläche 196.386,09 qm
Aktuell finden auf der Liegenschaft Zollamt Furth im Wald (Warenabfertigungsgebäude und LKW-Ü-Halle) Umbauarbeiten statt. Die Grundrisspläne sind noch nicht endgültig aktualisiert.
Dies erfolgt erst nach Fertigstellung der Umbauarbeiten. Gegebenenfalls müssen nach Fertigstellung Änderungen am Aufmaß vorgenommen werden.
- Grund- / Intensivreinigung
- Bedarfsleistungen
Bundespolizeirevier Furth im Wald
- UHR: Grundfläche 639,94 und jährliche Reinigungsfläche 91.432,67 qm.
- Bedarfsleistungen
Gesamt:
-UHR: Grundfläche 4.422,11 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 321.097,88 qm.
- Zollamt Furth im Wald, Böhmerstraße 64, 93437 Furth im Wald
- Bundespolizeirevier Furth im Wald, Böhmerstraße 64, 93437 Furth im Wald
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
5) Los 5: Bundespolizeirevier Furth im Wald
Den Beschäftigten des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
6) Die Bieter haben im Preisblatt
für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ für die Unterhaltsreinigung anzugeben. Hierbei dürfen die Maximalwerte für die Unterhaltsreinigung aus der Leistungsbeschreibung nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe / Max. Richtleistung/qm/Std.
Zentrale Belegsammelstelle
A/A1 240
C 190
D 57
D1 57
E 300
F1/F2 250
H1 200
H2 200
H3 200
J1 300
J2 300
Zollamt Furth im Wald
A 240
A1 240
A2 180
C 190
D 60
D1 30
D2 49
E 300
E1 300
E2 300
F 250
H 300
I 300
J4 240
J4.1 240
J4.2 240
J6 90
Bundespolizeirevier Furth im Wald
A1 240
A2 240
C 190
D 60
D1 60
D2 60
F 250
F1 250
H 200
H1 200
J4 200
J6 80
J13 300
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 60 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 40 %
- UHR: Grundfläche von 1.478,92 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 169.346,32 qm.
- Bedarfsleistungen
- GLR: Reinigungsfläche von 177,98 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 355,96 qm.
Die Reinigungsflächen und die jährliche Reinigungsflächen Glas sind einseitig aufgemessen und beidseitig zu reinigen.
- Bedarfsleistungen
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
5) Los 6: Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
6) Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ für die Unterhaltsreinigung anzugeben. Hierbei dürfen die Maximalwerte für die Unterhaltsreinigung aus der Leistungsbeschreibung nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe / Max. Richtleistung/qm/Std.
A 240
A1 240
C 190
D 60
E 250
F 250
F1 250
G 300
H 200
I 300
J3 60
J4 200
J4.1 200
J6 80
J13 300
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 60 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 40 %
- GLR: Reinigungsfläche 1.387,04 qm und jährliche Reinigungsfläche 2.774,08 qm.
- Bedarfsleistungen
Zoll ZFA (Zollfahndungsamt) Weiden
- GLR: Reinigungsfläche 187,97 qm und jährliche Reinigungsfläche 375,94 qm.
- Bedarfsleistungen
Zoll HZA (Hauptzollamt) Regensburg
- GLR: Reinigungsfläche 590,19 qm und jährliche Reinigungsfläche 1.133,66 qm.
- Bedarfsleistungen
Containerprüfanlage Wernberg-Köblitz
- GLR: Reinigungsfläche 98,21 qm und jährliche Reinigungsfläche 297,06 qm.
- Bedarfsleistungen
Zollamt Waidhaus
- GLR: Reinigungsfläche 33,48 qm und jährliche Reinigungsfläche 66,96 qm.
- Bedarfsleistungen
KEV Waidhaus
- GLR: Reinigungsfläche 113,96 qm und jährliche Reinigungsfläche 227,92 qm.
- Bedarfsleistungen
Gesamt:
- GLR: Reinigungsfläche 2.410,85 qm und eine jährliche Reinigungsfläche 4.875,62 qm.
Sämtliche Reinigungsflächen und jährliche Reinigungsflächen sind einseitig aufgemessen und beidseitig zu reinigen!
- Zoll ZFA (Zollfahndungsamt) Weiden, Kasernenstr. 2, 92637 Weiden
- Zoll HZA (Hauptzollamt) Regensburg, Asylstr. 17, 92637 Weiden
- Containerprüfanlage Wernberg-Köblitz, Daimlerstr. 13, 92533 Wernberg-Köblitz
- Zollamt Waidhaus und Hausmeisterbüro, Am Autohof 3, 92726 Waidhaus,
- KEV Waidhaus, Pfälzerhof 2, 92726 Waidhaus
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
5) Los 7: Zoll ZFA (Zollfahndungsamt) Weiden
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 64 ZFdG i.V.m. § 8 SÜG. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance (Bereich Geheimschutz) der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auf-tragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance (Bereich Geheimschutz) der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Fachspezifische Personalanforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens bis zu 20 Wochen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staats-angehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
Der Auftragnehmer muss bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal ad hoc zur Verfügung stellen können, um die Betriebsaufnahme/Inbetriebnahme abzusichern. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. € und Vermögensschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung: 100 %
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 64 ZFdG i.V.m. § 8 SÜG. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance (Bereich Geheimschutz) der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auf-tragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance (Bereich Geheimschutz) der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Fachspezifische Personalanforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens bis zu 20 Wochen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staats-angehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
Der Auftragnehmer muss bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal ad hoc zur Verfügung stellen können, um die Betriebsaufnahme/Inbetriebnahme abzusichern. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
- GLR: Reinigungsfläche von 254,93 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 509,86 qm.
- Bedarfsleistungen
Zollamt Amberg
- GLR: Reinigungsfläche von 423,01 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 846,02 qm.
- Bedarfsleistungen
Bundespolizei Schwandorf
- GLR: Reinigungsfläche von 3.310,14 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 6.620,28 qm.
- Bedarfsleistungen
THW OV Amberg
- GLR: Reinigungsfläche von 105,31 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 210,62 qm.
Gesamt:
Glasflächen von 4.093,39 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 8.186,78 qm.
Die Reinigungsflächen und jährliche Reinigungsflächen sind einseitig aufgemessen, teilweise einseitig, teilweise beidseitig zu reinigen!
- Zollamt Amberg Welserstraße 9, 92224 Amberg
- Bundespolizei Schwandorf, Weinbergstraße 47, 92421 Schwandorf,
- THW OV Amberg, Drahthammerstraße 28, 92224 Amberg
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
5)
Los 8: Bundespolizei Schwandorf
Den Beschäftigten des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. € und Vermögensschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung: 100 %
- GLR: Reinigungsfläche 278,67 qm und jährliche Reinigungsfläche 540,77 qm.
- Bedarfsleistungen
Zollamt Furth im Wald
- GLR: Reinigungsfläche 313,53 qm und jährliche Reinigungsfläche 627,06 qm.
Aktuell finden auf der Liegenschaft Zollamt Furth im Wald (Warenabfertigungsgebäude und LKW-Ü-Halle) Umbauarbeiten statt. Die Grundrisspläne sind noch nicht endgültig aktualisiert. dies erfolgt erst nach Fertigstellung der Umbauarbeiten. Gegebenenfalls müssen nach Fertigstellung Änderungen am Aufmaß vorgenommen werden.
- Bedarfsleistungen
Bundespolizeirevier Furth im Wald
- GLR: Reinigungsfläche 122,56 und jährliche Reinigungsfläche 245,12 qm.
- Bedarfsleistungen
Gesamt:
- GLR: Reinigungsfläche: 714,73 qm und jährliche Reinigungsfläche: 1.412,95 qm.
Die Reinigungsflächen und jährliche Reinigungsflächen sind einseitig aufgemessen, teilweise einseitig und teilweise beidseitig zu reinigen.
- Zollamt Furth im Wald, Böhmerstraße 64, 93437 Furth im Wald
- Bundespolizeirevier Furth im Wald, Böhmerstraße 64, 93437 Furth im Wald
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
5)
Los 9: Bundespolizeirevier Furth im Wald
Den Beschäftigten des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. € und Vermögensschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung: 100 %
- UHR Gebäude 1 und Lageräume Gebäude 2: Grundfläche von 77,24 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 6.715,95 qm.
- UHR Wildkammer: Fußboden- und Wandfläche von 93,44 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 6.998,66 qm.
Die Reinigung der Wildkammer, bestehend aus Kühlzelle und Zerwirkraum, ist von Mai bis September 1*wöchentlich, von Oktober bis März 2*wöchentlich und im April 1*monatlich durchzuführen. Nach Bedarf ist eine Grundreinigung der Wildkammer circa zweimal jährlich durchzuführen.
- Grund- / Intensivreinigung
- Bedarfsleistungen
Gesamt UHR: Fußboden- und Wandfläche von 170,68 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 13.714,61 qm.
- GLR: Glasflächen von 14,60 qm und eine jährliche Reinigungsfläche von 29,20 qm. Die Glasflächen sind einseitig aufgemessen und beidseitig zu reinigen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.06.2025 - 13.06.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.06.2025 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
5) Die Bieter haben im Preisblatt
für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ für die Unterhaltsreinigung anzugeben. Hierbei dürfen die Maximalwerte für die Unterhaltsreinigung aus der Leistungsbeschreibung
nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe / Max. Richtleistung/qm/Std.
C 90
D 25
E 170
I 143
J 153
J1 23
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 60 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 40 %
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