Ausschreibungsdetails
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124 LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
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Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019)
- Preisblatt
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich)
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich)
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, sofern zutreffend
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - vom Wirtschaftsteil- nehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
- Nachweis Objektbesichtigung (auch bei Nichtwahrnehmung)
- Referenzliste von vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren durch Nennung von Auftraggeber/Objekt, Bewohneranzahl, Ansprechpartner, Telefon/Fax/E-Mail, Vertragslaufzeit entsprechend der Datei „Referenzliste“
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Nachweis Sachkunde, Unterrichtung gem. § 34a GewO
- Auszug Bewacherregister
- Nachweis Brandschutzhelfer, Ersthelfer
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017)
- Alle Nachweise aus dem Formblatt 124 LD
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit Zertifikatsnummer von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
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Sämtliche Bescheinigungen/Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
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Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter über das eVergabeportal www.eVergabe-online.de dies unverzüglich anzuzeigen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen
[Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den
Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB -
Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten
Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Kalenderjahr, begrenzt auf ein Maximum von zwei jahresweisen Verlängerungen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2029.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Verzögerung des Anschlussvertrags, den Leistungszeitraum einseitig zu den festgelegten Konditionen zu verlängern, bis das nachfolgende Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist.
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Etwaige Vorverträge, die in den Anlagen A bis D und unter Punkt 3 des Formblattes 631 EU nicht aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dieser Zuschlagserteilung, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer": 01.01.2026 bis 31.12.2027 + 2 x 1 Jahr Option
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2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 30.10.2025 23:59:59 gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 149 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende).
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3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
b) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- Preisblatt
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 –
- Nachweis Objektbesichtigung (auch bei Nichtwahrnehmung)
- Referenzliste von vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren durch Nennung von Auftraggeber/Objekt, Bewohneranzahl, Ansprechpartner, Telefon/Fax/E-Mail, Vertragslaufzeit entsprechend der Datei „Referenzliste“
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) Eigenerklärungen mindestens in Textform zu folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit,
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Eigenerklärungen mindestens in Textform gemäß TVergG LSA von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
- Nachweis Sachkunde, Unterrichtung gem. § 34a GewO
- Auszug Bewacherregister
- Nachweis Brandschutzhelfer, Ersthelfer
Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem
Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten
Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend)
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 -
Stand 2019) die nicht in diesem Punkt zugeordnet wurden, sind in anderen Abschnitten aufgelistet.
Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer /jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem
Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
Hinweis: Das Formblatt 124 LD ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten
Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 -
Stand 2019) die nicht in diesem Punkt zugeordnet wurden, sind in anderen Abschnitten aufgelistet.
Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Angaben zu den Arbeitskräften, dass die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer /jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem
Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten
Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
- Benennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 -
Stand 2019) die nicht in diesem Punkt zugeordnet wurden, sind in anderen Abschnitten aufgelistet.
Die Rechnungslegung erfolgt vom Auftragnehmer nach erbrachter Leistung in einer gesonderten Rechnung für jede Schule. Die Prüfprotokolle und Reparaturnachweise sind der Rechnung beizufügen. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt, zu begleichen.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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