Ausschreibungsdetails
Stadtentwicklung und Bauwesen
Unterhaltsreinigung in zwei Bürogebäuden
Der Bodenbelag der Grundfläche besteht aus Steinfliesen, Steinböden, Linoleum, Parkett und in den Sanitärräumen aus Fliesen.
Hauptort der Ausführung:
Straße des 17. Juni 112, D-10623 Berlin
Englische Straße 5, D-10587 Berlin
Vertragslaufzeit:
Beginn: 01.07.2025
Ende: 30.06.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden:
Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung jeweils um ein Jahr. Der Auftrag beginnt am 01.07.2025 und endet am 30.06.2026, mit dreimaliger Verlängerung am 30.06.2029.
124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben
/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben
/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV - Weitere Nachweise:
Nachweis einer aktuell bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je
Versicherungsfall:
Personenschäden - 2,5 Mio. €, Sachschäden - 2,5 Mio. €, Schlüsselverlustschäden -
250.000 €, Vermögensschäden - 250.000 €, Bearbeitungsschäden - 500.000 €
124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben
/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Weitere Nachweise:
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
• Angabe von 3 Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen mit Ansprechpartner und Kontaktdaten der letzten drei Jahre
§ 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV
• Nachweis eines gültigen Umweltzertifikats (z. B. EMAS, ISO 14001 oder ein gleichwertiges Zertifikat)
Teilnahmebedingungen:
Für die Unterhaltssreinigung in den Gebäuden ist nur Personal
einzusetzen, für das bereits eine erfolgreich abgeschlossene
Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG, Ü2 im Sabotageschutz) oder eine
erfolgreich abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2
SÜG (Ü2 im Geheimschutz) vorliegt.
Die Nachweise über die erfolgreich abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfungen
durch andere Dienststellen oder eine gültige SiBe-Bescheinigung für die
einzusetzenden Personen sind im Rahmen der Auftragserteilung an das Referat
Geheim- und Sabotageschutz des BBR in Papierform auf dem Postweg zu
versenden. Solange diese Nachweise dem BBR nicht vorliegen, besteht trotz einer
positiven vergaberechtlichen Prüfung kein Anspruch auf den Auftrag.
Für die Unterhaltssreinigung in den Gebäuden ist nur Personal
einzusetzen, für das bereits eine erfolgreich abgeschlossene
Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG, Ü2 im Sabotageschutz) oder eine
erfolgreich abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2
SÜG (Ü2 im Geheimschutz) vorliegt.
Die Nachweise über die erfolgreich abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfungen
durch andere Dienststellen oder eine gültige SiBe-Bescheinigung für die
einzusetzenden Personen sind im Rahmen der Auftragserteilung an das Referat
Geheim- und Sabotageschutz des BBR in Papierform auf dem Postweg zu
versenden. Solange diese Nachweise dem BBR nicht vorliegen, besteht trotz einer
positiven vergaberechtlichen Prüfung kein Anspruch auf den Auftrag.
Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113
Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Stadtentwicklung und Bauwesen
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