Ausschreibungsdetails
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
1 Stck Stahl-Glas Brandschutz-Element T 30-2 RS FSA 3-tlg., 1650 x 3300 mit Rundbogenoberlicht im historischen Kreuzgangflur; Werkplanung aufgrund denkmalgeschützter Anforderungen
1 Stck Stahl-Glas Brandschutz-Element T 30 RS FSA 2-flg. 1600 x 2130
1Stck Stahl-Glas Fensterelement 4-tlg. 2200 x 3975 als innere absturzsichernde Fensterebene vor Bleiglasfenster
4 Stck Stahltüren, Brandschutz, T 30 RS, 1000 x 2000 mit Vorsatzzarge
1 Stck Stahltür, T 30, 1000 x 2000 mit Vorsatzzarge
1 Stck Stahltür, Brandschutz, T 30, 875 x 2000 mit Eckzarge
1 Stck Stahltür, Brandschutz, T 30, 860 x 1750 mit Eckzarge
1 Stck Stahltür, Brandschutz, T 30, 1000 x 2125 mit Umfassungszarge
1 Stck Stahltür, Brandschutz, T 30, 1250 x 2125 mit Umfassungszarge
2 Stck Stahltüren, 1000 x 2000 mit Vorsatzzarge
3 Stck textile passierbare Rauchschürze DH 30 incl. Steuerung, Handauslösung und Verkabelung 2425 x 3500, Werkplanung aufgrund denkmalgeschützter Anforderungen
2 Stck OTS mit Feststellanlage und Rauchschalterzentrale, 2-flg.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit
Teil 1
Dieser Teil der Bekanntmachung enthält nicht nur Informationen
hinsichtlich der Eignung zur Berufsausübung, sondern auch Informationen
hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie schließlich auch
zu Ausschlussgründen. In den für die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit sowie die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit vorgesehenen Bereichen dieser Bekanntmachung werden
keine inhaltlichen Eintragungen vorgenommen. Stattdessen wird nur nach
oben verwiesen.
Bedingungen, die für alle offenen Verfahren des Auftraggebers nach der
VOB/A - EU gelten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die
ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124), ggf. ergänzt
durch auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Das Formblatt 124 ist Inhalt
der Vergabeunterlagen. Es ist Bestandteil des Formularsatzes
„210_EU_ohne_Lose-TvergG LSA.pdf“ und befindet sich in der soeben
genannten PDF-Datei auf den Seiten 18 bis 20. Eine inhaltsgleiche Fassung
des Formblatts 124 (jedoch ohne auftraggeberseitige Voreintragungen zu
Maßnahmennummer, Vergabenummer, Vergabeart, Baumaßnahme und
Leistung) kann hier direkt aufgerufen werden:
https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek
/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads/eigenerklaerung-zureignung-
vhb-124_Stand_2019.pdf
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit
Teil 2
Formblatt 124 entnommen):
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
2. Angabe, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt hat
3. Angabe, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
4. Angaben zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle,
Industrie- und Handelskammer, oder keine Eintragungspflicht in die zuvor
genannten Register; Zutreffendes muss ausgewählt werden)
5. Angabe, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen
nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig
festgestellt wurde (Zutreffendes muss ausgewählt werden)
6. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, im
Einzelnen, ob: a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e
EU VOB/A vorliegen; b) das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist; c) für das
Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
vorliegt; d) für das Unternehmen zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU
Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, das Unternehmen jedoch Maßnahmen zur
Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde (Zutreffendes muss ausgewählt
werden)
7. Angaben, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat
8. Angabe, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die
anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Die Entscheidung, ob bei Einsatz anderer Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) die Eigenerklärungen von den anderen
Unternehmen auch tatsächlich auf gesondertes Verlangen gefordert werden,
kann naturgemäß zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht getroffen
werden. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung im Rahmen der Prüfung
und Wertung der Angebote daher nach pflichtgemäßem Ermessen treffen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur
Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit
Teil 3
(Bestätigungen der o. g. Eigenerklärungen; dem Formblatt 124 entnommen):
Zu 1.
Keine Bestätigung erforderlich
Zu 2.
drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen
und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme
(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der
Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung
Zu 3.
Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Zu 4.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Zu 5.
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das
Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Zu 6.
Keine Bestätigung vom Bieter erforderlich
Zu 7.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das
Unternehmen beitragspflichtig ist)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt)
- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Zu 8.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen
der benannten anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur
Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Die Entscheidung, ob bei Einsatz anderer Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) alle, einzelne oder keine Bescheinigungen
zuständiger Stellen von den anderen Unternehmen auch tatsächlich auf
gesondertes Verlangen gefordert werden, kann naturgemäß zum Zeitpunkt
der Bekanntmachung noch nicht getroffen werden. Der Auftraggeber wird
diese Entscheidung im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote
daher nach pflichtgemäßem Ermessen treffen.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für
die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme
(inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
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