Ausschreibungsdetails
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Der siebenjährige Rahmenvertrag soll einen Abruf von bis zu 323 Impulslangwaffen nebst Zubehör und Munition beinhalten.
Für die Dauer der Rahmenvereinbarung sind bis zu 323 SE Impulslangwaffen mit Zubehör, bis zu 240 EA Zieleinrichtung passiv, bis zu 323 EA Trageausstattung, bis zu 323 EA Transport-/Lagerbehälter, bis zu 317.040 EA Munition in versch. Ausführungen zu liefern. Es sind mindestens 3 Multiplikatorschulungen durchzuführen.
Der Rahmenvertrag wird nur mit dem Teilnehmer geschlossen, der die Vergleichserprobung mit der höchsten Punktzahl abgeschlossen hat. Die Ermittlung der Punktzahl erfolgt gemäß beigefügter Bewertungsmatrix.
2) Angaben zur Eigentümerstruktur (formlos).
3) Eigenerklärung des Bieters, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur
mit Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
4) Eigenerklärung des Bieters, dass die geforderte NATO Qualitätssicherungsrichtlinien AQAP2110 und 2105 eingehalten und angewandt werden.
5) Benennung eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mailadresse und Telefonnummer.
6) Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist
der Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als ein halbes Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Die Nachweise dürfen nicht älter als ein sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sein.
7) Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft ist auf dem beigefügten Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) anzuzeigen und dem Auftraggeber mit Teilnahmeantrag vorzulegen.
(Zusätzlich ist das Formular, abrufbar unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe).
Der Auftraggeber behält sich zusätzlich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Im Falle der Beauftragung eines Unterauftragnehmers muss - der Unterauftragnehmer unter Nennung des Firmennames, der Anschrift und der o.g. Nachweise gemäß dieser Veröffentlichung, angezeigt werden, soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft.
Zusätzlich muss mit dem Teilnahmeantrag gemäß des beigefügten Formulars BAAINBw B-V 032 die Eigenerklärung des Unterauftragnehmers abgegeben werden, dass die Bestimmungen zum Schutz von Verschlusssachen eingehalten werden. Zusätzlich ist das Formular abrufbar unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe).
Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich zusätzlich vor, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister einzuholen.
1) Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4 mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung.
Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen.
2) Formlose Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2022-2024).
Der Gesamtumsatz eines der Jahre 2022-2024 muss mindestens 500.000 Euro betragen.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Können Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann der Auftraggeber die Vorlage jedes anderen geeigneten/ gleichwertigen Nachweises zulassen.
Bewerber oder Bieter können sich für einen bestimmten Auftrag auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen, wenn sie nachweisen, dass ihnen dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
2) Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (DIN ISO 9001) muss nachgewiesen werden. Hierfür ist das Zertifikat in Kopie vorzulegen. Gleichwertige Bescheinigungen von unabhängigen akkreditierten Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme werden anerkannt. Auch hier ist das entsprechende Zertifikat in Kopie vorzulegen.
Die vorgenannten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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