Ausschreibungsdetails
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Fürstenwalder Damm 388, 12587 Berlin-Friedrichshagen
Werkzeuge & Werkstatteinrichtung
Los 1: Werkstatt- & Lagermöbel
Los 2: Werkzeuge & Werkstattgeräte
Los 3: Restaurierungswerkzeuge
Los 4: Paletten
Gebäudebeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um ein Depotgebäude für 7 Sammlungen der Staatlichen Museen zu Berlin. Das Gebäude ist hochspezialisiert auf die Lagerung, Konservierung und Restaurierung von musealen Kulturgütern und wird mit Restaurierungswerkstätten für viele unterschiedliche Materialgrup-pen, 3D-Scanraum, Fotoateliers sowie Büros ausgestattet.
Die Ausschreibung wird in vier Lose aufgeteilt. Los 1 enthält Werkstatt- & Lagermöbel, Los 2 enthält Werkzeuge & Werkstattgeräte, Los 3 enthält Restaurierungsgeräte und Los 4 enthält Paletten.
Ein Angebot auf jeweils ein Los oder auf
alle Lose ist möglich. Das wirtschaftlichste Angebot oder die wirtschaftlichste
Angebotskombination wird beauftragt.
Raum: R.10.107a Sicherheitsleitstelle
Die Ausschreibung wird in vier Lose aufgeteilt. Los 1 enthält Werkstatt- & Lagermöbel, Los 2 enthält Werkzeuge & Werkstattgeräte, Los 3 enthält Restaurierungsgeräte und Los 4 enthält Paletten.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Lieferung von Werkzeugen und Werkstatt-einrichtungen und ggf. deren Montage an der Verwendungsstelle:
Los 1
- 125 Stk. Ordnungs-, Fachboden-, Weitspann-, Gefahrstoff-, Kragarm- und Plattenregale
- 18 Stk. Gitterwandmodule
- 102 Stk. Schränke & Werkzeug- und Materialschränke
- 1 Stk. Schlüsseltresor
- 155 Stk. Arbeits-, Werk- und Packtische
- 35 Stk. Werkbänke
- 5 Stk. Hobelbank, Niederdrucktisch & Abkantbank
- 59 Stk. Erste-Hilfe-Ausstattung (Erste-Hilfe-Kästen, Krankenliegen, Rettungssitz, etc.)
Ausführungszeitraum
Technische Klärung:
Beginn: 2 KW nach Beauftragung
Ende: 8 KW nach Beauftragung
Anlieferung / Aufbau vorgezogene Teilleistung:
Beginn: KW 43 / 2025
Ende: KW 46 / 2025
Anlieferung / Aufbau Hauptleistung:
Beginn: KW 08 / 2026
Ende: KW 12 / 2026
Folgende weitere Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an
Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine
Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes
Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113
Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Die Ausschreibung wird in vier Lose aufgeteilt. Los 1 enthält Werkstatt- & Lagermöbel, Los 2 enthält Werkzeuge & Werkstattgeräte, Los 3 enthält Restaurierungsgeräte und Los 4 enthält Paletten.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Lieferung von Werkzeugen und Werkstatt-einrichtungen und ggf. deren Montage an der Verwendungsstelle:
Los 2
- 3 Stk. Werkzeugschränke für Holzbearbeitung
- 45 Stk. Papierabroller, Schneidständer, Rollenhalterungen und Wandschneider
- 23 Stk. Papierhandtuch-, Seifen- und Desinfektionsspender
- 16 Stk. Augenduschen
- 21170 Stk. Regalkennzeichnungen
- 13 Stk. Luftbe- und entfeuchter
- 2 Stk. Absauganlagen mit Zubehör
- 131 Stk. Werkstatt-, Tisch-, Platten-, Transport-, Schrank-, Gitter- und Zwingenwagen
- 107 Stk. Sackkarren, Möbelroller und Kistenheber
- 2 Stk. Pappscheren
- 78 Stk. Elektrische Spezialwerkzeuge (Kernbohrmaschine, Diamant- und Langhals-schleifer, Kompressoren, Steinsäge, Schweißgeräte, Tischfräse, Dübelgerät, Rohrreinigungsgerät, etc.)
- 4 Stk. Portal- und Werkstattkräne mit Zubehör
Ausführungszeitraum
Technische Klärung:
Beginn: 2 KW nach Beauftragung
Ende: 8 KW nach Beauftragung
Anlieferung / Aufbau vorgezogene Teilleistung:
Beginn: KW 43 / 2025
Ende: KW 46 / 2025
Anlieferung / Aufbau Hauptleistung:
Beginn: KW 08 / 2026
Ende: KW 12 / 2026
Folgende weitere Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Raum: R.10.107a Sicherheitsleitstelle
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an
Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine
Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes
Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Weitere Unterlagen / Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113
Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Die Ausschreibung wird in vier Lose aufgeteilt. Los 1 enthält Werkstatt- & Lagermöbel, Los 2 enthält Werkzeuge & Werkstattgeräte, Los 3 enthält Restaurierungsgeräte und Los 4 enthält Paletten.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Lieferung von Werkzeugen und Werkstatt-einrichtungen und ggf. deren Montage an der Verwendungsstelle:
Los 3
- 15 Stk. Beistell- und Schubladenrollwagen
- 8 Stk. Absaug- und Filtergeräte mit Zubehör
- 27 Stk. Restaurierungs-Spezialwerkzeuge (Rucksack-Laser, Partikelstrahlgerät, Heiz-spachtel, Löt- und Schweißgeräte, Ultraschallmeißel, Stiftgalvanisiergerät, Mik-romotor, etc.)
- 6 Stk. Havarie-Notfall-Boxen für Kulturgüter
Ausführungszeitraum
Technische Klärung:
Beginn: 2 KW nach Beauftragung
Ende: 8 KW nach Beauftragung
Anlieferung / Aufbau vorgezogene Teilleistung:
Beginn: KW 43 / 2025
Ende: KW 46 / 2025
Anlieferung / Aufbau Hauptleistung:
Beginn: KW 08 / 2026
Ende: KW 12 / 2026
Folgende weitere Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Raum: R.10.107a Sicherheitsleitstelle
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an
Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine
Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes
Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Weitere Unterlagen / Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113
Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Die Ausschreibung wird in vier Lose aufgeteilt. Los 1 enthält Werkstatt- & Lagermöbel, Los 2 enthält Werkzeuge & Werkstattgeräte, Los 3 enthält Restaurierungsgeräte und Los 4 enthält Paletten.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Lieferung von Werkzeugen und Werkstatt-einrichtungen und ggf. deren Montage an der Verwendungsstelle:
Los 2
- 3 Stk. Werkzeugschränke für Holzbearbeitung
- 45 Stk. Papierabroller, Schneidständer, Rollenhalterungen und Wandschneider
- 23 Stk. Papierhandtuch-, Seifen- und Desinfektionsspender
- 16 Stk. Augenduschen
- 21170 Stk. Regalkennzeichnungen
- 13 Stk. Luftbe- und entfeuchter
- 2 Stk. Absauganlagen mit Zubehör
- 131 Stk. Werkstatt-, Tisch-, Platten-, Transport-, Schrank-, Gitter- und Zwingenwagen
- 107 Stk. Sackkarren, Möbelroller und Kistenheber
- 2 Stk. Pappscheren
- 78 Stk. Elektrische Spezialwerkzeuge (Kernbohrmaschine, Diamant- und Langhals-schleifer, Kompressoren, Steinsäge, Schweißgeräte, Tischfräse, Dübelgerät, Rohrreinigungsgerät, etc.)
- 4 Stk. Portal- und Werkstattkräne mit Zubehör
Ausführungszeitraum
Technische Klärung:
Beginn: 2 KW nach Beauftragung
Ende: 8 KW nach Beauftragung
Anlieferung / Aufbau vorgezogene Teilleistung:
Beginn: KW 43 / 2025
Ende: KW 46 / 2025
Anlieferung / Aufbau Hauptleistung:
Beginn: KW 08 / 2026
Ende: KW 12 / 2026
Folgende weitere Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Raum: R.10.107a Sicherheitsleitstelle
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an
Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine
Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes
Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Weitere Unterlagen / Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, Mindestanzahl : Angaben: Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende
- Materiallisten/Objektlisten mit Angaben zu Hersteller und des Typs der angebotenen Werkzeuge/Werkstatteinrichtungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113
Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
6b8aac19-2aa8-473f-9842-56c34ca26c4f