Ausschreibungsdetails
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Fürstenwalder Damm 388, 12587 Berlin-Friedrichshagen
Erstausstattung
Schränke - Los 1 und Regale - Los 2 zur Lagerung von Kulturgütern (Sonderanfertigung)
Gebäudebeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um ein Depotgebäude für 7 Sammlungen der Staatlichen Museen zu Berlin. Das Gebäude ist hochspezialisiert auf die Lagerung, Konservierung und Restaurierung von musealen Kulturgütern und wird mit Restaurierungswerkstätten für viele unterschiedliche Materialgrup-pen, 3D-Scanraum, Fotoateliers sowie Büros ausgestattet.
Die Ausschreibung wird in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 enthält Schränke als Sonderanfertigungen, Los 2 enthält Regale in Standard- und Sondergrößen Ein Angebot auf jeweils ein Los oder auf beide Lose ist möglich. Das wirtschaftlichste Angebot oder die wirtschaftlichste Angebotskombination wird beauftragt.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können
Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Die Ausschreibung wird in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 enthält Schränke als Sonderanfertigungen, Los 2 enthält Regale in Standard- und Sondergrößen Ein Angebot auf jeweils ein Los oder auf beide Lose ist möglich. Das wirtschaftlichste Angebot oder die wirtschaftlichste Angebotskombination wird beauftragt.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Einzelanfertigung von Sondermöbeln (Schränke und Regale) sowie deren Lieferung und Montage an der Verwendungsstelle:
Los 1
- 256 Stk. Vitrinenschränke, Sonderanfertigung (Metallschränke mit Flügeltüren und Glasfüllun-gen und höhenverstellbare Fachböden, teils auf Vollauszügen) in verschiedenen Ab-messungen
- 159 Stk. Fotoschränke, Sonderanfertigung (Metallschränke mit geschlossenen Flügeltüren und höhenverstellbaren Fachböden, teils mit Lüftungsöffnungen für kontrollierte Durchlüf-tung) in verschiedenen Abmessungen
- 3 Stk. Diaschränke, Sonderanfertigung (Metallschränke mit Schubladen)
- 24 Stk. Medienschränke, Sonderanfertigung (Metallschränke mit geschlossenen Flügeltüren und höhenverstellbaren Fachböden)
- 18 Stk. Regalaufsätze für DIN A0 Planschränke, Sonderanfertigung (Metallkonstruktion mit höhenverstellbaren Fachböden, maßlich passend zu bauseitigen Planschränken)
- 1 Stk. großformatiger Textilschrank, Sonderanfertigung (Metallschrank mit großformatigen Tablaren und staubdichtem Rollo als vorderer Abschluss)
Schadstofftestung
Für die Lagerung musealer Exponate wird die Verwendung emissionsarmer Materialien zwingend vor-geschrieben. Zu Leistungsanforderungen gehört die Testung der verwendeten Materialien (z.B. Pul-verbeschichtungen, Lackierungen, Dichtungen und Verklebungen) auf Objektverträglichkeit mittels Oddy- bzw. Bemma-Test-Verfahren.
Für Lackierungen und Pulverbeschichtungen sind Rückstellproben jeder verwendeten Lackcharge her-zustellen und zur Testung zu übergeben. UV-Beschichtungen sind generell unzulässig.
Für offene Lagerung (Regale – Los 2) genügt ein Oddy-Test der einzusetzenden Lacksysteme, der nicht älter als 12 Monate ist.
Bei geschlossener Lagerung (Schränke – Los 1) müssen eingesetzte Materialien zusätzlich mittels Oddy- und / oder Bemma-Test nachgetestet werden.
Ausführungszeitraum
Technische Klärung: Beginn: KW 32 / 2025
Ende: KW 38 / 2025
Anlieferung / Aufbau Hauptleistung (95%): Beginn: KW 49 / 2025
Ende: KW 05 / 2026
Anlieferung / Aufbau nachgezogene Leistung (5%): Beginn: KW 13 / 2026
Ende: KW 14 / 2026
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an
Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine
Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes
Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
VgV § 45 Abs. 4) Nr. 4
Gesamtumsatz
- bei Gebot auf beide Lose oder nur Los 1: 2,5 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- bei Gebot nur auf Los 2: 200 Tsd Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 1)
Referenzen
• Benennung von zwei abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren, der Herstel-lung, Lieferung und Montage von Lagereinrichtungen für museale Kulturgüter (Vitrinenschränke, Lagerschränke & Regalanlagen als Sonderanfertigungen).
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 2)
Angabe der technischen Fachkräfte
• Mindestens 10 eigene Mitarbeiter im Unternehmen des Bewerbers / der Bietergemeinschaft im Ø der letzten 3 Jahre
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 11)
Muster / Bescheinigungen amtlicher Stellen o.ä. als Nachweis der Einhaltung technischer Normen oder Anforderungen
• Benennung und Nachweis von mind. 1 positiv durchgeführten Oddy-Test der angebotenen Beschichtung / des angebotenen Lackes, nicht älter als 1 Jahr, auf gesondertes Verlangen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113
Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Die Ausschreibung wird in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 enthält Schränke als Sonderanfertigungen, Los 2 enthält Regale in Standard- und Sondergrößen. Ein Angebot auf jeweils ein Los oder auf beide Lose ist möglich. Das wirtschaftlichste Angebot oder die wirtschaftlichste Angebotskombination wird beauftragt.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Einzelanfertigung von Sondermöbeln (Schränke und Regale) sowie deren Lieferung und Montage an der Verwendungsstelle:
Los 2
- 31 Stk. Weitspann- und Stehfachregale (Metallkonstruktion in Standard- und Sonderabmes-sungen)
- 2 Stk. Auszugsregale (Metallkonstruktion mit Fachböden auf Vollauszügen)
Schadstofftestung
Für die Lagerung musealer Exponate wird die Verwendung emissionsarmer Materialien zwingend vor-geschrieben. Zu Leistungsanforderungen gehört die Testung der verwendeten Materialien (z.B. Pul-verbeschichtungen, Lackierungen, Dichtungen und Verklebungen) auf Objektverträglichkeit mittels Oddy- bzw. Bemma-Test-Verfahren.
Für Lackierungen und Pulverbeschichtungen sind Rückstellproben jeder verwendeten Lackcharge her-zustellen und zur Testung zu übergeben. UV-Beschichtungen sind generell unzulässig.
Für offene Lagerung (Regale – Los 2) genügt ein Oddy-Test der einzusetzenden Lacksysteme, der nicht älter als 12 Monate ist.
Bei geschlossener Lagerung (Schränke – Los 1) müssen eingesetzte Materialien zusätzlich mittels Oddy- und / oder Bemma-Test nachgetestet werden.
Ausführungszeitraum
Technische Klärung: Beginn: KW 32 / 2025
Ende: KW 38 / 2025
Anlieferung / Aufbau Hauptleistung (95%): Beginn: KW 49 / 2025
Ende: KW 05 / 2026
Anlieferung / Aufbau nachgezogene Leistung (5%): Beginn: KW 13 / 2026
Ende: KW 14 / 2026
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an
Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine
Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes
Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
VgV § 45 Abs. 4) Nr. 4
Gesamtumsatz
- bei Gebot auf beide Lose oder nur Los 1: 2,5 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- bei Gebot nur auf Los 2: 200 Tsd Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 1)
Referenzen
• Benennung von zwei abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren, der Herstel-lung, Lieferung und Montage von Lagereinrichtungen für museale Kulturgüter (Vitrinenschränke, Lagerschränke & Regalanlagen als Sonderanfertigungen).
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 2)
Angabe der technischen Fachkräfte
• Mindestens 10 eigene Mitarbeiter im Unternehmen des Bewerbers / der Bietergemeinschaft im Ø der letzten 3 Jahre
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 11)
Muster / Bescheinigungen amtlicher Stellen o.ä. als Nachweis der Einhaltung technischer Normen oder Anforderungen
• Benennung und Nachweis von mind. 1 positiv durchgeführten Oddy-Test der angebotenen Beschichtung / des angebotenen Lackes, nicht älter als 1 Jahr, auf gesondertes Verlangen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113
Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
ALT:
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2025 10:30
Datum der Angebotsöffnung: 20/05/2025 10:31
NEU:
Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2025 12:00
Datum der Angebotsöffnung: 27/05/2025 12:01
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