Ausschreibungsdetails
Die 184 BImA-eigenen Wohnungen, voll vermietet, können derzeit noch über die Kläranlage der Bundeswehr in der Kaserne entsorgt werden. Die derzeitige noch vorhandene militärische Nutzung, u. a. die Offiziersschule der Bundeswehr, endet nach der vollständigen Aufgabe des Standortes voraussichtlich 2026, dadurch gibt es auch keinen Betreiber mehr für die Kläranlage.
SDWO hat bereits vor Jahren mit der Stadt Fürstenfeldbruck bezüglich Anschlusses an die öffentliche Kanalisation Kontakt aufgenommen, um nach Wegfall der Kläranlage die Entsorgung der Wohnanlage sicherzustellen. Der öffentliche Kanal wird parallel zur inneren Neuerschließung, die hiermit ausgeschrieben werden soll, im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages, bis zur bundeseigenen Siedlung erweitert. Die Rahmenbedingungen der öffentlichen Ausschreibung der Kommune, die bereits erfolgt ist, sind seit Ende 2024 bekannt und waren als Basis für die Planung der inneren Erschließung, welche darauf abgestellt werden musste, erforderlich.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang enthält demnach folgende Arbeiten:
- Sanierung bestehendes Kanalnetz (Haltungen, Schächte und Anschlussleitungen) in geschlossenen
Reparatur - und Renovierungsverfahren,
- Sanierung bestehendes Kanalnetz (Haltungen, Schächte und Anschlussleitungen) in offenen
Erneuerungsverfahren,
- Erweiterung bestehendes Kanalnetz durch Neubau von Haltungen, Schächten und Anschlussleitungen,
- Stilllegung und Rückbau von in Zukunft unbenutzten Kanalabschnitten,
- Bau von Rigolen inkl. Sedimentationsanlagen,
- Alle dazugehörigen Graben- und Aushubarbeiten,
- Alle dazugehörigen Oberflächenabbruch- und wiederherstellungsarbeiten,
- Entsorgung aller rückgebauten Bauwerke,
- Deklaration und Entsorgung von überschüssigem oder aus geotechnischer Sicht unbrauchbaren
Erdaushub,
- Kanalreinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung,
- zugehöriger Oberflächenaufbruch und Wiederherstellung der Oberflächen,
- Anlage der Vorhalteflächen für Müllhäuschen und Fahrradstellplätze.
Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Schutzziele Standsicherheit, Betriebssicherheit und
Dichtheit.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB, weitere Ausschlussgründe und Mindestkriterien für das Verfahren befinden sich im Dokument: VHB FB 124.
Die 184 BImA-eigenen Wohnungen, voll vermietet, können derzeit noch über die Kläranlage der Bundeswehr in der Kaserne entsorgt werden. Die derzeitige noch vorhandene militärische Nutzung, u. a. die Offiziersschule der Bundeswehr, endet nach der vollständigen Aufgabe des Standortes voraussichtlich 2026, dadurch gibt es auch keinen Betreiber mehr für die Kläranlage.
SDWO hat bereits vor Jahren mit der Stadt Fürstenfeldbruck bezüglich Anschlusses an die öffentliche Kanalisation Kontakt aufgenommen, um nach Wegfall der Kläranlage die Entsorgung der Wohnanlage sicherzustellen. Der öffentliche Kanal wird parallel zur inneren Neuerschließung, die hiermit ausgeschrieben werden soll, im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages, bis zur bundeseigenen Siedlung erweitert. Die Rahmenbedingungen der öffentlichen Ausschreibung der Kommune, die bereits erfolgt ist, sind seit Ende 2024 bekannt und waren als Basis für die Planung der inneren Erschließung, welche darauf abgestellt werden musste, erforderlich.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang enthält demnach folgende Arbeiten:
- Sanierung bestehendes Kanalnetz (Haltungen, Schächte und Anschlussleitungen) in geschlossenen
Reparatur - und Renovierungsverfahren,
- Sanierung bestehendes Kanalnetz (Haltungen, Schächte und Anschlussleitungen) in offenen
Erneuerungsverfahren,
- Erweiterung bestehendes Kanalnetz durch Neubau von Haltungen, Schächten und Anschlussleitungen,
- Stilllegung und Rückbau von in Zukunft unbenutzten Kanalabschnitten,
- Bau von Rigolen inkl. Sedimentationsanlagen,
- Alle dazugehörigen Graben- und Aushubarbeiten,
- Alle dazugehörigen Oberflächenabbruch- und wiederherstellungsarbeiten,
- Entsorgung aller rückgebauten Bauwerke,
- Deklaration und Entsorgung von überschüssigem oder aus geotechnischer Sicht unbrauchbaren
Erdaushub,
- Kanalreinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung,
- zugehöriger Oberflächenaufbruch und Wiederherstellung der Oberflächen,
- Anlage der Vorhalteflächen für Müllhäuschen und Fahrradstellplätze.
Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Schutzziele Standsicherheit, Betriebssicherheit und
Dichtheit.
1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 15.05.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
2. Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
2. 3 Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre (Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung)
3. Angabe zu Arbeitskräften
4. Registereintragungen
5. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
6.Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
8. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
9. Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung über den Wert von Personenschäden (1,5 mio €), Sachschäden (1 mio €) und Vermögensschäden (500.000 €)
10. Erklärung Russland-Bezug
2. Konzept zum Schutz der Mietparteien
3. Bauabwicklungskonzept mit Bauablaufplan
4. Konzept zum verantwortungsbewussten Ressourceneinsatz
gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage
vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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