Ausschreibungsdetails
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags "DMS Entwicklung, Services und Support" muss mindestens 7,5 Millionen Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Haftpfilchtversicherung:
Für die Auftragnehmerin und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss während der gesamten Vereinbarungslaufzeit eine geeignete Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Millionen Euro und für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 2 Millionen Euro je Schadensfall bestehen. Die Auftragnehmerin wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des jeweiligen Einzelauftrages aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Personen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Die Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Personen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Public Sector/DMS) beträgt mind. 30 Personen pro Jahr. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diese Mindestanzahl aufweisen.
Refernzen:
Bitte füllen Sie die Anlage "Referenzprojekte" vollständig aus. Zeigen Sie dabei bitte mind. zwei Referenzprojekte auf, die allesamt ab Januar 2020 oder später von Ihnen geleistet wurden. Die genannten Referenzprojekte müssen noch nicht abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass im Beauftragungsfall Einzelnachweise angefordert werden können.
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig beschrieben. Die Referenzen haben jeweils einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens 720 Personentage Leistungen im Bereich Software-Pflege und -Entwicklung in diesem Tätigkeitsbereich erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn diese oder vergleichbare Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:
ERWARTUNGSHORIZONT:
A. Umsetzung von mindestens einem Projekt im Umfeld Opentext/Alfresco oder vergleichbaren DMS Systemen (wie z.B. der Fabasoft eGovSuite)
B. Umsetzung in mindestens einem weiteren Projekt mit mindestens einem der folgenden Schwerpunkte:
- Umsetzung von verschiedenen Anwendungs- und Architekturkonzepten, insbesondere Mobiler Apps
- IT Security auf aktuellem Stand, inkl MFA (Multi-Faktor-Authentifizierung)
- Nutzung eines Versionsverwaltungstool (z. B. git)
- Einbindung komplexer Suchplattformen (z. B. Blazon) oder anderer Schnittstellen
- Webtechnologien und Frameworks (z. B. Apache Tomcat, Java JDK, MySQL, Zend, Spring)
- Anwendung diverser SW-Qualitätssicherungsmaßnahmen (z. B. Komponenten- und Integrationstests, Buildautomatisierung, Verwendung von Code-Metriken und Durchführung von Code-Reviews)
- Erfahrung im Einsatz von agilen Entwicklungsmethoden
Für alle Referenzen ist eine Kontaktperson beim Referenzkunden benannt.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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