Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Bezeichnung des Bewerbers-/Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift sowie die Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 1 Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
3.) Unterschriebene Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem.§§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034).
4.) Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung-RUS-Sanktionen (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur), s. Anlage "Eigenerklärung-RUS-Sanktionen-Bieter"
Falls zutreffend:
5.) Unterschriebene Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular BAAINBw B-V 047).
6.) Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierrüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten und eingescannten oder mit fortgeschrittener Signatur versehenden Vollmacht vorzulegen.
III.2.1.1) Persönliche Lage von Unterauftragnehmern sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
1. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III 2.1; Strichaufzählung) Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterzeichnete Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Dritten zu erbringen, dass dieser dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/ einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
2) Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
3) Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Batterielade-/Erhaltungsladegeräte 24 V) der letzten 3 Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz muss mindestens 500.000 Euro betragen
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
III2.2.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter /Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/ einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
2. Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Batterielade-/Erhaltungsladegeräte 24 V) der letzten 3 Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz muss mindestens 500.000 Euro betragen.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Dritten (Verpflichtungserklärung; unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um eine die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Der Bewerber muss über nachweisbare Erfahrung in der Herstellung und Lieferung von Batterielade-/Erhaltungsladegeräte 24 V verfügen. Der Nachweis der Umsetzung erfolgt durch die Nennung von Referenzprojekten.
III.2.3.1) Technische Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern:
Der Bewerber kann sich zum Nachweise seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diesen Dritten sowie den Umfang der Nutzung der Fähigkeiten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die Ziffer III.2.3 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Dritten (Verpflichtungserklärung; unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Hinweis: Die Gesamtmenge (einschließlich aller Lose) beträgt entgegen der unter II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang genannten Gesamtmenge 360 EA ELG 24 V.
2. Zuschlagsvorschlag sieht den jeweiligen Bieter als Gewinner vor
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Bezeichnung des Bewerbers-/Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift sowie die Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 1 Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
3.) Unterschriebene Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem.§§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034).
4.) Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung-RUS-Sanktionen (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur), s. Anlage "Eigenerklärung-RUS-Sanktionen-Bieter"
Falls zutreffend:
5.) Unterschriebene Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular BAAINBw B-V 047).
6.) Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierrüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten und eingescannten oder mit fortgeschrittener Signatur versehenden Vollmacht vorzulegen.
III.2.1.1) Persönliche Lage von Unterauftragnehmern sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
1. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III 2.1; Strichaufzählung) Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterzeichnete Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Dritten zu erbringen, dass dieser dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/ einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
2) Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
3) Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Batterielade-/Erhaltungsladegeräte 24 V) der letzten 3 Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz muss mindestens 500.000 Euro betragen
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
III2.2.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter /Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/ einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
2. Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Batterielade-/Erhaltungsladegeräte 24 V) der letzten 3 Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz muss mindestens 500.000 Euro betragen.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Dritten (Verpflichtungserklärung; unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um eine die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Der Bewerber muss über nachweisbare Erfahrung in der Herstellung und Lieferung von Batterielade-/Erhaltungsladegeräte 24 V verfügen. Der Nachweis der Umsetzung erfolgt durch die Nennung von Referenzprojekten.
III.2.3.1) Technische Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern:
Der Bewerber kann sich zum Nachweise seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diesen Dritten sowie den Umfang der Nutzung der Fähigkeiten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die Ziffer III.2.3 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Dritten (Verpflichtungserklärung; unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Hinweis: Die Gesamtmenge (einschließlich aller Lose) beträgt entgegen der unter II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang genannten Gesamtmenge 360 EA ELG 24 V.
2. Zuschlagsvorschlag sieht den jeweiligen Bieter als Gewinner vor
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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