Ausschreibungsdetails
Baumaßnahme 11146-GB-20/067 - Gebäude 23 (Heizhaus) - Revitalisierung des alten Heizhauses und Campuserschließung
Ziel der Maßnahme ist der Umbau und die Revitalisierung des alten Heizhauses und die Ver- und Entsorgung sowie Optimierung der Energieversorgung auf dem Campus.
Die Maßnahme beginnt am 07.07.2025 mit dem Los 1 – Baustelleneinrichtung, Tief- und Straßenbau.
Ab dem 28.07.2025 fangen planmäßig die Folgegewerke an.
Die geschätzte Dauer der Maßnahme beträgt 107 Kalenderwochen.
Das denkmalgeschützte zweigeschossige und unterkellerte alte Heizhaus befindet sich in einer Hanglage und ist baulich mit einem Kohlenbunker verbunden.
Die Maßnahme sieht einen Teilabbruch des Kohlenbunkers, die komplette Sanierung des Heizhauses und die Modellierung des Hanges mittels Stützmauer in unmittelbare Nähe der beiden Gebäude vor.
Bei den Abbrucharbeiten innerhalb des Heizhauses bestehen Gesundheitsgefährdungen beim Einatmen von asbesthaltigen Stäuben. Es sind Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgesehen.
In diesem Zusammenhang werden ein Fernwärmeanschluss und ein neues Nahwärmenetz auf der Liegenschaft errichtet sowie eine Liegenschaftsstraße grundhaft saniert.
Die Gesamtfläche der Liegenschaft ist ein Bombenabwurfgebiet.
Nach Sondierungen wurden Areale mit konkreten Signalen von Abwurfmunition erkannt und in Kategorie 2 gemäß der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) eingestuft.
Weitere Sondierungen können nur baubegleitend erfolgen und sie werden zusammen mit baubegleitenden kampfmittetechnischen Untersuchungen ausgeführt.
Weitere Details können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren.
Bewerbungsbedingungen siehe Formblatt (Fbl.) 712.
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand einer Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaft.
Die Eignung ist durch eine Eigenerklärung im Fbl. 724 FbT zu erklären.
Es handelt sich nicht um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Mit einem Angebot können sich alle interessierten Bieter beteiligen, die die formalen Vorgaben und die Eignungsanforderungen des Auftraggebers erfüllen.
Es gibt keine Teilnahmeanträge von den Bietern, die der Auftraggeber auszuwerten und in eine Rang- und Reihenfolge zu bringen hätte.
Demzufolge gibt es auch keine separate Angebotsaufforderung.
Ihr Angebot reichen Sie unmittelbar und innerhalb der angegebenen Frist beim Auftraggeber über das eVergabe-Portal ein.
Eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.
Zuschlagskriterien: 100% Preis, Qualitätskriterien sind nicht nachzuweisen, eine Präsentation findet nicht statt.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Auswertung vor, ein Gespräch mit dem Bieter zur Aufklärung von Angaben in seinem Angebot durchzuführen.
Es handelt sich um ein förmliches europaweites Vergabeverfahren.
Daher sind die Vorgaben des Auftraggebers bindend.
Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben des Auftraggebers zu ändern, zu erweitern, zu ignorieren, zu streichen oder dergleichen, auch wenn Sie es mit dem Auftraggeber gut meinen und im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers handeln wollen.
Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers führen i.d.R. zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Halten Sie sich daher bitte an die Vorgaben der Ausschreibung.
Dies betrifft vor allem die Angaben zur Eignung, z.B. im Hinblick auf die verlangten Referenzen.
Es kommt nicht darauf an, ob Sie der Meinung sind, die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen seien sinnvoll und Sie hätten doch eigentlich noch viel bessere Referenzen.
Legen Sie bitte solche Eignungsnachweise vor, die die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen.
Die Eignungskriterien sind Mindestanforderungen, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Bindend sind insbesondere auch die Vorgaben des Auftraggebers zum Honorar.
Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben abzuändern, so dies nicht ausdrücklich im Honorarangebotsberechnungblatt zugelassen ist.
Dies gilt für sämtliche angegebenen Honorarbestandteile.
Bezeichnungen von Funktionen oder Personen umfassen für die bessere Lesbarkeit und dem Verständnis gleichermaßen die männliche, die diverse und die weibliche Form der Bezeichnungen.
--- Eigenerklärung ---
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--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
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§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
--- Eigenerklärung ---
Baumaßnahme 11146-GB-20/067 - Gebäude 23 (Heizhaus) - Revitalisierung des alten Heizhauses und Campuserschließung
Ziel der Maßnahme ist der Umbau und die Revitalisierung des alten Heizhauses und die Ver- und Entsorgung sowie Optimierung der Energieversorgung auf dem Campus.
Die Maßnahme beginnt am 07.07.2025 mit dem Los 1 – Baustelleneinrichtung, Tief- und Straßenbau.
Ab dem 28.07.2025 fangen planmäßig die Folgegewerke an.
Die geschätzte Dauer der Maßnahme beträgt 107 Kalenderwochen.
Das denkmalgeschützte zweigeschossige und unterkellerte alte Heizhaus befindet sich in einer Hanglage und ist baulich mit einem Kohlenbunker verbunden.
Die Maßnahme sieht einen Teilabbruch des Kohlenbunkers, die komplette Sanierung des Heizhauses und die Modellierung des Hanges mittels Stützmauer in unmittelbare Nähe der beiden Gebäude vor.
Bei den Abbrucharbeiten innerhalb des Heizhauses bestehen Gesundheitsgefährdungen beim Einatmen von asbesthaltigen Stäuben. Es sind Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgesehen.
In diesem Zusammenhang werden ein Fernwärmeanschluss und ein neues Nahwärmenetz auf der Liegenschaft errichtet sowie eine Liegenschaftsstraße grundhaft saniert.
Die Gesamtfläche der Liegenschaft ist ein Bombenabwurfgebiet.
Nach Sondierungen wurden Areale mit konkreten Signalen von Abwurfmunition erkannt und in Kategorie 2 gemäß der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) eingestuft.
Weitere Sondierungen können nur baubegleitend erfolgen und sie werden zusammen mit baubegleitenden kampfmittetechnischen Untersuchungen ausgeführt.
Weitere Details können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
siehe Anlage: "0591-24 Anl Entw Vertrag SiGeKo.pdf"
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind im Fbl. 724 beschrieben und zusammengefasst, das als Anlage veröffentlicht ist.
c) Die Angebotsunterlagen (und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bieter im eVergabe-Portal abzurufen.
Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht.
Es ist nur die elektronische Abgabe der Angebotsunterlagen über das eVergabe-Portal zugelassen.
Werden die Angebotsunterlagen auf einem anderen Weg als dem über das eVergabe-Portal eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.
d) Die Angebotsunterlagen (und die ggf. geforderten Anlagen) sind vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textforn, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bietende Büro hervorgehen, zu versehen.
Die Unterzeichnung in Textform hat an den vorgesehenen Stellen in den Formblättern 713 FbT und 724 FbT zu erfolgen.
Werden die Angebotsunterlagen nicht oder nicht an den vorgesehenen Stellen in den Formblättern 713 FbT und 724 FbT unterzeichnet, wird der Bieter oder die Bietergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bieters.
e) Die Angebotsunterlagen sind komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden.
Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderungen ergänzt werden.
Bieter, in dessen Angebotsunterlagen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über das eVergabe-Portal aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Angebotsunterlagen mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bieters zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bieters im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bieters in den elektronisch eingegangenen Angebotsunterlagen durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
i) Nach Auswertung der Angebote werden die Bieter über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet.
j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung
Eignungskriterien sind Mindestanforderung, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung: Architekt oder Ingenieur oder einer gleichwertig gesetzten Festsetzung, gemäß Anlage A zur RAB 30 oder einer vergleichbaren Vorschrift in der EU.
Nachweis über Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) oder einer vergleichbaren Gesetzgebung in der EU.
Zertifikat zur Ausbildung zum geeigneten Koordinator nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30) oder einer vergleichbaren Vorschrift in der EU.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diesen Nachweis erbringen.
Die Weitervergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV und die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind zugelassen.
Siehe Eigenerklärung EU FbT über die Eignung (Formblatt 724)
Eignungskriterien sind Mindestanforderung, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters.
1.500.000 EUR für Personenschäden und
300.000 EUR für sonstige Schäden.
Dieser Nachweis ist als Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen.
Hinweis: Der Bieter kann die Kontaktstelle über das Vorliegen eines aktuellen Nachweises für die Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informieren, indem die Maßnahme, die Auftragsnummer und wenn möglich die den Vertrag begleitende Organisationseinheit des TLBV benennt (Möglichkeit nach § 50 Abs. 3 VgV).
Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung und der geforderten zweifachen Maximierung der Ersatzleistung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein.
Dazu hat sich der Bieter zu erklären.
oder
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und der geforderten zweifachen Maximierung der Ersatzleistung abzuschließen.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung ist über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt zu erhalten.
b) Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des vorgesehenen Auftrags für SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitskoordination in den letzten 3 Geschäftsjahren (als Summe), gefordert wird ein Mindesgesamtumsatz im Tätigkeitsbereich von
337.500,00 EUR.
Eignungskriterien sind Mindestanforderung, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenz):
Der Nachweis ist mit einer erbrachten vergleichbaren Leistung (Referenz) erbracht, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt.
Die vergleichbaren Leistungen (Referenzen) für das geforderte Leistungsbild mit den Leistungsstufen 1 und 2 sind innerhalb im Zeitraum vom 01.Januar 2017 bis 31.Oktober 2024 nachzuweisen.
Liegen für die angegebenen Referenzen der Beginn und das Ende der Leistungszeiträume für die nachzuweisenden Leistungsstufen außerhalb der zuvor benannten Mindestanforderungen, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen für die erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen) sind mittels Angaben im Formblatt 724A - Liste Referenzen FbT für jede Referenz einzeln zu erklären.
Hinweis: Im Formblatt 724A können dafür beliebig viele Formulare über den gelb markierten Button "Weitere Referenzen einfügen" eingefügt werden.
a1) Referenz – Leistungsbild SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Mindestanforderungen zum Objekt:
- hohe Planungsanforderung (entsprechend Honorarzone IV nach HOAI)
- Art des Projektes: als Neubau oder Erweiterungsbau oder Umbau oder Ausbau
- Gesamtbaukosten (KG 200-500): 6.000.000,00 € (netto)
- Bauen im Bestand: bei laufendem Betrieb
- Gelände: Bauen in Hanglage / unwegsamen Gelände
- Erschwernisse: Bauen auf Flächen mit Verdacht auf Kampfmittel
- Koordination verschiedener Planer: mindestens vier zu koordinierende Planungsbüros
- erbrachte Leistungsstufen nach Baustellenverordnung (BaustellV) - Leistungsstufe 1 und 2 oder nach einer vergleichbaren Verordnung in der EU
- Anforderungen nach Anlage A der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30): Stufe 2 "Alle anderen Planungs- und Baumaßnahmen" oder nach einer vergleichbaren Vorschrift in der EU
b) Angaben zur Personalstruktur
b1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an Beschäftigten im Büro einschließlich der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV - Mindestanforderung 3 Beschäftigte
b2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistung (SiGe-Koordination) tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV - Mindestanforderung 2 Fachkräfte
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin / Projektleiter) in der Fachrichtung SiGe-Koordination gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV - Mindestanforderung 9 Jahre
b4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter / stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung SiGe-Koordination gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV - Mindestanforderung 5 Jahre
Gewichtung: 100 %
Die Ermittlung des zu wertenden Gesamthonorares erfolgt durch die Addition folgender Bestandteile:
Bestandteil 1 - Summe der Honorare für Leistungsstufe 1 mit Nebenkosten und ggf. Zu- oder Abschlag (netto)
Bestandteil 2 - Summe der Honorare für Leistungsstufe 2 mit Nebenkosten und ggf. Zu- oder Abschlag (netto)
Bestandteil 3 - Summe der Honorare für Leistungsstufe 2 - Weitere Leistungen bei Bedarf, für den Fall von anerkannten Bauzeitverlängerungen bzw. auf Anordnung des Bauherren, Bedarfspositionen als Pauschalen mit Wertung (netto)
Punktebewertung zum Preiskriterium: Punkte 0,00 bis 3,00
Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird.
Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten.
Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte.
Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt.
Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet.
Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot.
Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen.
Mit den Angebotsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter auch über die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus
Der Antrag ist zu richten an die Geschäftsstelle der Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar.
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