Ausschreibungsdetails
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
1) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.
2) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung):
- Da die Auftraggeberin u.a. für diverse sicherheitsrelevante Bedarfsträger Liegenschaften verwaltet, die dem Geheimschutz unterliegen bzw. auch sicherheitsrelevante Baumaßnahmen durchführt, ist es in Teilbereichen der ausgeschriebenen Leistung für die vom Wirtschaftsprüfer eingesetzten Mitarbeiter erforderlich, sich einer Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zu unterziehen, und zwar der erweiterten Sicherheitsprüfung gem. § 9 SÜG (sog. Ü2). Eine solche Überprüfung dauert in der Regel ca. 6 Monate. Die Auftragnehmerin stimmt mit Vertragsschluss einer derartigen Sicherheitsüberprüfung für mindestens zwei geeignete Mitarbeiter zu. Sie wird der Auftraggeberin unverzüglich nach Vertragsschluss die jeweiligen Mitarbeiter namentlich benennen und deren Anschriften mitteilen. Das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung obliegt der Auftraggeberin.
- Die Auftragnehmerin hat bei der Festlegung ihrer Prüfungsplanung/-strategie zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des staatlichen Geheimschutzes der einzelne für sie tätige Mitarbeiter nicht mehr Kenntnis über sicherheitsrelevante Dinge erlangen darf als die mit den betroffenen Liegenschaften betrauten Beschäftigten der Auftraggeberin oder deren Nutzer. Das bedeutet konkret, dass die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer Dienstleistung möglicherweise mehrere sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter einsetzen muss, die in jeweils unterschiedlichen Bereichen tätig werden.
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Angaben und Auskünfte ihrer für die Dienstleistung vorgesehenen Mitarbeiter Sorge zu tragen. Die Rückgabe der vollständig ausgefüllten Sicherheitsvordrucke erfolgt binnen 2 Wochen nach Erhalt. Für die Koordination des Antragsverfahrens hat die Auftragnehmerin einen Mitarbeiter zu benennen, der alleiniger Ansprechpartner für die Auftraggeberin für Fragen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen nur von sicherheitsüberprüftem Personal eingesehen werden dürfen und bei einem Teil der Liegenschaften nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang erhält. Die Aufnahme der Tätigkeit in diesem Bereich ist für die Mitarbeiter der Auftragnehmerin erst dann möglich, wenn die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen und die Ermächtigung erteilt ist. Möglicherweise notwendiges Ersatzpersonal ist von der Auftragnehmerin so frühzeitig anzumelden, dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung pro Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: 4 Mio. € bei fahrlässig verursachten Schäden. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Die Auftragnehmerin haftet gemäß Nr. 9 Abs. 2 AAB für fahrlässig verursachte Schäden höchstens bis zu einer Summe in Höhe von 4 Millionen Euro. Gemäß des in Nr. 9 Abs. 5 der AAB genannten Betrages haftet die Auftragnehmerin höchstens mit einer Summe von 5 Millionen Euro. Die Haftungserweiterungen gelten nicht für Schäden, für die eine Haftungshöchstsumme gesetzlich geregelt ist.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Personals
a) Partner/-in/Spezialist/-in (Es ist zwingend eine Person anzugeben.)
Der/die benannte Partner/-in/Spezialist/-in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- Zulassung als Wirtschaftsprüfer/-in
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer/-in
Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Wirtschaftsprüfer/-prüferin zugelassen seit, im Unternehmen tätig seit, einschlägige Berufserfahrung in Jahren)
b) Manager/Managerin (Es ist zwingend eine Person anzugeben.)
Der/die benannte Manager/-in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Zulassung als Wirtschaftsprüfer/ -in
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer/-in
Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Wirtschaftsprüfer/-prüferin zugelassen seit, im Unternehmen tätig seit, einschlägige Berufserfahrung in Jahren)
c) Prüfungsleiter/-in (Es ist zwingend eine Person anzugeben, maximal können 2 Personen angegeben werden.)
Der/die benannte Prüfungsleiter/in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- 3 Jahre Berufserfahrung als Prüfungsleiter/in
Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Prüfungsleiter/-in zugelassen tätig, im Unternehmen tätig seit)
d) Prüfungsassistent/-in (Es sind zwingend 5 Personen anzugeben.)
Die benannten Prüfungsassistenten/-innen müssen die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- 1 Jahr Berufserfahrung als Prüfungsassistent/innen
Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Prüfungsleiter/-in zugelassen tätig, im Unternehmen tätig seit)
3) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
4) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang (in Std.), Leistungszeitraum, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger.
a) Nachweis von Erfahrung in der Jahresabschlussprüfung von immobilienwirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen, analog großer Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB in Form der Angabe von zwei Referenzen als Eigenerklärung, welche nicht älter als 5 Jahre sind.
b) Nachweis von Erfahrungen in der Prüfung von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten wie Immobilienbewertung, Facility Management und Nebenkostenabrechnungen in von Form von mindestens einer Referenz als Eigenerklärung, welche nicht älter als 5 Jahre ist.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Mindestanforderungen:
1) Das Konzept muss in jedem Unterkriterium mit jeweils mindestens einem Punkt bewertet werden. D. h. ein Konzept, das in einem Unterkriterium null Punkte erreicht, wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
2) Darüber hinaus muss das Konzept in der Summe aller vier Unterkriterien mindestens 50% der maximal erreichbaren Punkte, also 300 von 600 Punkten, erhalten. D. h. ein Konzept, das im Zuschlagskriterium „Inhaltliche Bewertung des einzureichenden Konzepts" weniger als 300 Punkte erreicht, wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
- Die Auftragnehmerin hat bei der Festlegung ihrer Prüfungsplanung/-strategie zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des staatlichen Geheimschutzes der einzelne für sie tätige Mitarbeiter nicht mehr Kenntnis über sicherheitsrelevante Dinge erlangen darf als die mit den betroffenen Liegenschaften betrauten Beschäftigten der Auftraggeberin oder deren Nutzer. Das bedeutet konkret, dass die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer Dienstleistung möglicherweise mehrere sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter einsetzen muss, die in jeweils unterschiedlichen Bereichen tätig werden.
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Angaben und Auskünfte ihrer für die Dienstleistung vorgesehenen Mitarbeiter Sorge zu tragen. Die Rückgabe der vollständig ausgefüllten Sicherheitsvordrucke erfolgt binnen 2 Wochen nach Erhalt. Für die Koordination des Antragsverfahrens hat die Auftragnehmerin einen Mitarbeiter zu benennen, der alleiniger Ansprechpartner für die Auftraggeberin für Fragen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen nur von sicherheitsüberprüftem Personal eingesehen werden dürfen und bei einem Teil der Liegenschaften nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang erhält. Die Aufnahme der Tätigkeit in diesem Bereich ist für die Mitarbeiter der Auftragnehmerin erst dann möglich, wenn die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen und die Ermächtigung erteilt ist. Möglicherweise notwendiges Ersatzpersonal ist von der Auftragnehmerin so frühzeitig anzumelden, dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für das Vergabefahren oder Los während der gesamten Laufzeit, einschließlich der Optionen und Verlängerungen, als Auftrag vergeben werden kann. Dieser Wert umfasst alle Aufträge, die unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben sind.
Höchstwert: 16.309 Stunden.
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