Ausschreibungsdetails
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf des angegebenen Gesamtvolumens besteht nicht.
der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter
"Bedingungen für die Einreichung eines Angebots - Zuschlagskriterien" gilt für die
Zuschlagskriterien:
Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-
Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der
Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht,
durch die Preiskennzahl (P), die für den Angebotspreis steht.
Zur besseren Lesbarkeit wird Z mit einem Faktor 10.000
multipliziert und auf 3 Nachkommastellen begrenzt und
kaufmännisch gerundet.
Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote
hergestellt. Im nächsten Schritt werden alle Angebote
ausgewählt, deren Kennzahl (Z) innerhalb des festgelegten
Schwankungsbereich (S), ausgehend vom Angebot mit der
höchsten Kennzahl Z, liegen. In vorliegendem Verfahren wird
ein Schwankungsbereich von 6% für die Kennzahl Z festgelegt.
Der Schwankungsbereich erstreckt sich unterhalb der Kennzahl
Z. Liegen weitere Angebote innerhalb des
Schwankungsbereiches, ist die erreichte Gesamtpunktzahl der
Leistung im Dokument Kriterienkatalog Leistung (höchste
erreichte Punktzahl) entscheidend dafür, welches Angebot das
wirtschaftlichste ist und für den Zuschlag vorgesehen wird.
Sollten mehrere Bieter die gleiche Leistungskennzahl erreichen,
ist der günstigste Preis für den Zuschlag entscheidend.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unternehmer mit Eignungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Umsatz:
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 5.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Zusätzlich geben Sie bitte den Umsatz an, den Sie im Bereich Drucker/ Multifunktionsgeräte zum Kauf sowie zugehörige Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Hierbei wird ein Mindestumsatz von 1.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt recht-zeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Berechtigung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und zu supporten (Nachweis durch Zertifizierung oder gleichwertig).
2) Mitarbeitende:
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 30 Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert, die bezogen auf den Leistungsgegenstand eingesetzt wurden.
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Mitarbeitendenzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
3) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von zwei (2) Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung dar.
Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
1. In einer Referenz (ein Auftrag) haben Sie mindestens 300 Drucker / Multifunktionsgeräte geliefert inklusive Zubehör, Software und Verbrauchsmaterial / Service.
2. In einer weiteren Referenz (ein Auftrag) haben Sie mindestens 100 Drucker / Multifunktionsgeräte geliefert inklusive Zubehör, Software und Verbrauchsmaterial / Service.
- In einer der Referenzen musste an unterschiedliche Standorte geliefert werden.
- Die Referenzen müssen sich auf zwei unterschiedliche Kunden beziehen
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Eine (1) der zwei (2) Referenzen muss im Kontext der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB) erbracht worden sein.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt.
Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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