Ausschreibungsdetails
Sakrower Landstraße 100, 14089 Berlin
2. BA Wärmeerzeugung
Beschichtung, Innenputz und Malerarbeiten - DIN 18560, 18363, 18550
ABFALLENTSORGUNG:
Bodenbeschichtungsarbeiten:
- 320,00 m2 Untergrund reinigen
- 320,00 m2 Altbeschichtung entfernen
- 100,00 m2 Riss zur Fuge aufweiten und füllen
- 320,00 m2 Grundbeschichtung EP-GBS
- 50,00 m2 Kratzspachtelung PRM
- 320,00 m2 Schlussbeschichtung Boden Estrich EP-GBS 2K-EP 2K-EP
-
Staubbinderanstrich Fundamente und Sockel:
- 48,00 m2 Untergrund reinigen Alt Putz
- 48,00 m2 Grundbeschichtung Boden Beton 2K-EP
- 48,00 m2 Besch OS2 'Fundamente D 80mym
- 55,00 m2 Besch OS2 Sockel-Fundamente Abwicklung. bis 0,3m
-
Sonstiges Bodenbeschichtung
- 200,00 m2 Schutzabdeckung Bodenfläche Folie D 0,2mm
- 50,00 m2 Schutzabdeckung Maschine Folie D 0,2mm
-
Gerüst
- 2,00 St. Aufbauen, Abbauen fahrbares Gerüst
- 2,00 St. Aufbauen, Abbauen Arbeitsbühne
Putzarbeiten
- 10,00 m2 Reinigen des Untergrundes aus Mauerwerk
- 15,00 m2 Reinigen des Untergrundes aus Betondecke
- 10,00 m2 Innenputz 2lagig Innenwand UP Kalkzement-Putzmörtel
- 15,00 m2 Innenputz 2lagig Decke UP Kalkzement-Putzmörtel
- 10,00 m2 Putzbewehrung Gittergewebe
- 6,00 m Innenputz einlagig Leibung
Malerarbeiten Wand und Deckenanstriche Innenbereich klein Flächen
- 10,00 m2 Erstbeschichtung Wand Dispersionsfarbe auf Putz
- 15,00 m2 Erstbeschichtung Decke Dispersionsfarbe auf Putz
- 6,00 m Erstbeschichtung Leibung Dispersionsfarbe auf Putz
Malerarbeiten Wand und Deckenanstriche Innenbereich für groß Fläche
- 665,00 m2 Altbeschichtung entfernen Wand
- 510,00 m2 Altbeschichtung entfernen Decke
- 66,50 m2 Wand innen Nachbesserung Putz Dispersions-Spachtelmasse 1x spachteln
- 51,00 m2 Decke innen Putz Dispersions-Spachtelmasse 1x spachteln
- 665,00 m2 Erstbeschichtung Wand Beton Dispersionsfarbe-GBS Dispersionsfarbe
- 510,00 m2 Erstbeschichtung Decke Beton Dispersionsfarbe
- 160,00 m Erstbeschichtung Leibung Putz B 24 cm Dispersionsfarbe
Anstriche auf Metall
- 27,00 m2 Untergrund reinigen Metall
- 27,00 m2 Vorbereiten metallische Oberfläche Rost Fette/Öle
- 1,00 St. Erstbeschichtung Außentür Stahl 2501 x 2260
- 1,00 St. Erstbeschichtung Innentür beidseitig Stahl 1010 x 2135 mm
- 27,00 m2 Erstbeschichtung Falttor Stahl 1K-Haftgrund 1K-Acrylharzlack
- 8,00 m Erstbeschichtung Geländer Stahl 1K-Korroschutzfarbe Acrylharzlack
- 13,00 m Erstbeschichtung Handlauf Stahl 1K-Acrylharzlack
Sonstiges
- 122,00 m2 Staubschutz Fenster UK Kunststofffolie D 0,4mm
- 45,00 m2 Schutzabdeckung Innentür beidseitig Stahl 1010 x 2135 mm
- 60,00 m2 Schutzabdeckung Bodenfläche Folie D 0,2mm
- 25,00 m2 Schutzabdeckung Maschine Folie D 0,2mm
Termine:
Innenputz, Malerarbeiten vor TGA Installation: 07/2025
Finaler Innenausbau (Maler): 12/2025
Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in
der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben
oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter
seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in
der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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