Ausschreibungsdetails
Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des
bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124
GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung,
Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen,
sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz,
anderen schweren beruflichen Verfehlungen,
wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt
aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei
Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist
hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw.
fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle
Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft
abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle
Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben
werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren
Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein
einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name
bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden
Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine
Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren
möglich sein soll.
Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2
(Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit
Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung
der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung,
dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine
Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7
und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die
Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige
Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden
Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder
spätestens nach entsprechender Aufforderung vor
Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer
Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für
den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag
erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach § 6 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem
Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.
Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der
Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder
Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu
erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a
genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche
oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a
oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden.
Das IT-Systemhaus verantwortet die IT-Betriebsführung und die Bereitstellung der dafür notwendigen IT-Infrastruktur.
Zur Erfüllung der IT-Aufgaben im Rahmen der BA Strategie 2025 und zur Sicherstellung der Serviceerbringung ist externe Unterstützung des IT-Betriebes erforderlich z. B. im Kontext:
• Stabilität und Verfügbarkeit der IT-Systeme,
• Digitalisierung der Geschäftsprozesse,
• Intelligente Nutzung von Daten aus allen Geschäftsfeldern,
• Moderne Arbeitswelten,
• Attraktive Digitale Angebote für Bürger, Arbeitgeber und Institutionen sowie
• Informations- und IT-Sicherheit.
Die zu vergebenden Aufgaben umfassen insbesondere die Unterstützung bei der Planung, Erstellung und Umsetzung von Konzepten in Kernbereichen wie Betriebssystemen, Datenbanken, Speichersystemen, Kommunikation und Collaboration, Verfahrensmanagement und Verfahrensmonitoring, Sicherheit und Zertifizierung. Weiterhin soll durch die Dienstleistungsunterstützung im Umfeld Konfiguration und Integration neuer Verfahren, sowie Administration und Systembetrieb der Anwendungsplattformen der Betrieb der Kernverfahren der BA sichergestellt werden.
Ziel der Ausschreibung ist je Los ein Rahmenvertrag mit den drei wirtschaftlichsten Bietern. Die drei Bieter mit dem besten Leistungs- /Preisverhältnis erhalten bei den Losen 1-4 jeweils den Zuschlag. Eine Angebotsabgabe ist - bei entsprechender Eignung und Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft - grundsätzlich für alle 4 Fachlose zum 3. Rahmenvertrag Produktion möglich.
Innerhalb des Vertrages werden die Auftragnehmer im Miniwettbewerb aufgefordert entsprechende Angebote auf Basis der Unterlagen der Angebotsaufforderung zu unterbreiten. Zur Transparenz sind Skillprofile aufgeführt, welche im Zuge der Leistungserbringung als erforderlich erachtet werden.
Los 1 umfasst insbesondere folgende Leistungen:
• Datenbanken:
Betriebliche Unterstützungsleistungen inklusive dazu benötigter unterstützender Entwicklungsleistungen mit dem Fokusthema Datenbanken. Die erforderlichen Kompetenzen umfassen vor allem DB-Architekturen.
• Middleware:
Betriebliche Dienstleistungen inklusive dazu benötigte unterstützende Entwicklungsdienstleistungen mit den Fokusthemen Infrastruktur- und Middleware-Services. Die erforderlichen Kompetenzen umfassen unter anderem Private Cloud Infrastrukturen, Messaging Systeme, Virtualisierungstechnologien.
• Hardware- und RZ-Umzüge:
Betriebliche Dienstleistungen zur Planung von Hardware- und RZ-Umzügen.
• Private Cloud:
Betriebliche Dienstleistungen inklusive dazu benötigte unterstützende Entwicklungsdienstleistungen mit den Fokusthemen Infrastruktur- und Private Cloud Services.
• Netze:
Betriebliche Dienstleistungen inklusive dazu benötigte unterstützende Entwicklungsdienstleistungen mit dem Fokusthema Netze: Die erforderlichen Kompetenzen umfassen unter anderem Netzarchitekturen, -sicherheit sowie -systemadministration.
Die geschätzte Abrufmenge beläuft sich für alle Lose über den gesamten Leistungszeitraum hinweg auf ca. 7.850 Personenmonate (PM) (entspricht 1.256.000 Personenstunden (PS)). Für das Los 1 beläuft sich die geschätzte Abrufmenge auf 352.000 PS.
Ein PM entspricht 20 Personentagen (PT) und ein PT 8 Personenstunden (PS). Die BA geht aktuell davon aus, dass das zum Einsatz kommende, externe Personal im Schnitt 160 Personenstunden im Monat leistet. Diese werden als Grundlage für die Gesamtberechnung herangezogen. Die Leistungen werden über die gesamte Laufzeit des Leistungszeitraums hinweg benötigt und bei Bedarf durch die BA sukzessive abgerufen.
Die geschätzte Abrufmenge kann, abhängig von den fachlichen Notwendigkeiten und den haushaltsmäßigen Gegebenheiten, über- oder unterschritten werden.
Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt gem.
den in der jeweiligen Angebotsaufforderung aufgeführten Bedingungen.
Leistungen, welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind auch nach Vertragsende zu erbringen. Die ersten Abrufe erfolgen voraussichtlich zum Leistungsbeginn. Der Höchstwert für diese Beschaffung liegt 20% über dem geschätzten Auftragswert je Los. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzwerten oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Schätzgröße handelt, Abweichungen sind möglich: Das geschätzte Volumen kann, abhängig von den fachlichen Notwendigkeiten, krisenbedingten Situationen oder den haushaltsmäßigen Gegebenheiten, über- oder unterschritten werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt gem. den in der jeweiligen Angebotsaufforderung aufgeführten Bedingungen.
Zum Ende des 2. Vertragsjahres besteht seitens der BA die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten einseitig ordentlich zu kündigen.
C.4: Erklärung zur Einhaltung nach SÜG
Das IT-Systemhaus verantwortet die IT-Betriebsführung und die Bereitstellung der dafür notwendigen IT-Infrastruktur.
Zur Erfüllung der IT-Aufgaben im Rahmen der BA Strategie 2025 und zur Sicherstellung der Serviceerbringung ist externe Unterstützung des IT-Betriebes erforderlich z. B. im Kontext:
• Stabilität und Verfügbarkeit der IT-Systeme,
• Digitalisierung der Geschäftsprozesse,
• Intelligente Nutzung von Daten aus allen Geschäftsfeldern,
• Moderne Arbeitswelten,
• Attraktive Digitale Angebote für Bürger, Arbeitgeber und Institutionen sowie
• Informations- und IT-Sicherheit.
Die zu vergebenden Aufgaben umfassen insbesondere die Unterstützung bei der Planung, Erstellung und Umsetzung von Konzepten in Kernbereichen wie Betriebssystemen, Datenbanken, Speichersystemen, Kommunikation und Collaboration, Verfahrensmanagement und Verfahrensmonitoring, Sicherheit und Zertifizierung. Weiterhin soll durch die Dienstleistungsunterstützung im Umfeld Konfiguration und Integration neuer Verfahren, sowie Administration und Systembetrieb der Anwendungsplattformen der Betrieb der Kernverfahren der BA sichergestellt werden.
Ziel der Ausschreibung ist je Los ein Rahmenvertrag mit den drei wirtschaftlichsten Bietern. Die drei Bieter mit dem besten Leistungs- /Preisverhältnis erhalten bei den Losen 1-4 jeweils den Zuschlag. Eine Angebotsabgabe ist - bei entsprechender Eignung und Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft - grundsätzlich für alle 4 Fachlose zum 3. Rahmenvertrag Produktion möglich.
Innerhalb des Vertrages werden die Auftragnehmer im Miniwettbewerb aufgefordert entsprechende Angebote auf Basis der Unterlagen der Angebotsaufforderung zu unterbreiten. Zur Transparenz sind Skillprofile aufgeführt, welche im Zuge der Leistungserbringung als erforderlich erachtet werden.
Los 2 umfasst insbesondere folgende Leistungen:
• Verfahrensservices:
Betriebliche Dienstleistungen mit dem Fokusthema Verfahrensservice, IT-Operations und ITServicemanagement. Die erforderlichen Kompetenzen umfassen unter anderem Business Intelligence, Umgebungs- und Applikationsverantwortung, Releasemanagement, System- und Netzwerkmanagement, Deployment, Automation und Monitoring, sowie das IT-Servicemanagement nach ITIL.
• Unterstützende Dienste:
Unterstützende Entwicklungs- und Betriebsdienstleistungen mit dem Fokusthema Anwendungsservices. Die erforderlichen Kompetenzen umfassen unter anderem Anwendungsarchitekturen, Applikationsentwicklung, Code-Analyse und VBA/C+.
Die geschätzte Abrufmenge beläuft sich für alle Lose über den gesamten Leistungszeitraum hinweg auf ca. 7.850 Personenmonate (PM) (entspricht 1.256.000 Personenstunden (PS)). Für das Los 2 beläuft sich die geschätzte Abrufmenge auf 320.000 PS.
Ein PM entspricht 20 Personentagen (PT) und ein PT 8 Personenstunden (PS). Die BA geht aktuell davon aus, dass das zum Einsatz kommende, externe Personal im Schnitt 160 Personenstunden im Monat leistet. Diese werden als Grundlage für die Gesamtberechnung herangezogen. Die Leistungen werden über die gesamte Laufzeit des Leistungszeitraums hinweg benötigt und bei Bedarf durch die BA sukzessive abgerufen.
Die geschätzte Abrufmenge kann, abhängig von den fachlichen Notwendigkeiten und den haushaltsmäßigen Gegebenheiten, über- oder unterschritten werden.
Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt gem.
den in der jeweiligen Angebotsaufforderung aufgeführten Bedingungen.
Leistungen, welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind auch nach Vertragsende zu erbringen. Die ersten Abrufe erfolgen voraussichtlich zum Leistungsbeginn. Der Höchstwert für diese Beschaffung liegt 20% über dem geschätzten Auftragswert je Los. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzwerten oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Schätzgröße handelt, Abweichungen sind möglich: Das geschätzte Volumen kann, abhängig von den fachlichen Notwendigkeiten, krisenbedingten Situationen oder den haushaltsmäßigen Gegebenheiten, über- oder unterschritten werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt gem. den in der jeweiligen Angebotsaufforderung aufgeführten Bedingungen.
Zum Ende des 2. Vertragsjahres besteht seitens der BA die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten einseitig ordentlich zu kündigen.
C.4: Erklärung zur Einhaltung nach SÜG
Das IT-Systemhaus verantwortet die IT-Betriebsführung und die Bereitstellung der dafür notwendigen IT-Infrastruktur.
Zur Erfüllung der IT-Aufgaben im Rahmen der BA Strategie 2025 und zur Sicherstellung der Serviceerbringung ist externe Unterstützung des IT-Betriebes erforderlich z. B. im Kontext:
• Stabilität und Verfügbarkeit der IT-Systeme,
• Digitalisierung der Geschäftsprozesse,
• Intelligente Nutzung von Daten aus allen Geschäftsfeldern,
• Moderne Arbeitswelten,
• Attraktive Digitale Angebote für Bürger, Arbeitgeber und Institutionen sowie
• Informations- und IT-Sicherheit.
Die zu vergebenden Aufgaben umfassen insbesondere die Unterstützung bei der Planung, Erstellung und Umsetzung von Konzepten in Kernbereichen wie Betriebssystemen, Datenbanken, Speichersystemen, Kommunikation und Collaboration, Verfahrensmanagement und Verfahrensmonitoring, Sicherheit und Zertifizierung. Weiterhin soll durch die Dienstleistungsunterstützung im Umfeld Konfiguration und Integration neuer Verfahren, sowie Administration und Systembetrieb der Anwendungsplattformen der Betrieb der Kernverfahren der BA sichergestellt werden.
Ziel der Ausschreibung ist je Los ein Rahmenvertrag mit den drei wirtschaftlichsten Bietern. Die drei Bieter mit dem besten Leistungs- /Preisverhältnis erhalten bei den Losen 1-4 jeweils den Zuschlag. Eine Angebotsabgabe ist - bei entsprechender Eignung und Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft - grundsätzlich für alle 4 Fachlose zum 3. Rahmenvertrag Produktion möglich.
Innerhalb des Vertrages werden die Auftragnehmer im Miniwettbewerb aufgefordert entsprechende Angebote auf Basis der Unterlagen der Angebotsaufforderung zu unterbreiten. Zur Transparenz sind Skillprofile aufgeführt, welche im Zuge der Leistungserbringung als erforderlich erachtet werden.
Los 3 umfasst insbesondere folgende Leistungen:
• Identity- and Access-Management (IAM):
Unterstützende Konzeptions-, Entwicklungs-, Tests- und Betriebsdienstleistungen mit demFokusthema Identity- & Access-Management im Umfeld von Lösungen mittels des One Identity Managers, CyberArk-Privileged Access Managements, Microsoft Active Directorys und Microsoft Active Directory Federation Services.
• Security:
Betriebliche Dienstleistungen inklusive dazu benötigte unterstützende Entwicklungsdienstleistungen mit dem Fokusthema Sicherheit. Die erforderlichen Kompetenzen umfassen unter anderem IT-Grundschutz, IT-Sicherheit, PKI-Betrieb und -Test, sowie Sicherheitsarchitekturen
Die geschätzte Abrufmenge beläuft sich für alle Lose über den gesamten Leistungszeitraum hinweg auf ca. 7.850 Personenmonate (PM) (entspricht 1.256.000 Personenstunden (PS)). Für das Los 3 beläuft sich die geschätzte Abrufmenge auf 199.620 PS.
Ein PM entspricht 20 Personentagen (PT) und ein PT 8 Personenstunden (PS). Die BA geht aktuell davon aus, dass das zum Einsatz kommende, externe Personal im Schnitt 160 Personenstunden im Monat leistet. Diese werden als Grundlage für die Gesamtberechnung herangezogen. Die Leistungen werden über die gesamte Laufzeit des Leistungszeitraums hinweg benötigt und bei Bedarf durch die BA sukzessive abgerufen.
Die geschätzte Abrufmenge kann, abhängig von den fachlichen Notwendigkeiten und den haushaltsmäßigen Gegebenheiten, über- oder unterschritten werden.
Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt gem.
den in der jeweiligen Angebotsaufforderung aufgeführten Bedingungen.
Leistungen, welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind auch nach Vertragsende zu erbringen. Die ersten Abrufe erfolgen voraussichtlich zum Leistungsbeginn. Der Höchstwert für diese Beschaffung liegt 20% über dem geschätzten Auftragswert je Los. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzwerten oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Schätzgröße handelt, Abweichungen sind möglich: Das geschätzte Volumen kann, abhängig von den fachlichen Notwendigkeiten, krisenbedingten Situationen oder den haushaltsmäßigen Gegebenheiten, über- oder unterschritten werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt gem. den in der jeweiligen Angebotsaufforderung aufgeführten Bedingungen.
Zum Ende des 2. Vertragsjahres besteht seitens der BA die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten einseitig ordentlich zu kündigen.
C.4: Erklärung zur Einhaltung nach SÜG
Das IT-Systemhaus verantwortet die IT-Betriebsführung und die Bereitstellung der dafür notwendigen IT-Infrastruktur.
Zur Erfüllung der IT-Aufgaben im Rahmen der BA Strategie 2025 und zur Sicherstellung der Serviceerbringung ist externe Unterstützung des IT-Betriebes erforderlich z. B. im Kontext:
• Stabilität und Verfügbarkeit der IT-Systeme,
• Digitalisierung der Geschäftsprozesse,
• Intelligente Nutzung von Daten aus allen Geschäftsfeldern,
• Moderne Arbeitswelten,
• Attraktive Digitale Angebote für Bürger, Arbeitgeber und Institutionen sowie
• Informations- und IT-Sicherheit.
Die zu vergebenden Aufgaben umfassen insbesondere die Unterstützung bei der Planung, Erstellung und Umsetzung von Konzepten in Kernbereichen wie Betriebssystemen, Datenbanken, Speichersystemen, Kommunikation und Collaboration, Verfahrensmanagement und Verfahrensmonitoring, Sicherheit und Zertifizierung. Weiterhin soll durch die Dienstleistungsunterstützung im Umfeld Konfiguration und Integration neuer Verfahren, sowie Administration und Systembetrieb der Anwendungsplattformen der Betrieb der Kernverfahren der BA sichergestellt werden.
Ziel der Ausschreibung ist je Los ein Rahmenvertrag mit den drei wirtschaftlichsten Bietern. Die drei Bieter mit dem besten Leistungs- /Preisverhältnis erhalten bei den Losen 1-4 jeweils den Zuschlag. Eine Angebotsabgabe ist - bei entsprechender Eignung und Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft - grundsätzlich für alle 4 Fachlose zum 3. Rahmenvertrag Produktion möglich.
Innerhalb des Vertrages werden die Auftragnehmer im Miniwettbewerb aufgefordert entsprechende Angebote auf Basis der Unterlagen der Angebotsaufforderung zu unterbreiten. Zur Transparenz sind Skillprofile aufgeführt, welche im Zuge der Leistungserbringung als erforderlich erachtet werden.
Los 4 umfasst insbesondere folgende Leistungen:
• Webservices:
Unterstützende Entwicklungs- und Betriebsdienstleistungen mit dem Fokusthema Web-Dienste: Java (OpenJDK mit dem primären Fokus Client-Plattform), Content-Management-System (CoreMedia / Government-Site-Builder), Web- und Browser-Technologie, Browser (Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Google Chrome), E-Learning Plattform im Intranet (Learning Management-System, Lernwelt), Web-Lösungen (Bibliothek-Software, Ideenbox, GateControl sowie Web-Analyse-Plattformen für Intranet-Applikationen). Die erforderlichen Kompetenzen umfassen unter anderem Analyse, Entwicklungstätigkeit, Umgebungs- und Applikationsverantwortung, Test und Betrieb sowie Deploymentverantwortung.
• Arbeitsplatzservices:
Betriebliche Dienstleistungen mit dem Fokusthema Arbeitsplatzservices. Die wichtigsten Kompetenzen umfassen unter anderem Administration und Konzepterstellung im Bereich Client und Peripherie, Druckgeräte & Printservices, Ubuntu Linux, sowie Mobiler Arbeitsplatz & VDI.
• Collaboration:
Unterstützende Entwicklungs- und Betriebsdienstleistungen mit dem Fokusthema "Zusammenarbeit" auf verschiedenen Plattformen. Die erforderlichen Kompetenzen umfassen unter anderem Anwendungsarchitekturen, Applikationsentwicklung, Web-Applikationen, Code-Analyse und Statistik.
Die geschätzte Abrufmenge beläuft sich für alle Lose über den gesamten Leistungszeitraum hinweg auf ca. 7.850 Personenmonate (PM) (entspricht 1.256.000 Personenstunden (PS)). Für das Los 4 beläuft sich die geschätzte Abrufmenge auf 384.000 PS.
Ein PM entspricht 20 Personentagen (PT) und ein PT 8 Personenstunden (PS). Die BA geht aktuell davon aus, dass das zum Einsatz kommende, externe Personal im Schnitt 160 Personenstunden im Monat leistet. Diese werden als Grundlage für die Gesamtberechnung herangezogen. Die Leistungen werden über die gesamte Laufzeit des Leistungszeitraums hinweg benötigt und bei Bedarf durch die BA sukzessive abgerufen.
Die geschätzte Abrufmenge kann, abhängig von den fachlichen Notwendigkeiten und den haushaltsmäßigen Gegebenheiten, über- oder unterschritten werden.
Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt gem.
den in der jeweiligen Angebotsaufforderung aufgeführten Bedingungen.
Leistungen, welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind auch nach Vertragsende zu erbringen. Die ersten Abrufe erfolgen voraussichtlich zum Leistungsbeginn. Der Höchstwert für diese Beschaffung liegt 20% über dem geschätzten Auftragswert je Los. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzwerten oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Schätzgröße handelt, Abweichungen sind möglich: Das geschätzte Volumen kann, abhängig von den fachlichen Notwendigkeiten, krisenbedingten Situationen oder den haushaltsmäßigen Gegebenheiten, über- oder unterschritten werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt gem. den in der jeweiligen Angebotsaufforderung aufgeführten Bedingungen.
Zum Ende des 2. Vertragsjahres besteht seitens der BA die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten einseitig ordentlich zu kündigen.
C.4: Erklärung zur Einhaltung nach SÜG
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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