Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Gesamtprojekt ‚berlin modern‘ gliedert sich in die drei Teilprojekte (1) Baumaßnahme, (2) Ersteinrichtung Teil A und (3) Ersteinrichtung Teil B.
Das Staatliche Hochbauamt Karlsruhe des Landes Baden-Württemberg (HBA) übt die Bauherrenvertretung für die beiden Teilprojekte Baumaßnahme und Ersteinrichtung Teil B aus. Gesondert davon erfolgt die Planung und Durchführung der Ersteinrichtung Teil A durch die SPK.
Im Rahmen der Ersteinrichtung Teil A verantwortet die SPK:
- alle nutzerbezogenen Ausstattungen und Einrichtungen, u.a. technische Ausstattung, bewegliche Ausstellungselemente, Einrichtung der Werkstätten und Büros etc.
- die Beschaffung einer Grundausstattung an Betriebsmitteln
- die Erstausstellungen der drei Sammlungen
- den Umzug der Exponate mit den erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen.
Die Projektsteuerung des gesamten Teilprojektes ErsteinrichtungTeil A, mitsamt aller Abhängigkeiten und Schnittstellen zu den anderen beiden Teilprojekten in der Verantwortung von HBA, ist Teil der Leistung der hier vorliegenden Ausschreibung.
Das Gesamtprojekt ‚berlin modern‘ gliedert sich in die drei Teilprojekte (1) Baumaßnahme, (2) Ersteinrichtung Teil A und (3) Ersteinrichtung Teil B.
Das Staatliche Hochbauamt Karlsruhe des Landes Baden-Württemberg (HBA) übt die Bauherrenvertretung für die beiden Teilprojekte Baumaßnahme und Ersteinrichtung Teil B aus. Gesondert davon erfolgt die Planung und Durchführung der Ersteinrichtung Teil A durch die SPK.
Im Rahmen der Ersteinrichtung Teil A verantwortet die SPK:
- alle nutzerbezogenen Ausstattungen und Einrichtungen, u.a. technische Ausstattung, bewegliche Ausstellungselemente, Einrichtung der Werkstätten und Büros etc.
- die Beschaffung einer Grundausstattung an Betriebsmitteln
- die Erstausstellungen der drei Sammlungen
- den Umzug der Exponate mit den erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen.
Die Projektsteuerung des gesamten Teilprojektes Ersteinrichtung Teil A, mitsamt aller Abhängigkeiten und Schnittstellen zu den anderen beiden Teilprojekten in der Verantwortung von HBA, ist Teil der Leistung der hier vorliegenden Ausschreibung.
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vorliegen.
- Umsatz im Bereich Projektsteuerung in den letzten drei Geschäftsjahren
Mindestanforderung:
- durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich Projektsteuerung für Ausstellungsbereiche (Museen/Galerien oder vergleichbar) mit öffentlicher Nutzung/Publikumsverkehr in den letzten drei Jahren mind. 1 Mio. EUR
Mindestanforderung:
- mind. 12 festangestellte Projektsteuerer in den letzten 3 Geschäftsjahren
- mind. 3 Führungskräfte im Bereich Projektsteuerung in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Abgeschlossenes Fachstudium der Fachrichtung Hochbau, Architektur oder Bauingenieurs- oder Wirtschaftsingenieurswesen als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universi-tät/Fachhochschule oder gleichwertig
- Berufserfahrung in der Projektsteuerung von Bauprojekten öffentlicher Auftraggeber in den Projektstufen 1-5 gem. AHO, Heft Nr. 9, über einen Zeitraum vom mind. 10 Jahren
- Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Sprachniveau C1 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen)
Für die Leitung der Projektsteuerung zusätzlich:
- Berufserfahrung als Projektleitung in der Projektsteuerung von Bauprojekten öffentlicher Auftraggeber in den Projektstufen 1-5 gem. AHO, Heft Nr. 9, über einen Zeitraum vom mind. fünf Jahren. Die Projektleitung muss das Projekt von Anfang bis Ende (entsprechend Leistungsphasen 1-8 HOAI) begleitet haben
- Abgeschlossene und bestandene Prüfung „DVPzert Projektmanager Professional (PMP)"
- Nachgewiesene Kenntnisse im Vergaberecht VOB Teil A sowie VOB Teil B, sowie der HOAI und HOAS
- Erfahrung mit der Ersteinrichtung eines Ausstellungsgebäudes (Kunst-/ Kulturmuseum/Galerie oder vergleichbar) mit öffentlicher Nutzung/Publikumsverkehr und einer Mindestnutzfläche von 5000 m², die in den letzten 10 Jahren realisiert wurde
- Erfahrung mit dem Erstbezug eines Ausstellungsgebäudes (Kunst-/ Kulturmuseum/Galerie oder vergleichbar)
- ein Projekt mit Projektkosten (KGR 600 und 700 nach DIN 276) netto ≥15 Millionen €
- ein Projekt in Bauherrschaft eines öffentlichen Auftraggebers in den letzten 10 Jahren
Für die stellvertretende Leitung der Projektsteuerung zusätzlich:
- Berufserfahrung als Projektleitung in der Projektsteuerung von Bauprojekten öffentlicher Auftraggeber in den Projektstufen 1-5 gem. AHO, Heft Nr. 9, über einen Zeitraum vom mind. drei Jahren
- Abgeschlossene und bestandene Prüfung „DVPzert Projektmanager (PM)“
- Nachgewiesene Kenntnisse im Vergaberecht VOB Teil A sowie VOB Teil B, sowie der HOAI und HOAS
- Erfahrung mit der Ersteinrichtung eines Ausstellungsgebäudes (Kunst-/ Kulturmuseum/Galerie oder vergleichbar) mit öffentlicher Nutzung/Publikumsverkehr und einer Mindestnutzfläche von 2000 m² in den letzten 10 Jahren
Wertungskriterium:
Berufserfahrung als Leitung der Projektsteuerung (nach Anzahl Jahren)
Mindestanforderungen:
- Projekte für Leistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 1-5 gem. AHO, Heft Nr. 9
- Die wesentlichen Grundleistungen der Handlungsbereiche A bis E gem. § 2 AHO Heft Nr. 9 für die Projektstufen 1 bis 5 müssen durchgängig erbracht worden sein
- mind. ein Projekt muss in Bauherrschaft für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein
- mind. ein Projekt muss die Ersteinrichtung eines Ausstellungsgebäudes (Kunst-/Kulturmuseum/Galerie oder vergleichbar) mit öffentlicher Nutzung/Publikumsverkehr zum Inhalt gehabt haben
Wertungskriterium:
- Anwendung des Instruments der Projektstrukturplanung (PSP) gem. AHO Heft Nr. 9 Grundleistung im Handlungsbereich A
- Erfahrung im Nutzerprojektmanagement (Nutzer-PM) gem. AHO Heft Nr. 19, Nr. 11 inkl. der Verknüpfung des Nutzer-PM mit dem PM gem. AHO, Heft Nr. 9
- Analyse und Stellungnahme zum beigelegten Projektorganigramm
- Analyse und Bewertung des beigelegten Projekthandbuch
Es wird die einfache Richtwertmethode angewendet (Z = L/P)
---
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
----
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
---
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
---
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,
so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.
---
Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
da364a6c-76ed-4666-b181-de8ac4f437be