Ausschreibungsdetails
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Restaurierung und Baufreimachung
Bodestraße 1-3, 10178 Berlin
AuE, EW-AuE Teil 1
Architekturmodelle - 6.151.07
Art und Umfang der Leistung
Erstellung von drei Architekturmodellen und zwei Tastreliefs ohne Grafikleistungen.
Kurzbeschreibung Phasen der Leistungserbringung:
Phase 1 – Entwicklung und Bemusterung
Bemusterung: Zur Entwicklung sind für alle Architekturmodelle und Tastreliefs ausschnitthafte Umsetzungsmodelle bzw. Prototypen in iterativem Arbeitsprozess zu erstellen. Nach der Festlegung auf eine Umsetzungsvariante sind alle relevanten Materialien und Farben final zu bemustern. Bei einigen Elementen wird ein Usertesting mit Fokusgruppen erfolgen.
Phase 2 – Produktionsplanung
Mit der Werkstatt– und Montageplanung (WMP) sind alle getroffenen Festlegungen umsetzungsreif darzustellen und teilweise als 3D-Fertigungsdaten auszuarbeiten. Weiter sind auf Grundlage des Grafik–Styleguides, der vom AG gestellten Grundlagen sowie der durch den AN erstellten Konzeptvorschläge alle notwendigen Grafik- und Druckdateien, inkl. Illustrationen und Nachzeichnungen, anzufertigen.
Phase 3 – Fertigung und Montage
Vorfertigung der Elemente im eigenen Werk des Bieters und Montage als Aufstellen im Ausstellungraum für zwei Modelle mit Tastreliefs als Solitäre sowie Integration in einen bauseits erstellten Ausstellungsbau für ein Modell.
Leistungsumfang:
Architekturmodelle
3 St. Architekturmodelle, davon eines als Geländemodell mit Bebauung (M 1:333, B/T 140 x 225 cm, Ausstellung Antike), eines als Gebäudemodell (M 1:20, B/T 173 x 165 cm, Ausstellung Antike) und eines als Modell einer Palastruine (kein vordefinierter Maßstab, B/T 150 x 150 cm, Ausstellung Islamische Kunst), aus acrylgebundenem Mineralwerkstoff. Zwei Modelle (Ausstellung Antike) sind mit Sockel zu fertigen (Unterkonstruktion aus Aluminiumrohren mit Verkleidung aus acrylgebundenem Mineralwerkstoff auf MDF). Ein Modell (Ausstellung Islamische Kunst) ist in einen bauseits gestellten Sockel einzusetzen. Die Leistung umfasst weiter zwei Tastreliefs zu den ersten beiden Architekturmodellen (Größe ca. 60 x 30 cm) als vereinfachte Angebote am Blindenleitsystem. Die Leistung umfasst die Bemusterung (ausschnitthafte 3D–Muster ca. 20 x 20 x 20 cm zu jedem Architekturmodell in je zwei Iterationen), Produktionsplanung und Fertigung / Montage.
Als Materialien kommen hauptsächlich acrylgebundener Mineralwerkstoff, Metall und in geringerem Umfang Kunststoffe zum Einsatz.
Termine:
Beginn der Ausführung: 07/2025
Anlieferung der Leistung: 04/2026
Fertigstellung der Leistung bis 06/2026
124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE /Vergaben
/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf? __blob=publicationFile&v=1 Bieter,
die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an
Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU
2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Der Auftraggeber wird für den Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a
Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die
Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
DasFormblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE /Vergaben
/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf? __blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
VgV § 45 Abs. 4) Nr. 2) - Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflicht
VgV § 45 Abs. 4) Nr. 4) - Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten
Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
DasFormblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE /Vergaben
/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf? __blob=publicationFile&v=1
Weitere Unterlagen / Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 1) - Referenzen
1. Referenzen
Es sind drei Referenzen über die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit den unten geforderten und beschriebenen Schwerpunkten vergleichbaren Leistungen im Bereich Architekturmodellbau für Dauerausstellungen im Innenbereich mit höchsten Anforderungen an ästhetische Qualität, Haltbarkeit und Barrierefreiheit der letzten 5 Jahre (nach dem 01.01.2019) vorzustellen.
Bei den vorzulegenden Referenzen handelt es sich um zwingende Mindestanforderungen, d.h. werden keine Referenzen vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Prüfung der Referenzen Rücksprache mit den Referenzgebern, auch bezüglich der Umsetzungsqualitäten, zu halten.
1.1. Referenzanforderung Eignungsnachweis:
Eignungsnachweis für 3 erfolgreich realisierte Projekte.
Nachzuweisen in allen drei Referenzprojekten ist die ausgeprägte Kompetenz im Erstellen von individuell gefertigten Architekturmodellen im Maßstab zwischen M1:20 und M1:500, in monolithischer Bauweise, monochromer Farbgebung und hohem Detailgrad als für Besuchende berührbare Ausstellungsobjekte (Hands-On), aufgestellt in Innenräumen von Museen. Als maßgeblich für die Bewertung eines hohen Detailgrades werden Relief- und Strukturnachbildungen (bspw. Mauerwerk, Fachwerke, Ornamente etc.) sowie aufgehende Architekturelemente (bspw. Säulen, Fenster etc.) an allen Seitenansichten angesehen (keine Grundrissextrusionen oder ähnliche Vereinfachungen). Als Mindestgröße des Modells pro Referenz gilt die Grundfläche von 70 x 70 cm.
In mindestens zwei Referenzprojekten müssen die Modelle zum Hauptteil (mind. 75%) aus acrylgebundenem Mineralwerkstoff gefertigt sein (Fräsmodell).
In mindestens einem Referenzprojekt muss dazu ein Tastrelief als abstrahierte Darstellung eines Architekturmodells gezeigt werden. Dieser Referenznachweis darf auch als Einzelnachweis in einer vierten Referenz geführt werden.
Nachweis über aussagekräftige Bilder auf 1 bis 3 DIN-A4 Seite(n) pro Referenz.
1.2 Referenzanforderung Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Nachzuweisen ist Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Eine Referenz mit einer Auftragssumme von mind. 80.000 € netto sowie alle weiteren Referenzen mit einer Auftragssumme von mind. 30.000 € netto.
1.3 Referenzanforderung Technisch-Konstruktive Leistungsfähigkeit:
Nachzuweisen ist Ihre technisch-konstruktive Kompetenz. Das LV beinhaltet die Umsetzung eines Geländemodells (Burgberg) und von detailreichen Architekturmodellen (siehe Abbildungen zu fertigendes erstes Muster nach Anlage A3, Abschnitt 1.1d). Die folgenden Kriterien sind an je mind. einer Referenz nachzuweisen:
Darzustellen ist die Erfahrung im Umgang mit thermoplastisch geformten acrylgebundenen Mineralwerkstoffen.
Weiter abzubilden ist die betriebliche Ausstattung mit einer Fünfachsfräsmaschine zur versatzfreien Erstellung komplexer Modelle in einem Fräsvorgang gemäß oben beschriebenen Anforderungen.
Nachweis über aussagekräftige Bilder mit schriftlicher Beschreibung auf 1 bis 3 DIN-A4 Seite(n) pro Referenz.
Die geforderten Referenzen sind in Anlehnung an Formblatt 444 mit Anlagen für oben genannte Darstellungen nachzuweisen.
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 2) - Angabe der technischen Fachkräfte
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 3) - Angabe der Maßnahmen zur Qualitätssicherung u. technischen Ausrüstung
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 8) - durchschnittl. jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre
VgV § 46 Abs. 3) Nr. 10) - Angaben Nachunternehmerleistungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten
Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
war, werden nachgefordert. Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
9cdd90de-8512-457d-ad61-7a1f83259b25