Ausschreibungsdetails
300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
420 Wärmeversorgungsanlagen
430 Lufttechnische Anlagen
440 Starkstromanlagen
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
460 Förderanlagen
470 Nutzungsspezifische Anlagen
480 Gebäude- und Anlagenautomation
540 Technische Anlagen in Außenanlagen verantwortlich.
Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst.
Der AN richtet zum Zeitpunkt der Übernahme der Liegenschaft eine verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein oder nutzt eine vorhandene Zentrale. Gesetzliche Anforderungen hinsichtlich von Reaktionszeiten sind für den AN bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugsanlagen und sicherheitsrelevante Anlagen von maximal 30 min. Bei außerhalb der vereinbarten Anwesenheit des AN auftretende Störungen und Störungen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fallen, ist unverzüglich, spätestens 60 Minuten nach Eingang der Störungsmeldung mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. Innerhalb der vereinbarten Anwesenheit ist unverzüglich mt der Störungsbeseitigung zu beginnen.
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Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736,
den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und
kommunaler Verwaltungen (AMEV), der VDMA 24186 zu erbringen und nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
- DGUV V4, Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel bzw. ortsfester elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022, Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023, Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung
- TrinkwV 2001, Trinkwasseruntersuchung gem. aktueller Fassung
- TRBS 1201, Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen
Anlagen
- TRBS 2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in
Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV, Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
- DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen
auszuführen.
Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind zu berücksichtigen, dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Materialien, Betriebs- /Hilfsstoffen, Ersatz-/Austauschteilen etc. ist Vorrang zu geben, soweit Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Weitere Leistungen:
-Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Optimierung
-Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft
-Störungsmanagement
-Dokumentieren, Berichten
-Entsorgung
-ggf. Gewährleistungsüberwachung
-Energie-, Stillstandsmanagement / -wartung
-Kommunikationsmanagement
-alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen
-Nutzung eines CAFM-Systems (mit 5 webbasierten Zugriffslizenzen für die AG, ISO/IEC 27001 konform)
Sonstige Leistungen:
-Start-Up-Phase/Vertragsauslaufphase
-Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
-Stellung des erforderlichen Personals: 3 Objektleiter + 1 Vertreter, 2 Haustechniker + 1 Vertreter, 7 Haushandwerker + 1 Vertreter (Anforderungen s. Ziffer 5.1.9) Eignungskriterien)
Weiterführende Angaben siehe Ziffer 5.1.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind bis spätestens 11.04.2025 unter Mitteilung von: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-oder Personalausweis-Nr., Austellungsdatum, -ort und Name der Firma, per E-Mail unter dem in den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) benannten Kontakt zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Ortsbesichtigungen werden im Zeitraum vom 01.04. bis 16.04. 2025, ohne Wochenenden, angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 29.04.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
- Nichtvorlage der unterzeichneten Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-04)
- Nichtvorlage des Zertifikates DIN EN 27001 oder vergleichbar (Vergleichbarkeit muss begründet werden)
Die Start-Up-Phase, Stufe 1, beginnt ab Zuschlag, Stufe 2 am 01.10.2025, der Regelbetrieb am 01.01.2026.
Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten.
Für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team müssen die vorgesehenen Objektleiter und ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter angehören.
In der Vertragsauslaufphase erfolgt die Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen.
Personal allgemein:
Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der Start-Up-Phase der AG vorzustellen.
Alle für die Leistungserbringung notwendigen Befähigungs- und Sachkundenachweise sind der AG während der Start-up Phase unaufgefordert vorzulegen.
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Personalausfällen und damit einhergehenden Leistungseinschränkungen ist sofort durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an.
Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft drei Objektleiter (OL- je einen für BMEL/BMAS/BMG) ein, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind. Der AN benennt einen Stellvertreter, der bei Bedarf bei alle Nutzern einspringen kann.
Die Objektleitung für BMEL und BMAS muss im Zeitrahmen von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr 8 Stunden, der OL für das BMG 4 Stunden von Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, präsent sein.
Anforderungen sind den Eignungskriterien, weitere Aufgaben der Objektleitung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft zwei Haustechniker (HT), jeweils einen für das BMEL und das BMAS ein, und benennt einen Vertreter. Von Montag bis Freitag besteht im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr Präsenzpflicht von 8 Stunden. Anforderungen sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Der AN setzt 7 Haushandwerker und einen Vertreter ein, je drei für das BMEL und BMAS sowie einen für das BMG. Die Präsenzpflicht von Montag bis Freitag beträgt 8 Stunden, im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
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Der AN verpflichtet sich, über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen (Zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen). Dazu können Bau- und Dienstleistungen gehören. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag von 12 % erheben.
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Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung.
Die AG stellt Fernwärme, Wasser und Elektroenergie unentgeltlich zur Verfügung.
Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden.
Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen. Der AN verpflichtet sich, alle notwendigen Werkzeuge vorzuhalten, um eine schnelle und qualitativ hochwertige Durchführung der Leistungen zu ermöglichen.
Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind.
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Der AN gewährleistet die Verschwiegenheit seines Personals (s. Anlage C-07).
Die Gebäude sind unterschiedlich alt, ab Baujahr 1936 und 1938, die meist 2012/2014 saniert wurden, über Bauten der 50-, 60-, 70- und 80-er Jahre, geringfügig saniert, bis zum modernsten Gebäude aus 2007, das gleichzeitig eines der zwei größten Gebäude ist mit einem Untergeschoss und 13 Obergeschossen. Größer ist nur noch ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit einem Untergeschoss und 14 Obergeschossen sowie ca. 9.495 m² BGF, das 1968 errichtet und 2000 saniert wurde.
Der Großteil der weiteren Gebäude bewegt sich im Bereich von 1.538 m² bis 5.376 m² BGF und hat 1-4 Obergeschosse, keine oder 1-2 Untergeschosse.
Die kleineren Gebäude wie Unterbringungs- und Pfortengebäude sowie Werkstätten und Hallen haben eine kleinere bzw. wesentlich kleiner BGF als 1.000 m².
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind bis spätestens 11.04.2025 unter Mitteilung von: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-oder Personalausweis-Nr., Ausstellungsdatum, -ort und Name der Firma, per E-Mail unter dem in den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) benannten Kontakt zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Ortsbesichtigungen werden im Zeitraum vom 01.04. bis 16.04. 2025, ohne Wochenenden, angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 29.04.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. €; Sachschäden mindestens 5 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio €, Schlüsselverlustrisikoversicherung: mindestens 100.000,- €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart.
--das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der
ausgeschriebenen Leistung beschäftigt
--dem künftigen Objektteam die technische Ausstattung (Maschinen,
Werkzeug, Materialien usw.) zur Verfügung steht zur sachgerechten
Ausführung der Leistung unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen
--ab der Start-up-Phase ausreichend qualifiziertes Personal bereitgehalten
wird, welches bereits nach § 9 SÜG, Absatz 1 Nr. 1 und 2 (sog. Ü2)
sicherheitsüberprüft bzw. bereit ist, sich dieser Sicherheitsüberprüfung zu
unterziehen
Dazu zählen mindestens:
-drei Objektleiter
-zwei Haustechniker, davon ein Haustechniker der Fachrichtung
Versorgungstechnik und ein Haustechniker der Fachrichtung Elektrotechnik
oder jeweils vergleichbar
-die Vertretung der Haustechniker und der Objektleiter
-sieben Haushandwerker und ein Vertreter
--für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb ausreichend qualifizierte Mitarbeiter
mit einer Ü2 bereitgehalten werden
--sämtliche für den Leistungsumfang notwendige Fachbetriebszulassungen
nach Aufforderung der AG jederzeit vorgelegt werden
--Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden, soweit möglich und
wirtschaftlich
--das eingesetzte Personal die Gebäudeleittechnik- und CAFM-Programme
des AN fachgerecht nutzen/bedienen kann
Eigenerklärungen zum eigenen Personal des AN, dass
--Objektleiter und Vertreter einen Abschluss als Diplomingenieur (FH),
Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mind. Niveau
6) in einer Fachrichtung Elektrotechnik, Versorgungstechnik,
Gebäudetechnik, Facility-Management oder vergleichbar haben
--Objektleiter und Vertreter über
-mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Technischen Gebäudemanagement
(TGM) mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügen
-sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (C1 nach GER)
-hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
-ausgeprägte service-orientierte Einstellung
-Führungsqualität
-Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001/14001 und aller einschlägigen Gesetze,
Normen, Richtlinien, auch der Bereiche Umweltmanagement und
Nachhaltigkeit
-Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit
-sehr gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
-gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software
-kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
-Bereitschaft der Verantwortungsübernahme für die Brandmeldeanlage
(Einweisung erfolgt) verfügen.
--Ein Haustechniker (HT) und Vertreter Meister/in der Elektrotechnik
gemäß EQR/DQR (mind. Niveau 6) oder vergleichbar sind
--Ein HT Meister/in eines Gewerkes der Versorgungstechnik (HLS/GLT)
oder vergleichbar gemäß EQR/DQR (mind. Niveau 6) ist.
--Die HT und der Vertreter über
-mind. 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
-sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort+Schrift (muttersprachliches Niveau)
-hilfsbereites, höfliches, repräsentatives Auftreten, serviceorientierte
Einstellung
-Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14001
-gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit und MSR-/GLT-Technik
-Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (mind. ein HT)
-Berechtigung zur Personenbefreiung f. Aufzugsanlagen
-die Qualifikation als Fachkraft für Feststellanlagen (mind. ein
HT+Vertreter)
-die Berufung zur verantwortlichen Elektrofachkraft (mind. eines HT)
verfügen.
--7 Haushandwerker (HHW) und ein Vertreter über einen Abschluss nach
mind. 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mind. Niveau 4) in einem
handwerklichen Beruf verfügen:
-vier Personen im Bereich Elektro o. vergleichbar
-zwei Personen im Bereich HLS o. vergleichbar
-eine Person im Bereich Metallbau o. vergleichbar
-ein Vertreter, der über eine der vorgenannten Qualifikationen verfügt
-die HHW über mind. 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
verfügen
-die HHW über:
-sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort+Schrift (muttersprachliches Niveau)
-hilfsbereites, höfliches, repräsentatives Auftreten, service-orientierte
Einstellung
-Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14001
-gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit verfügen
--die Vorlage der Nachweise der Qualifikation/Berufserfahrung der
Personen, wie benannt, jederzeit auf Anforderung erfolgt;
(vergleichbare Qualifikationen/Abschlüsse müssen in Deutschland
anerkannt sein).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 %, die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte ist die Vergleichbarkeit der Referenzen vom Bieter zu erläutern.
Für den Zutritt zu der vertragsgegenständlichen Liegenschaft wird eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach § 9 SÜG für das zum Einsatz vorgesehene Personal des AN gefordert. Die eingesetzten Unterauftragnehmer müssen vom AN begleitet werden, sofern diese nicht über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach § 9 SÜG verfügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Bieter setzt nur Beschäftigte ein, die erfolgreich sicherheitsüberprüft gem. § 9 SÜG sind.
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach § 9 SÜG die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 vorzuhalten.
Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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