Ausschreibungsdetails
- die denkmalgerechte Bearbeitung von Parkettböden, von gefassten Wandvertäfelungen, gefassten Lambris und Türen aus Nadelholz
- den Wiedereinbau von Parkettbereichen
- die Nachfertigung, Einpassung und der Einbau von Perlstab, Zier-, Profilleisten, geschnitzte Applikationen
- die Reinigung, Konservierung, der Nachguss, die Montage von Türbeschläge aus Messing
Grobmengen:
250 m2 Fußbodenfläche,
110 m² Lambrisfläche
657 lfm Tapetenzier-, Profilleisten
18 m Perlstableisten
1 Stk. Historischer Spiegel
15 Türanlagen
- die denkmalgerechte Bearbeitung von Parkettböden, von gefassten Wandvertäfelungen, gefassten Lambris und Türen aus Nadelholz
- den Wiedereinbau von Parkettbereichen
- die Nachfertigung, Einpassung und der Einbau von Perlstab, Zier-, Profilleisten, geschnitzte Applikationen
- die Reinigung, Konservierung, der Nachguss, die Montage von Türbeschläge aus Messing
Grobmengen:
250 m2 Fußbodenfläche,
110 m² Lambrisfläche
657 lfm Tapetenzier-, Profilleisten
18 m Perlstableisten
1 Stk. Historischer Spiegel
15 Türanlagen
5.1.6.1) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
5.1.6.2) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter 5.1.11) stehenden Link heruntergeladen werden.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A (3) endet spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
5.1.6.3) Dringend auszufüllender Bestandteil ist die Eigenerklärung Formblatt Eigenerklaerung_Th.Vergabegesetz
- Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl. 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend § 6b EU auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 vorliegen, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter- /Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicher zu stellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Nachweisführung zur Eignung:
- Nachweisführung zur Eignung. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
wobei für die wichtigsten 3 Bauprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis nach Aufforderung beizubringen sind
siehe Formblätter: Referenzabfrage-RST.pdf
Der
Bieter versichert, im Falle einer Beauftragung nur qualifiziertes Personal einzusetzen; Kenntnis über die speziellen
Vorschriften und ggf. einschlägigen DIN-Normen und EN-Normen zu besitzen; sowie über ausreichende Erfahrung zu
verfügen. Als Qualifikationsanforderung gelten der Nachweis über die Qualifikation als Restaurator M.A.,
Diplomrestaurator, Diplomrestaurator (FH) oder gleichwertiger Nachweis aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat,
sowie der Nachweis der Erfahrung im Fachbereich Holzrestaurierung. Die Qualifikation kann durch einen oder mehrere
Personen (Geschäftsführer, Mitarbeiter, Nachunternehmer) erbracht werden. Dem Angebot sind unaufgefordert Nachweise
in Form von Urkunden beizulegen.
-Nachweis über die Qualifikation als Restaurator M.A., Diplomrestaurator, Diplomrestaurator (FH) oder gleichwertiger
Nachweis aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Holzrestaurierung Siehe Formblatt: Eignungsnachweis.pdf
-M.A., Dipl.-Rest. im Schwerpunkt architekturgebundenes Holz mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich
Denkmalpflege und Restaurierung architekturgebundenes Holz Siehe Formblatt: Eignungsnachweis.pdf
-Nachweis über die Qualifikation als Restaurator M.A., Diplomrestaurator, Diplomrestaurator (FH), Restaurator im
Handwerk oder gleichwertiger Nachweis aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat Siehe Formblatt: Eignungsnachweis.pdf
Der Hauptausführende ist verbindlich zu nennen und darf während der Bearbeitung nicht ohne Zustimmung der
Fachbauleitung gewechselt werden. Er sollte täglich an den Arbeiten vor Ort beteiligt sein, ebenso bei Baustellenterminen
mit der Fachbauleitung des AGs.
Alle Mitarbeiter besitzen eine der o.g. Qualifikationen. Leistungen, die keine direkte Objektbearbeitung beinhalten wie
Mithilfe bei Transporten, Arbeitsplatzeinrichtung, Dokumentation oder Aufbau von Schutzeinhausungen können durch Helfer
unterstützt werden.
Der Auftragnehmer ist an das durch ihn benannte Personal gebunden. Ein Austausch des Personals ist nur nach
Vorankündigung und mit Zustimmung der Fachbauleitung des Auftraggebers erlaubt.
Es ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Baustelle stets mit einem fließend deutschsprechenden
Facharbeiter seiner Firma besetzt ist.
Der Bieter übernimmt die volle Verantwortung für die ihm übertragenen Arbeiten und für die Güte seiner Werkstoffe.
- Angabe, wenn notwendig, welche Teile des Auftrages an andere Unternehemen vergeben werden sollen.
- Angaben über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
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