1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzArt des öffentlichen Auftraggebers: Oberste BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzBeschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt in eigenen Räumlichkeiten, aber auch in externen Veranstaltungsräumen in Berlin sowie im Bundesgebiet zahlreiche ein- oder mehrtägige Veranstaltungen durch, die aus einem konkreten Anlass oder als Teil einer Serie organisiert werden. Bei physischer Präsenz können daran im Einzelfall mehr als 1.000 Personen teilnehmen, in der Regel sind es bis zu 300 Gäste. In diesen Veranstaltungen werden Kernthemen des BMWK im Rahmen von Fachkonferenzen behandelt oder einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Vereinzelt werden auch rein öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen realisiert (z. B. Tag der offenen Tür). Die Veranstaltungen schlieißen analoge und/oder digitale Formate ein (mit teils komplexen Anforderungen an Technik und Design der Veranstaltung). Aus diesen Gründen soll eine Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen abgeschlossen werden.Kennung des Verfahrens: 16e3b581-a59f-4abd-a25f-ca846be717e7Interne Kennung: 17104/004-24#016Verfahrensart: Nichtoffenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 79950000Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und KongressenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79952000Event-Organisation
2.1.2 ErfüllungsortOrt: BerlinPostleitzahl: 10115NUTS-3-Code: Berlin(DE300)Land: Deutschland
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 30,000,000EuroAllgemeine Informationen
2.1.6 AusschlussgründeBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Betrug oder Subventionsbetrug: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Bildung krimineller Vereinigungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Bildung terroristischer Vereinigungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Einstellung der beruflichen Tätigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Insolvenz: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Interessenkonflikt: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Rein nationale Ausschlussgründe: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Schwere Verfehlung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Zahlungsunfähigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzBeschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt in eigenen Räumlichkeiten, aber auch in externen Veranstaltungsräumen in Berlin sowie im Bundesgebiet zahlreiche ein- oder mehrtägige Veranstaltungen durch, die aus einem konkreten Anlass oder als Teil einer Serie organisiert werden. Bei physischer Präsenz können daran im Einzelfall mehr als 1.000 Personen teilnehmen, in der Regel sind es bis zu 300 Gäste. In diesen Veranstaltungen werden Kernthemen des BMWK im Rahmen von Fachkonferenzen behandelt oder einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Vereinzelt werden auch rein öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen realisiert (z. B. Tag der offenen Tür). Die Veranstaltungen schlieißen analoge und/oder digitale Formate ein (mit teils komplexen Anforderungen an Technik und Design der Veranstaltung). Aus diesen Gründen soll eine Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen abgeschlossen werden.Interne Kennung: 17104/004-24#016
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 79950000Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und KongressenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79952000Event-OrganisationOptionen:Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann durch das BMWK zweimalig jeweils um weitere zwölf Monate verlängert werden.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: BerlinPostleitzahl: 10115NUTS-3-Code: Berlin(DE300)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 3JahrLaufzeit: 3
5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 30,000,000Euro
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Erfüllung sozialer ZielsetzungenGefördertes soziales Ziel: Barrierefreiheit
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur BerufsausübungBeschreibung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen (siehe Ziffer 3.3.3 der Verfahrensbeschreibung).Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Ausreichendes PersonalBeschreibung: Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Per-sonals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören (siehe Ziffer 3.3.1 der Verfahrensbeschreibung).Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Erfahrung und FachkundeBeschreibung: Beleg: Referenzen über jeweils mindestens einen Auftrag in den Bereichen 1, 2 und 4 sowie über mindestens drei Aufträge im Bereich 3 (siehe Ziffer 3.3.2 der Verfahrensbeschreibung). Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h. tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bewerbers in den genannten Bereichen zulassen. Die Referenzaufträge sollen nicht früher als 01.01.2022 ausgeführt worden sein, wobei entscheidend ist, dass nach dem 01.01.2022 entsprechende (Teil)Leistungen erbracht worden sind. Mehrfachnennungen derselben Referenz für unterschiedliche Bereiche sind zulässig. Insgesamt müssen mindestens vier unterschiedliche Referenzen eingereicht werden. Bewerber können Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.2.2). Dabei müssen Referenzen über die zu erbringenden Eigenleistungen entsprechend Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung von dem Bewerber selbst erbracht worden sein. Jede Referenz soll jeweils nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße Arial 12 pt., umfassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen: • Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes (Agenturleistungen und Fremdleistungen), • Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten; • kurze sachgerechte Beschreibung des Konzepts und der Zielsetzung der jeweiligen Veranstaltung sowie eine kurze Evaluation zur Erreichung der Zielsetzung, • aussagekräftige Bilder der jeweiligen Veranstaltungsumsetzung, • eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der entsprechenden oben genannten Bereiche. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu prüfen und hierfür die genannten Auftraggeber bzw. Leistungsempfänger zu kontaktieren. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.Kriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: Betriebs- bzw. BerufshaftpflichtversicherungBeschreibung: Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeit-punkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für al-le Mitglieder getrennt vorzulegen (siehe Ziffer 3.3.4 der Verfahrensbeschreibung).Kriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: MindestjahresumsatzBeschreibung: Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.Kriterium:Art: SonstigesBezeichnung: Nichtvorliegen von InteressenkollisionenBeschreibung: Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt (siehe Ziffer 3.3.6 der Verfahrensbeschreibung).Kriterium:Art: SonstigesBezeichnung: Leistungsfähigkeit im Fall der EignungsleiheBeschreibung: Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck) - siehe Ziffer 3.3.7 der Verfahrensbeschreibung.Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Erfahrung und Qualifikation der zentralen Ansprechperson für die RahmenvereinbarungBeschreibung: siehe Ziffer 4.2.1 der VerfahrensbeschreibungGewichtung (Prozentanteil, genau): 20Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: Personalkonzept und ArbeitsabläufeBeschreibung: siehe Ziffer 4.2.2 der VerfahrensbeschreibungGewichtung (Prozentanteil, genau): 20Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: BeispielaufgabeBeschreibung: siehe Ziffer 4.2.3 der VerfahrensbeschreibungGewichtung (Prozentanteil, genau): 20Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: UmsetzungskonzeptBeschreibung: siehe Ziffer 4.2.4 der VerfahrensbeschreibungGewichtung (Prozentanteil, genau): 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Zur Bestimmung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt vollständig auszufül-len und dem Angebot beizufügen. Änderungen und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=761437
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeVerfahrensbedingungen:Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/05/2025Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=761437Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/05/202510:00 +02:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzIdentifikationsnummer: BMWK-Z-FV-VergabestelleAbteilung: Referat Z-FV - Zentrale VergabestellePostanschrift: Scharnhorststraße 34-37Ort: BerlinPostleitzahl: 10115NUTS-3-Code: Berlin(DE300)Land: DeutschlandE-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.bmwk.deSonstige Kontaktpersonen:Offizielle Bezeichnung: BMWK-Z-FV-VergabestelleOrt: BerlinPostleitzahl: 10115NUTS-3-Code: Berlin(DE300)Land: DeutschlandE-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: Vergabekammer des BundesOrt: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 (0)0089499-0Sonstige Kontaktpersonen:Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesOrt: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleSchlichtungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 2125c8fa-b2b0-4e60-9326-f1d8642beb45- 02Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/202500:00 +01:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung