Ausschreibungsdetails
Auftragsgegenstand ist
- die Migration und Erstellung statischer und dynamischer Web-Inhalte auf Basis des Government Site Builder bzw. Typo3,
- die Unterstützung des Hosting-Betriebes,
- die Vor-Ort-Unterstützung des Web-CC in Offenbach am Main sowie
- Schulungen für CMS-Administration und -Entwicklung sowie
- individuelle projekspezifische Schulungen.
Außerdem Schulungen für die Produkte Government Site Builder bzw. Typo3 in der jeweils aktuellen Version für Redaktion und Site-Administration.
.
Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. den §§ 123,
124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen. Weiterhin kann gemäß § 124
Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen
werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder Verordnungen verstoßen
wird: - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - § 98c des Aufenthaltsgesetzes -
§ 19 des Mindestlohngesetzes - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -
Verordnung (EU) 2022/576
Bildung krimineller Vereinigungen: Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir,
dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt. Ich/wir erkläre
/n, dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde wegen: §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen) § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) § 261 StGB
(Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263
StGB (Betrug) § 264 StGB (Subventionsbetrug) § 299 StGB (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit
und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung) Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a, 232b bis
233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Insolvenz: Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein fakultativer
Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen
geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch
die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, das Unternehmen keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam
beseitigt werden kann, keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen keine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu
einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder das Unternehmen nicht o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zudem erkläre/n ich/wir mit
Abgabe des Angebots, dass gegen mich/uns kein Ermittlungsverfahren und/oder
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche
Vorschriften anhängig ist, welches als schwere Verfehlung im Sinne des § 124
Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte.
Schwere Verfehlung: Weiterhin erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen des Verstoßes nach § 21 MiLoG
oder § 23 AEntG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden
bin/sind und es wurden auch keine schwerwiegenden Verfehlungen im Sinne des
§ 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen.
Ein Formblatt (140 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) ist in den
Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Details siehe Vergabeunterlagen, insbesondere die Anlage Verfahrensbeschreibung
Migration und Erstellung statischer und dynamischer Web-Inhalte auf Basis des Government Site Builder bzw. Typo3,
Unterstützung des Hosting-Betriebes,
Vor-Ort-Unterstützung des Web-CC in Offenbach am Main,
Schulungen für CMS-Administration und -Entwicklung sowie
individuelle projekspezifische Schulungen.
Eine Verlängerung erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung aufgrund des Erreichens von Höchstvolumina vorzeitig endete.
siehe Vordruck laufende Nr.13. Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV
bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
siehe Vordruck laufende Nr. 6. Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV,
dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung,
eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. Der Nachweis ist der
Vergabestelle vorzulegen.
(EU) 2022/576 betroffen sein.
Z = L/P + Schwankungsbereich 10 %
Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis
L = Gesamtsumme der Leistungspunkte
P = Preis
Siehe
Verfahrensbeschreibung, insbesondere "8.5 Stufe 4: Leistungsprüfung / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes"
Details siehe Vergabeunterlagen
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende,
denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information
per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Vergabekammer des Bundes
Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit der Dienstvertrag aufgrund des Erreichens von Höchstvolumina vorzeitig endete
siehe Vordruck laufende Nr.13. Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV
bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
siehe Vordruck laufende Nr. 6. Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV,
dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung,
eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. Der Nachweis ist der
Vergabestelle vorzulegen.
(EU) 2022/576 betroffen sein.
Z = L/P + Schwankungsbereich 10 %
Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis
L = Gesamtsumme der Leistungspunkte
P = Preis
Siehe
Verfahrensbeschreibung, insbesondere "8.5 Stufe 4: Leistungsprüfung / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes"
Details siehe Vergabeunterlagen
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende,
denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information
per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Vergabekammer des Bundes
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Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
9846cd07-62f2-4d5f-bb56-feba0c722c94