Ausschreibungsdetails
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin des Grundstückes Leipzig, Nordstraße 46 (Flurstücksnummer 2708/17 der Gemarkung Leipzig, Größe 1.176 qm). Das Grundstück befindet sich in zentrumsnaher, sehr guter Wohnlage, nördlich des Stadtzentrums von Leipzig. Es handelt sich um ein unbebautes Eckgrundstück, welches zwischen Nordstraße und Ernst-Pinkert-Straße liegt.
Im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes plant die BImA im Rahmen dieses Bauvorhabens ein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus mit einer Tiefgarage zu errichten. Das Bauvorhaben wurde von einem Generalplaner bis zur Leistungsphase 4 gemäß HOAI geplant. Es liegt eine rechtskräftige Baugenehmigung vom 08.11.2024 vor.
Die vorliegende Planung sieht eine Realisierung von 31 Wohneinheiten und 14 Stellplätzen in der Tiefgarage vor. Im hofseitigen Bereich ist ein intensiv begrünter Gemeinschaftsgarten vorgesehen. Das Vorhaben erfüllt den Effizienzhaus 40 Standard (EH 40).
Zum Projekt liegt eine ausführliche Funktionale Leistungsbeschreibung vor.
Das Bauvorhaben soll auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, der vorliegenden Baugenehmigung sowie der funktionalen Leistungsbeschreibung und sämtlicher dazugehöriger Anlagen (Anlagenkonvolut 8) umgesetzt werden. Das Projekt soll von einem Kumulativleistungsträger („GU“) bis ca. Ende 2027 fertiggestellt und schlüsselfertig an die BImA übergeben werden.
Leistungsumfang:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bauausführungsleistungen inkl. ausführungsvorbereitender Planungsleistungen ab der LPH 5 HOAI. Der Leistungsumfang deckt somit gebündelt alle Planungs- und Bauleistungen ab, die zum Erreichen des Werkerfolges bzw. zur kompletten Herstellung eines funktions- und gebrauchsfähigen, den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Bauwerkes erforderlich sind.
Der geforderte Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Anlagenkonvolut 8).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin des Grundstückes Leipzig, Nordstraße 46 (Flurstücksnummer 2708/17 der Gemarkung Leipzig, Größe 1.176 qm). Das Grundstück befindet sich in zentrumsnaher, sehr guter Wohnlage, nördlich des Stadtzentrums von Leipzig. Es handelt sich um ein unbebautes Eckgrundstück, welches zwischen Nordstraße und Ernst-Pinkert-Straße liegt.
Im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes plant die BImA im Rahmen dieses Bauvorhabens ein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus mit einer Tiefgarage zu errichten. Das Bauvorhaben wurde von einem Generalplaner bis zur Leistungsphase 4 gemäß HOAI geplant. Es liegt eine rechtskräftige Baugenehmigung vom 08.11.2024 vor.
Die vorliegende Planung sieht eine Realisierung von 31 Wohneinheiten und 14 Stellplätzen in der Tiefgarage vor. Im hofseitigen Bereich ist ein intensiv begrünter Gemeinschaftsgarten vorgesehen. Das Vorhaben erfüllt den Effizienzhaus 40 Standard (EH 40).
Zum Projekt liegt eine ausführliche Funktionale Leistungsbeschreibung vor.
Das Bauvorhaben soll auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, der vorliegenden Baugenehmigung sowie der funktionalen Leistungsbeschreibung und sämtlicher dazugehöriger Anlagen (Anlagenkonvolut 8) umgesetzt werden. Das Projekt soll von einem Kumulativleistungsträger („GU“) bis ca. Ende 2027 fertiggestellt und schlüsselfertig an die BImA übergeben werden.
Leistungsumfang:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bauausführungsleistungen inkl. ausführungsvorbereitender Planungsleistungen ab der LPH 5 HOAI. Der Leistungsumfang deckt somit gebündelt alle Planungs- und Bauleistungen ab, die zum Erreichen des Werkerfolges bzw. zur kompletten Herstellung eines funktions- und gebrauchsfähigen, den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Bauwerkes erforderlich sind.
Der geforderte Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Anlagenkonvolut 8).
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im
Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe- Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister
3. EE über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. EE zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland
5. EE zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage 1.1, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage 2 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung)
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage 3-5)
2. Erklärung über den Umsatz
- 5 Mio. Euro für Personenschäden
- 2 Mio. Euro für sonstige Schäden
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen und den Versicherungsnachweis bis spätestens zwei Wochen nach Zuschlag unaufgefordert vorzulegen. Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die oben aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1. Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden, 2 Mio. Euro für sonstige Schäden. Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Zu 2. Zugelassen wird, wenn der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mind. 10.000.000 Euro netto p.a. beträgt.
Wertungsmatrix der Auswahlkriterien zur Bewerberbegrenzung siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen
2. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
3. Nachweise über die Erstellung Bautechnischer Nachweise
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten
6. Referenzen, (geforderte Angaben siehe Ziff. 13 in Anlage 1)
1.2 Erkl., dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Mindestanforderung: Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft liegt als Anlage vor.
3. Mindestanforderung: Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit sowie des Brandschutzes analog zu § 66 SächsBO liegen als Anlagen vor.
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
4.1 Anzahl Beschäftigte -Gesamt- der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)
4.2 Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 50 p.a. beträgt.
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen
- 1 PL (Mindestanforderung)
- 1 stellv. PL (Mindestanforderung)
- 1 Projektmitarbeiter/-in (Mindestanforderung)
5.1 Erkl., dass für das Projekt eine Gesamtprojektleitung bestehend aus mind. einem/einer Projektleiter/-in sowie mind. einem/einer stellv. Projektleiter/-in zur Verfügung steht, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
- Mindestanforderung -
5.2 Erklärung, dass für das Projekt neben der Gesamtprojektleitung mind. ein weiterer/e Projektmitarbeiter/-inn zur Verfügung steht, die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung. - Mindestanforderung -
5.3 Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind als Anlage vorzulegen (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung). - Mindestanforderung -
6.Angaben Referenzen (siehe Ziff. 4.1 des Verfahrensleitfaden und Ziff. 13 der Anlage 1)
6.1 Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung: Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung Gebäude (mind. Leistungsphase 5 HOAI) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbaren Bauvolumens (mind. 4 Millionen Euro netto für KG 300 bis 400).
6.2 Schlüsselfertige Bauleistung: Mindestens zwei Referenzen für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 6 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500).
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den auszufüllenden Referenzblättern (Anlage 1), um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Fotos, Lageplan, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes).
Wertungsmatrix der Auswahlkriterien zur Bewerberbegrenzung siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen
Unterkriterium: Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum (Teilgewichtung: 5 Punkte)
siehe Vergabeunterlagen Anlage 7 und Ziff. 7.2 des Verfahrensleitfaden
Ausführungs- und Bauqualität (Teilgew.: 10 Pkt.), Projektmanagement (Teilgew.: 10 Pkt) und Baustellenabwicklung (Teilgew.:15 Pkt.)
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
8cd164ce-45e0-4423-81d1-91ec2f8d7688