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Ausschreibungsdetails

Weiterentwicklung ChemInfo-Redaktion und Anpassungen zur Wahrung der technischen Aktualität und Optimierung des Gesamtsystems ChemInfo

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24.03.2025 (letzte Änderung am 04.04.2025)

28.04.2025 11:00

198922_92 950/0020

1

Verfahren

Umweltbundesamt

08.04.2025 09:45

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Weiterentwicklung ChemInfo-Redaktion und Anpassungen zur Wahrung der technischen Aktualität und Optimierung des Gesamtsystems ChemInfo
Beschreibung: Das Umweltbundesamt (UBA) ist eine dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz nachgeordnete Bundesoberbehörde und erbringt in seinem Leistungsumfang auch Forschungsarbeiten in Laboratorien. Forschung ist ein elementarer Teil der Arbeit des Umweltbundesamtes. Dadurch kann der Zustand der Umwelt erfasst und beobachtet, politische Entscheidungsträger fundiert beraten, der Öffentlichkeit aktuelle Umweltinformationen zur Verfügung gestellt und für die effektive Umsetzung von Umweltgesetzen gesorgt werden.

ChemInfo, das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder, ist das umfassendste deutschsprachige Chemikalien-Datenbanksystem. Es wird im Rahmen eines Bund-Länder-Kooperationsprojektes mit Geschäftsstelle im Umweltbundesamt verwaltet und gepflegt und dient Behörden, Einsatzkräften und der Öffentlichkeit deutschlandweit als Informationsquelle für allgemeine Chemikaliendaten, rechtliche Regelungen und Hin-weise zum Umgang mit Chemikalien. Das System wurde in den Jahren 2017 bis 2021 technisch grundlegend modernisiert und wird seither stetig an technische Neuerungen angepasst und um kleinere Funktionalitäten erweitert.

Die einzelnen Komponenten des ChemInfo-Systems werden als Docker-Container bereitgestellt. Die Skizze der Architektur des Gesamtsystems (Abbildung 1) gibt einen Überblick über die logische Konzeption der Komponenten der ChemInfo System- und Produktfamilie.
ChemInfo besteht aus den folgenden zentralen Komponenten:

1. Nutzendenverwaltung übergreifend für alle Komponenten
2. Erfassungs-/Redaktionssystem (inklusive Regelverwaltung und Suchfunktionalitäten)
3. Datenmodelleditor (DME)
4. Rechercheanwendung
5. Struktursuche

Alle Komponenten sind als Webanwendung (HTML5/JS) auf Basis von .NET Core und C# umgesetzt. Weitere Details zu den einzelnen Funktionalitäten des Gesamtsystems können der Dokumentation (Anlage 1, 2) entnommen werden.


Die näheren fachlichen Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Angaben zum Technischen Los und der Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 4f547332-6194-4915-8bd9-97712f554119
Interne Kennung: 198922_92 950/0020
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72212220Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72212100Entwicklung von branchenspezifischer Software
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
Allgemeine Informationen
2.1.6 Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Bildung terroristischer Vereinigungen: Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug oder Subventionsbetrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Insolvenz: Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt: Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rein nationale Ausschlussgründe: - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am
Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.

- Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab.
Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem
Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats
vorzulegen.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Weiterentwicklung ChemInfo-Redaktion und Anpassungen zur Wahrung der technischen Aktualität und Optimierung des Gesamtsystems ChemInfo
Beschreibung: ChemInfo ist ein hochkomplexes Chemikalien-Informationssystem mit veränderbarem Datenmodell. Vor Beginn der Umsetzung sollte daher ein angemessenes Zeitbudget für die Einarbeitung eingeplant werden. Über https://recherche.chemikalieninfo.de/ besteht die Möglichkeit, die öffentlich verfügbaren Komponenten der Rechercheanwendung kennenzulernen.

Das Projekt gliedert sich in drei Arbeitspakete (AP):
1. Herstellung der Barrierefreiheit der ChemInfo-Redaktion und -Administration
2. Nachrüstung von Einzelfunktionalitäten
3. regelmäßige Anpassungen zur Wahrung der technischen Aktualität und Op-timierung des Gesamtsystems ChemInfo sowie
4. Anpassung des Systems an aktuelle Anforderungen

ChemInfo umfasst die Bereiche Recherche, Administration, Redaktion (inklusive der dort verfügbaren Suchen, Regelverwaltung, Import und Export) sowie den Datenmodelleditor. Zusätzlich ist eine chemische Struktursuche an das System angebunden, die mit Redakti-on und Recherche interagiert. Der Vertrag soll die technische Erhaltung und Weiterentwicklung aller Teile des ChemInfo-Systems ermöglichen.

Mit Projektabschluss sind neben den aktualisierten Containern eine Dokumentation sowie der aktualisierte Code bereitzustellen.

Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung nebst den Anlagen entnommen werden.
Interne Kennung: 198922/1_92 950/0020
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72212220Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Überschrietungsoption auf das vereinbarte Abrufkontingent aus AP 3 und 4
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2029
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Das Abrufkontingent nach Nr. 5.3.2 der Leistungsbeschreibung ist auf eine Menge von 160 Personentagen begrenzt. Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit die vereinbarte Menge um maximal 20 % (32 PT) zu überschreiten. Daraus ergibt sich eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge von 192 PT. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf vollständigen Abruf der ermittelten Höchstmenge.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen.

Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem.
§ 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den
Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensreferenzen, Personaleinsatz
Beschreibung: Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert:

1. Umfangreiche und aktuelle Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Entwicklung von .NET Anwendungen, Containervirtualisierung mit Docker sowie MS SQL Server Datenbanken. Nachzuweisen durch jeweils zwei erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte in den genannten Entwicklungsbereichen, die mit den im Leistungsverzeichnis dargestellten Anforderungen vergleichbar sind. Es steht dem Anbietenden frei, mehrere oder gar alle Teilbereiche mit einer Referenz abzudecken. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (erfolgreiches Abschlussdatum).
2. Erfahrung in der Entwicklung mit chemischen Strukturdatenbanken, wie EPAM Indigo/Bingo, sowie deren Einbindung in gängige DBMS, z.B. MS SQL Server. Nachzuweisen durch zwei erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte der letzten drei Jahre (erfolgreiches Abschlussdatum), die mit den im Leistungsverzeichnis dargestellten Anforderungen vergleichbar sind
3. Erfahrung in der Entwicklung von Chemikalien-Informationssystemen sowie idealerweise Kenntnisse der Arbeitsweise von (wissenschaftlichen) öffentlichen Stellen mit Chemikaliendatenbanken, hier insb. Verständnis von Chemikalieninformation und deren Abbildung in einem komplexen und frei anpassbaren fachlichen Datenmodell sowie des zugrundeliegenden Metamodells. Nachzuweisen durch zwei erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte der letzten drei Jahre (erfolgreiches Abschlussdatum), die mit den im Leistungsverzeichnis dargestellten Anforderungen vergleichbar sind.
4. Expertise in der Entwicklung von barrierefreien Nutzer-Oberflächen für wissenschaftliche Informationssysteme. Nachzuweisen durch zwei erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte der letzten drei Jahre (erfolgreiches Abschlussdatum), die mit den im Leistungsverzeichnis dargestellten Anforderungen vergleichbar sind.
5. Leistungsfähigkeit zur vertragsgemäßen Bearbeitung: Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal (Fachliche Qualifikation des eingesetzten Personals mit Ausrichtung Informatik oder verwandter Gebiete, Berufserfahrungen auf den Gebieten IT-Systementwicklung und Informationssysteme im chemischen Bereich sowie Erfahrungen in der selbständigen Projektarbeit) um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Nachzuweisen durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot sowie Kurzdarstellung des geplanten Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (Kurz-Steckbriefe einschl. Darlegung der Berufs-erfahrung in den genannten Bereichen, Personalprofile, Lebensläufe und/oder persönliche Projektreferenzen (kann in anonymisierter Form erfolgen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung nebst Anlage 5 aufgeführt.
Beschreibung: Für die Bewertung ist maßgebend, in welchem Umfang die gewichteten Kriterien erfüllt sind. Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der Erfüllungsgrade erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber.
Gewichtung (Punkte, genau): 15,000
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Auswertung nach der einfachen Richtwertmethode nach UFAB 2018:

1. Vergabe der Punkte für jedes Kriterium (0 - 15 Punkte) x Gewichtung entsprechend Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung (maximal 15.000 gewichtete Punkte können erreicht werden). Die zu erreichende Mindestpunktzahl pro EInzelkriterium liegt bei 7 Punkten. Angebote, die in einem Kriterium diese Mindestpunkte nicht erreichen, werden ausgeschlossen.
2. Ermittlung der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der mit der Gewichtung multiplizierten Punkte, dividiert durch den Preis).

Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: De Auswertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UFAB 2018. Die erreichten Punkte bei den Qualitätskriterien werden durch den Angebotspreis geteilt. Das Angebot mit dem höchsten Leistungs-Preis-Verhältnis, das die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat, erhält den Zuschlag.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/202523:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=760283
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=760283
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/04/202511:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. I
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 28/04/202513:00 +02:00
Ort der Angebotsöffnung: 06844 Dessau-Roßlau
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Bestimmungen zur Finanzierung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Zu Beginn des Projektes werden zunächst fest definierte Leistungen erbracht. Die rahmenvertraglichen Leistungen beginnen erst ab 01.11.2025 bis 31.10.2029, also 4 Jahre.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Identifikationsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Identifikationsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10 Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e8db9949-028b-4424-a580-6578c52240d2-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 885297e8-9a02-45db-bb73-390f265fe91c- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/04/202500:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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