Ausschreibungsdetails
Dies inkludiert alle Planungs- und Objektüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 HOAI nach Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen und alle notwendigen Ingenieurleistungen- falls erforderlich inkl. Einholen von benötigten Gutachten – und Erstellung sämtlicher erforderlicher Nachweise, das Planen und Durchführen der erforderlichen Gründungs- und Tiefbauarbeiten inkl. Planung, die Rohbau- und Ausbauarbeiten, die Planung und Herstellung von Außenanlagen, alle Erschließungs- und Straßenbauleistungen inkl. Planung sowie alle erforderlichen sonstigen Leistungen zum Erreichen des Werkerfolges und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Die bestehende Bebauung mit Garagen wird zurückgebaut, um die Fläche für den eubau bereitzustellen. Vorgesehen sind 28 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen von 38 m² bis 82 m². Der Neubau wird als Effizienzhaus 40 in Holzbauweise errichtet, mit besonderem Fokus auf einen hohen Vorfertigungsgrad, energieeffiziente Bauweise und eine umfassende Lebenszyklusbetrachtung.
Gonsenheim. Diese Ausschreibung umfasst sämtliche Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen, die für die schlüsselfertige Errichtung des Wohngebäudes und der zugehörigen Freianlagen erforderlich sind. Dies inkludiert alle Planungs- und Objektüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 HOAI nach Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen und alle notwendigen Ingenieurleistungen- falls erforderlich inkl. Einholen von benötigten Gutachten – und Erstellung sämtlicher erforderlicher Nachweise, das Planen und Durchführen der erforderlichen Gründungs- und Tiefbauarbeiten inkl. Planung, die Rohbau- und Ausbauarbeiten, die Planung und Herstellung von Außenanlagen, alle Erschließungs- und Straßenbauleistungen inkl. Planung sowie alle erforderlichen sonstigen Leistungen zum Erreichen des Werkerfolges und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Die bestehende Bebauung mit Garagen wird zurückgebaut, um die Fläche für den Neubau bereitzustellen. Vorgesehen sind 28 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen von 38 m² bis 82 m². Der Neubau wird als Effizienzhaus 40 in Holzbauweise errichtet, mit besonderem Fokus auf einen hohen Vorfertigungsgrad, energieeffiziente Bauweise und eine umfassende Lebenszyklusbetrachtung.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt.
Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister
3. EE über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. EE zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
5. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen
/Eignungsleihe
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
5. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes
entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen.
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
2. Erklärung über den Umsatz
Versicherungsfall
- 5 Mio. Euro für Personenschäden
- 2 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen und den Versicherungsnachweis bis
spätestens zwei Wochen nach Zuschlag unaufgefordert vorzulegen. Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die oben aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen
erfüllen:
Zu 1. Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden, 2 Mio. Euro für sonstige Schäden. Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Zu 2. Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) von mind. 3,0 Millionen Euro netto p.a., Umsatz
Wertungsmatrix der Auswahlkrierien zur Bewerberbegrenzung siehe Anlage A-03 der Vergabeunterlagen
2. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
3. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten
4. Referenzen
1.2 Erkl., dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
3.1 Anzahl Mitarbeiter/-innen mit fachspezifischen Studium und 10 oder mehr Jahren Berufserfahrung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)
-Mindestanforderung: wenn die Gesamtanzahl der Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mehr als 10 beträgt.
3.2 Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten
- 1 PL (Mindestanforderung)
- 1 stellv. PL (Mindestanforderung)
- 2 Projektmitarbeiter/-in (Mindestanforderung)
- Mindestanforderung:
1. mind. ein/e Projektleiter/-in sowie mind. ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung mit jeweils mind. 10 Jahren Berufserfahrung zur Verfügung stehen, von denen mindestens eine/-r eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügt: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen
2. neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. zwei weitere Projektmitarbeiter/-innen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung zur Verfügung stehen, die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen.
3. Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten werden als Anlage vorgelegt (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Techniker- oder Meisterbriefs, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung sowie Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar).
4.Angaben Referenzen:
Mindestanforderung: Schlüsselfertige Bauleistung: Mindestens drei Referenzen für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in
Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 5,7 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500). Abschluss Leistungsphase 5 HOAI nicht vor 01/2015. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Angaben siehe Anlage B-02 Nr. 6.5 (Nr. 6.5.1 bis Nr. 6.5.3 sind vollständig auszufüllen)
Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als
von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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