Ausschreibungsdetails
Ingenieurvertrag Nachtragsbearbeitung
Im Zuge der Baumaßnahmen werden erfahrungsgemäß Auftragsänderungen erforderlich werden. Es ist geplant, die gestellten Nachträge durch ein externes Ingenieurbüro bearbeiten zu lassen.
Der Auftragsumfang dieses Ingenieurvertrages beinhaltet folgende Punkte:
• Einarbeitung in den Bauvertrag
• Verfolgung der Bauabwicklung (Sichten von Besprechungsprotokollen, Planunterlagen, Bauzeitenplänen, Prüfberichten)
• Dokumentieren, Bewerten und Nachverfolgung von Mehrkosten-, Bedenken- und Behinderungsanzeigen
• Durchführung von Aufgaben im Nachtragsmanagement
Es sind die im Rahmen des Nachtragsmanagements notwendigen und durchzuführenden Arbeitsschritte zur Dokumentation, Abwehr, Prüfung, Bewertung, Nachverfolgung und Vorbereitung zur Verhandlung von Nachträgen unter Berücksichtigung des Bauvertrages sowie der zu beachtenden Gesetze, Richtlinien und (AG internen) Vorschriften sowie die Erstellung des Vergabevermerks gemäß AG interner Vorlage durchzuführen
• Teilnahme an Besprechungen (z.B. Baubesprechungen, Nachtragsverhandlungen, etc.) nach Erfordernis
anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) -
Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§129b StGB) - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder
Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB), -
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), - Betrug (§ 263 StGB) und
Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB),
jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), -Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung), - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des
Menschenhandels (§ 233a StGB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Erklärung
entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den
untenstehenden Punkten vorliegt: Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen habe/haben/hat. Sofern nachfolgend nicht anders
angegeben, erkläre(n) ich/wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: -Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug
(§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
- Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), -
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), -Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit
gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404
Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Das
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich/wir, nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder -gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz - gem. § 98c Aufenthaltsgesetz - gem. §
19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein.
anderen Unternehmen getroffen habe/haben, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, -kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens
einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbe- werbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom
Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ich/Wir erklären, dass - für mein/unser Unternehmen keine
Ausschlussgründe im Sinne von §6e EU VOB/A vorliegen, - ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro belegt worden bin/sind.
- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Geldbuße von mehr als 175.000 Euro belegt worden bin/sind. - für mein /unser Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinnde von §6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - zwar für mein/unser Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinnde von §6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir
jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder
hergestellt wurde.
Ingenieurvertrag Nachtragsbearbeitung
Im Zuge der Baumaßnahmen werden erfahrungsgemäß Auftragsänderungen erforderlich werden. Es ist geplant, die gestellten Nachträge durch ein externes Ingenieurbüro bearbeiten zu lassen.
Der Auftragsumfang dieses Ingenieurvertrages beinhaltet folgende Punkte:
• Einarbeitung in den Bauvertrag
• Verfolgung der Bauabwicklung (Sichten von Besprechungsprotokollen, Planunterlagen, Bauzeitenplänen, Prüfberichten)
• Dokumentieren, Bewerten und Nachverfolgung von Mehrkosten-, Bedenken- und Behinderungsanzeigen
• Durchführung von Aufgaben im Nachtragsmanagement
Es sind die im Rahmen des Nachtragsmanagements notwendigen und durchzuführenden Arbeitsschritte zur Dokumentation, Abwehr, Prüfung, Bewertung, Nachverfolgung und Vorbereitung zur Verhandlung von Nachträgen unter Berücksichtigung des Bauvertrages sowie der zu beachtenden Gesetze, Richtlinien und (AG internen) Vorschriften sowie die Erstellung des Vergabevermerks gemäß AG interner Vorlage durchzuführen
• Teilnahme an Besprechungen (z.B. Baubesprechungen, Nachtragsverhandlungen, etc.) nach Erfordernis
Bruttoumsatzes für das Büro für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre ermittelt.
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: > 500.000€
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: > 400.000€
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: > 300.000€
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: > 200.000€
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: > 120.000€
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: <120.000€
Bruttoumsatzes für das Büro für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre ermittelt.
Vergleichbare Leistungen sind Nachtragsbearbeitungen.
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: > 240.000€
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: > 200.000€
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: > 160.000€
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: > 120.000€
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: >80.000€
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: <80.000€
Vergleichbare Leistungen sind Nachtragsbearbeitungen.
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Nachtragsbearbeitung an einem Brückenbauwerk nach ZTV-ING, Gesamtkosten Bau > 10 Mio brutto, gestörter Bauablauf
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Nachtragsbearbeitung an einem Brückenbauwerk nach ZTV-ING, gestörter Bauablauf
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Nachtragsbearbeitung an einem Ingenieurbauwerk nach ZTV-ING, Gesamtkosten Bau > 10 Mio brutto, gestörter Bauablauf
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Nachtragsbearbeitung an einem Ingenieurbauwerk nach ZTV-ING, gestörter Bauablauf ODER Nachtragsbearbeitung an einem Ingenieurbauwerk nach ZTV-ING, Gesamtkosten Bau > 10 Mio brutto
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Nachtragsbearbeitung an einem Ingenieurbauwerk
0 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt e: Nachtragsbearbeitung an einem Nicht-Ingenieurbauwerk
ermittelt, unter Berücksichtigung von zulässigen Nachlässen, preislich
günstigsten Grund- oder Wahlpo-sitionen sowie aller Bedarfspositionen (s. Ziffer 15) und möglicher, sich für den Auftraggeber ergebender zusätzlicher Kosten (s. Ziffer 16).
Für die Angebotswertung wird der Preis/Honorar (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
· 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar.
· 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises/Honorars.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen/Honoraren erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise/Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma
(kaufmännische Rundung nach DIN 1333).
Es sind die im Rahmen des Nachtragsmanagements notwendigen und durchzuführenden Arbeitsschritte zur Dokumentation, Abwehr, Prüfung, Bewertung, Vorbereitung der Verhandlung und Nachverfolgung von Nachträgen unter Einbeziehung des Bauvertrages, sowie mit Angabe der zu beachtenden Gesetze, Richtlinien und (AG internen) Vorschriften beispielhaft darzustellen.
Für die Bearbeitung sind die erforderlichen Arbeitsschritte unter Berücksichtigung der baurechtlichen und bauvertraglichen Grundlagen umfänglich und detailliert darzustellen.
Dabei sind ebenfalls die Zusammenarbeit und Schnittstellen der verschiedenen Beteiligten einschließlich Auftraggeber im Projektablauf darzustellen.
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