1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Austausch Auswerterechner BeDo MastKwBeschreibung: Austausch Auswerterechner BeDo MastKwKennung des Verfahrens: 959d12ac-9489-4153-ad79-0cf0d41cd6feInterne Kennung: B 18.21 - 0570/24/VV : 1Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 32333000Videoaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte
2.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Brühler Str. 3Ort: BonnPostleitzahl: 53119NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandAllgemeine Informationen
2.1.6 AusschlussgründeMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bildung krimineller Vereinigungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug oder Subventionsbetrug: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zahlungsunfähigkeit: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insolvenz: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Interessenkonflikt: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Schwere Verfehlung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Bildung terroristischer Vereinigungen:
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Austausch Auswerterechner BeDo MastKwBeschreibung: Modernisierung/Austausch von der gesamten bildverarbeitenden Computertechnik der BeDoKw mit Kameramast der Bundespolizei (22 Stück)Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 32333000Videoaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Brühler Str. 3Ort: BonnPostleitzahl: 53119NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 48MonatLaufzeit: 48
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekanntAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBeschreibung: HandelsregisterauszugKriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: 1. Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Für die Referenzen ist das Formular „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Mindestens eine Referenz muss die Integration eines Rechners mit der EDIUS-Software beinhalten. Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). 2. EDIUS: Der jeweils verbaute PC wird in den Fahrzeugen dazu genutzt, Live Videobilder der Mastkameras als auch externer Quellen – Mobile 4k Videokameras und Bodycam – teils noch während der laufenden Aufnahme auszuwerten. Hierbei ist es essentiell, dass die Hardware optimal auf die verwendete Videoschnittsoftware – EDIUS – abgestimmt ist. Hintergrund ist, dass die Videos schnell und ohne Zeitverzögerung bearbeitet, geschnitten und ausgewertet werden müssen. Ausgewertete Bildausschnitte werden im Anschluss unmittelbar mobilen Einheiten zu Fahndungszwecken zur Verfügung gestellt. Zudem müssen die bearbeiteten Videos ggf. auch gerichtsverwertbar sein. Alle wichtigen und überprüfbaren Merkmale der geforderten Hardware, basierend auf den Systemanforderungen von EDIUS, sind dabei in der Leistungsbeschreibung genannt. Die konkrete Abstimmung der durch den Bieter zu wählenden Komponenten lässt sich jedoch nicht abschließend beschreiben und auch im Rahmen einer Abnahme nicht messbar überprüfen. Eine nicht aufeinander abgestimmte Hardware, d.h. Mainboard, CPU, RAM und Grafikkarte, kann dazu führen, dass alle Einzelkomponenten die geforderten Leistungsmerkmale erfüllen, die notwendige Performance des Gesamtsystems jedoch nicht erreicht wird. Aus diesem Grund sollen im Verfahren nur Firmen einen Zuschlag erhalten können, welche nachweislich Erfahrung mit der Videoschnittsoftware EDIUS in Version 10 oder neuer und der dazu notwendigen Hardware haben. Daher sollen nur von den Firmen Grass Valley LLC (Hersteller/Entwickler von EDIUS) oder der magic multi media GmbH (Deutschlandvertrieb EDIUS) autorisierte Firmen den Auftrag durchführen dürfen (ggf. auch über Eignungsleihe und/oder Bietergemeinschaft). Hierzu ist eine vom Bieter bei den zuvor genannten Firmen eine entsprechende Bescheinigung/Referenz nachzuweisen einzuholen und mit dem Angebot einzureichen. Sollte ein vergleichbares Dokument bereits vorliegen kann dies ebenfalls eingereicht werden. 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. 4. Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreisGewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=759928
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: http://www.evergabe-online.deSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 19/05/202511:30 +02:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: - Siehe Vergabeunterlagen - Unternehmensdaten: Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. - Bescheinigung Fahrzeugbesichtigung: Zur Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung eines noch nicht umgebauten Fahrzeuges in einer Liegenschaft der Bundespolizei zwingend notwendig. Der Teilnehmer ist daher verpflichtet, an einer Ortsbegehung teilzunehmen. Nach der Ortsbegehung wird seitens des Bedarfsträgers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot beizufügen. Die Besichtigung findet. bei der Bundesbereitschaftspolizei in Hünfeld statt (Datum s. Vergabeunterlagen). Zur Organisation der Ortsbegehungstermine ist es notwendig, dass sich der Teilnehmer bis spätestens bis 7 Tage vorher beim Beschaffungsamt des BMI anmeldet (Kontaktdaten s.o.). Die Anzahl der Personen pro Teilnehmer ist dabei auf maximal drei beschränkt.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 19/05/202511:31 +02:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
8 Organisationen
8.1 ORG-7001Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIIdentifikationsnummer: t:0049228996100Postanschrift: Brühler Straße 3Ort: BonnPostleitzahl: 53119NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: B18.21@bescha.bund.deTelefon: +49 22899610-2821Fax: +49 2289910610-2821Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmt
8.1 ORG-7004Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: t:004922894990Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 2289499-0Fax: +49 2289499-163Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.deRollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7ddef5da-9ba4-4663-9f47-c8858e47798c-01Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte InformationenBeschreibung: Verlängerung der Angebotsfrist
10.1 ÄnderungAbschnittskennung: LOT-0000
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 88483d71-51cd-48c5-b7c0-fd2ac545de1c- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/04/202515:38 +02:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung