Ausschreibungsdetails
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Bodestraße 1-3, 10178 Berlin
Baugrube Gründung II - DIN 18300, 18301, 18303, 18304, 18305, 18321 - VE B 302-5
- Entsorgungsleistungen ca. 17.000 to
- Aushubarbeiten 1.200 m³
- DS-Arbeiten 1.400 m
- Mikropfahlarbeiten 200 St
- Niederdruckinjektion 250 m³
- Wasserhaltungsarbeiten
- Stahlbauarbeiten 20 to
- Kampfmittelsondierungen 280 m
- Stahlbetonarbeiten 2.000 m³
Ausführungszeitraum:
Ausführungsbeginn: 06/2025
Ausführungsende: 08/2031
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Weitere Unterlagen/Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Auftragsspezifische Nachweise:
Über die Präqualifizierung, bzw. Formblatt 124 (incl. aller im FB 124 geforderten Einzelnachanweise) hinausgehend sind zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Zertifikate und Referenzen des Bieters bzw. des für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Nachunternehmers wie folgt vorzulegen (siehe a. Anlage 3):
Zertifikate:
QM-Systeme - DIN EN ISO 9001 oder glw.
Umweltmanagement - DIN EN ISO 14001 oder glw.
Compliance - DIN EN ISO 19600 oder glw.
Arbeitsschutz - DIN EN ISO 45001 und/oder AMS Bau oder glw.
Nachhaltigkeit - ISO 50001 oder glw. Nachweise
Referenzen:
Referenzen zum Bauen im Bestand in Kulturbauten und unter beengten Verhältnissen (insbesondere Höheneinschränkung bis 3 Meter) für Spezialtiefbauarbeiten (Düsenstrahlarbeiten, Spundwandarbeiten, Mikropfahlarbeiten, Verbauarbeiten, Injektionsarbeiten).
jeweils mindestens 1 Referenz aus den letzten 7 Geschäftsjahren für mindestens eines der benannten Spezialtiefbau Gewerke (Düsenstrahlarbeiten, Spundwandarbeiten, Mikropfahlarbeiten, Verbauarbeiten, Injektionsarbeiten) für:
- Bauen im Bestand in Kulturbauten (Museen, Opern, Theater, Konzerthäuser oder vergleichbar)
- Bauen unter beengten Verhältnissen
Für die angegebenen Referenzen sind mindestens folgenden Angaben vorlegen:
- Auftraggeber (AG), Ansprechpartner beim AG; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
- Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
(siehe Anlage 1 und Anlage 2).
Die ausgeschriebenen Leistungen finden im Wesentlichen im Kellerbereich des Pergamonmuseums mit eingeschränkten Arbeitshöhe sowie unter beengten BE-Verhältnissen und eingeschränkten Zufahrten statt. In den Obergeschossen des Museums verbleiben während der Arbeiten nicht demontierbare hochsensible Güter des Weltkulturerbes. Die Auseinandersetzung des Bieters mit der Ausführung seiner Leistungen unter den gegebenen Rahmenbedingungen fließt als technischer Wert in die Bewertung ein (siehe Anlage 1 und Anlage 2).
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
zu 2a Bauablauf/ Logistik (Anlage 2): Detaillierte Beschreibung des gesamten Ablaufs für alle Gewerke und Bauphasen.
zu 2b Technisches Konzept (Anlage 2):
- Havariekonzept: Vollumfängliche Betrachtung der möglichen Havarie-Szenarien ausgelöst / verursacht durch die Ausführung der hier zu vergebenden Leistungen.
- Gerätekonzept: Vollumfängliche Beschreibung des Geräteeinsatzes mit detaillierter Auflistung aller Geräte für alle Gewerke und den gesamten Bauablauf.
- Abbruchkonzept: Vollumfängliche Beschreibung der Rückbauarbeiten mit detaillierter Auflistung aller Geräte für alle Gewerke und den gesamten Bauablauf unter Berücksichtigung der in den oberen Ebenen verbleibenden Kunstobjekte
zu 2c Nachhaltigkeit (Anlage 2):
- Nachhaltigkeit: vollumfängliche Beschreibung der Maßnahmen für die erfolgreiche Umsetzung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) , u. a. Einsatz nachhaltiger Materialien, Auflistung aller Lieferwege etc.
zu 2d Personalkonzept für Personaleinsatz auf der Baustelle (Anlage 2):
- Aufstellen der vorgesehenen personellen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Leistungsziele; Angaben des Personalbedarfs und des Personaleinsatzes für alle Gewerke.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Kriterium: Qualität - Technischer Wert 40 %
Textänderung zu 2c Nachhaltigkeit (Anlage 2)
ALT:
Zu 2c Nachhaltigkeit (Anlage 2):
- Nachhaltigkeit: vollumfängliche Beschreibung der Maßnahmen für die erfolgreiche Umsetzung als DGNB* zertifizierte Baustelle Spezialtiefbau, Einsatz nachhaltiger Materialien, Auflistung aller Lieferwege (*DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
NEU:
Zu 2c Nachhaltigkeit (Anlage 2):
- Nachhaltigkeit: vollumfängliche Beschreibung der Maßnahmen für die erfolgreiche Umsetzung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) , u. a. Einsatz nachhaltiger Materialien, Auflistung aller Lieferwege etc.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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