Ausschreibungsdetails
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Wohnraumoffensive der Bundesregierung zur Schaffung von zusätzlichem, bezahlbarem Wohnraum zur Entlastung der örtlichen Märkte. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Direktion Freiburg, beabsichtigt in Donaueschingen für das „Quartier Hans-Thoma-Höfe“ den 2.Bauabschitt zwischen Hindenburgring/ Friedhof-/ Emil-Rehmann- und Hansjakobstraße mit einer Neuüberplanung von fünf Mehrfamilienwohnhäusern und Abriss von fünf Bestandsgebäuden und Garagen zu errichten.
Die Zielsetzung ist die Schaffung vom zusätzlichen neuen Wohnraum durch eine bessere Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche. Der zu beplanende Bereich liegt in der Gemeinde Donaueschingen am Rand der Kernstadt und beinhaltet die Flurstücke Nr. 2419 mit einer Fläche von 6.504,98 m² und Nr. 2419/15 mit einer Fläche von 671,89 m² sowie 2419/9 mit einer Fläche von 149,14 m². Alle drei Grundstücke sind im Besitz der BImA. Die Liegenschaft ist mit drei 3-geschossigen und zwei 4-geschossigen Wohngebäuden jeweils mit Walmdächern aus den Jahren 1951 bzw. 1954 bebaut. Die ausgewiesene Wohnbaufläche laut Liegenschaftskataster beträgt aktuell 6.837 m². Der Rückbau der Gebäude und die Neubebauung sollen nach der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts (BA) voraussichtlich ab Mai 2025 nach dem Wiedereinzug der Mieter in die Neubebauung des 1.Bauabschnitts erfolgen. Die Bebauung des Quartiers anhand der 2 Bauabschnitte soll bewohnerverträglich erfolgen. Es ist die Schaffung von ca. 60 bis 70 Wohneinheiten vorgesehen.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe- Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
2. Aktueller Auszug Handelsregister/Berufsregister
3. Eigenerklärung ü. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
5. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
6. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen
/Eignungsleihe
7. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland
Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem.
öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung
in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der
Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde,
gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse,
ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und
Kerngeschäft des Unternehmens).
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie
desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den
Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
123, 124 GWB
4. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
5. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine
Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-
/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-
/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der
rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der
Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlagen 2 und 3 Bewerber-
/Bietergemeinschaftserklärung).
6. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen
/Eignungsleihe (Anlage 4)
7. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im
Zusammenhang mit dem Angriffs-krieg Russlands auf die Ukraine hat
unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Auf-träge und
Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten
sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an
Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576
als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als
10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben
prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02.1 „Ergänzende
Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des
Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den
Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe
Plattform einzureichen
/Betriebshaftpflichtversicherung
2. Erklärung über den Umsatz
/Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaft-pflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 5,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 2,0 Millionen Euro für Sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
2. Erklärung über den Umsatz
Angaben über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Mindestanforderung: Gesamtumsatz mind. 10,0 Millionen Euro netto p.a.
2. Berechtigung über die Erstellung Bautechnischer Nachweise
3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen
Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung, Freianlagen
1.Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung Gebäude (mind. Leistungsphasen 1-8, möglichst in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsneubau und vergleichbarem Bauvolumen (mind. 10,0 Millionen Euro netto für KG 300 bis 400).
2. Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung aus dem Leistungsbild Freianlagen (mind. Leistungsphasen 1-8, möglichst in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 1,5 Millionen Euro netto für KG 500).
Fachplanungs- und Beratungsleistungen zu Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik sowie Technische Ausrüstung
1. Mindestens eine Planungsreferenz der Fachplanung aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungs-rechtlicher Einstufung (Einstufung analog LBO, mind. als Gebäudeklasse 4).
2. Mindestens eine Planungsreferenz zu Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild Brand-schutz (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Einstufung analog LBO, mind. als Gebäudeklasse 4).
3. Mindestens eine Planungsreferenz zu Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild Bauphysik (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsneubau.
4. Mindestens eine Planungsreferenz der technischen Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsneubau.
Totalunternehmer-Leistung
1. Mindestens eine Referenz für Planungsleistungen (mind. Leistungsphasen 1-8, möglichst in Eigenleistung) und Bauleistungen als schlüsselfertige Totalunternehmer-Leistung in Bezug auf realisierte Projekte mit vergleichbarem Bauvolumen (mind. 15,0 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500).
2. Berechtigung über die Erstellung Bautechnischer Nachweise. Mindestanforderung: Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit, Brand- und Schallschutz, Energieeinsparung gem. Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Bei Bewerber-gemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen. Mindestanforderung: Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“ und „beratende/-r Ingenieur/in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft. Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG.
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur. Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 50 beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vor-druck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
Mindestanforderung an die Projektleitung: Zugelassen wird, wenn erklärt wird, dass für das Pro-jekt mindestens ein/e Projektleiter/-in sowie mindestens ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
Mindestanforderung an Projektmitarbeiter/innen: Zugelassen wird, wenn erklärt wird, dass für das Projekt neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmit-arbeiter/in zur Verfügung steht, der/die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügt: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 2 Jahren Berufserfahrung.
Unterkriterium 2.1: Effizienz der Gebäudekennwerte (Teilgewichtung: 10,00 %)
- Geschaffene Wohnfläche (in m² gem. WoflV, Ansatz Balkone u. Terrassen zu 25%, Loggien zu 50%)
Unterkriterium 2.2: Architektur und Funktionalität (Teilgewichtung: 20,00 %)
- Architektur/Gestaltung (gestalterische Qualität Gebäude, Räume und Außenanlagen)
- Grundrissqualität und funktionale Qualität (Umsetzung der funktionalen Vorgaben / innere und äußere Erschließung)
Unterkriterium 2.3: Ausführungs- und Bauqualität (Teilgewichtung: 5,00 %)
- Qualitäten der Baukonstruktion (verwendete Baustoffe und Materialien)
- Qualitäten der technischen Gebäudeausstattung
Unterkriterium 2.4: Ökologie und Nachhaltigkeit (Teilgewichtung: 10,00 %)
- Konstruktive Nachhaltigkeitsaspekte
- Energetische Nachhaltigkeitsaspekte
Unterkriterium 2.5: Organisation (Teilgewichtung: 2,50 %)
- Projektorganisation und Qualitätssicherung (Qualität des Organisationskonzeptes)
Die Unterkriterien 2.1 bis 2.3 werden gemäß Anlage 7 des Verfahrensleitfadens bewertet und gewichtet.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
84b27726-a94c-4369-83ea-bbdd87ebfb35