Ausschreibungsdetails
Die Bundesrepublik Deutschland, welche durch die BImA vertreten wird, ist Eigentümerin des Flurstücks 2419, Gemeinde Donaueschingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Regierungebezirk
Freiburg. Das zwischen der Friedhofstraße, Hansjakobstraße, Hindenburgring und Emil-Rehmann-Straße gelegene Flurstück 2419 ist mit 5 Wohngebäuden sowie einem Garagengebäude bebaut und Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle Rückbau- und Entsorgungsleistungen, die zum vollständigen Rückbau einschließlich Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erforderlich sind.
Die vorliegende Ausschreibung ist als Funktionale Leistungsbeschreibung formuliert. Vom Bieter ist der komplette Rückbau der Bestandsbebauung, inkl. aller Entsorgungsleistungen und Herrichtung der Geländeoberfläche und aller dazugehörigen Nebenleistungen zu kalkulieren und anzubieten. Der Auftragnehmer hat ebendieses nach Auftragserteilung zu planen und durchzuführen. Dem Auftragnehmer ist die Eigenart des Leistungszieles bewusst, er hat diese im Rahmen seiner Ausführung zu berücksichtigen.
Die vorliegende Ausschreibung ist als Funktionale Leistungsbeschreibung formuliert. Vom Bieter ist der komplette Rückbau der Bestandsbebauung, inkl. aller Entsorgungsleistungen und Herrichtung der Geländeoberfläche und aller dazugehörigen Nebenleistungen zu kalkulieren und anzubieten. Der Auftragnehmer hat ebendieses nach Auftragserteilung zu planen und durchzuführen. Dem Auftragnehmer ist die Eigenart des Leistungszieles bewusst, er hat diese im Rahmen seiner Ausführung zu berücksichtigen.
Der Bieter hat anhand der nachfolgenden Funktionalbeschreibungen, der Planungs- und Ausführungsvorgaben sowie der beigefügten Anlagen (Anlagenliste) ein Angebot zu fertigen, dass alle Leistungen, die zum vollständigen Rückbau notwendig sind, beinhaltet.
Alle hierfür notwendigen Leistungen, auch wenn sie nicht explizit als Leistungen der Auftraggeberin gekennzeichnet sind, sind Leistungen des Auftragnehmers und im Angebot zu berücksichtigen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass auch bei Einschränkungen, Abweichungen oder Ungenauigkeiten in den Leistungsbeschreibungen die Leistung vollständig sein und ein der Bestimmung entsprechendes Ergebnis erzeugen muss. Falls nicht abweichend beschrieben, schuldet der Auftragnehmer ein Ergebnis, das zum Abnahmezeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Der Auftragnehmer ist für die werkvertragliche Koordination aller relevanten Inhalte und deren Einbeziehung in die Ablaufplanung verantwortlich. Sollten aus Sicht des Auftragnehmers zur
Erfüllung seiner Pflichten Grundlagen oder Leistungen Dritter erforderlich sein, so hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin rechtzeitig darauf hinzuweisen und die Beistellung der Leistungen einzufordern.
Die zur Angebotskalkulation erforderlichen Massen sind vom Bieter anhand der Anlagen zur FLB (Anlage A.1 – A.8) zu ermitteln. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dazu gehören unter anderem eine Begehung der vorhandenen Gebäude und Liegenschaften sowie die Inaugenscheinnahme der Erreichbarkeit, Zuwegung, Zugangsmöglichkeiten, Gelände- und Bodenbeschaffenheit der Baustelle.
Ebenso sind Angebotsabgabe die geplanten Entsorgungswege für sämtliche Zuordnung bzw. Deponieklassen durch den Bieter anzugeben. Für die im Entsorgungskonzept genannte Entsorgungsstellen sind zur Überprüfung der Zulässigkeit des Entsorgungswegs anzugeben.
Die zur Verfügung gestellten Bestandsfotos (Anlage A.1.1.1) dienen lediglich der Orientierung. Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis der Gegebenheiten sind ausgeschlossen. Für die Kalkulation des Angebots notwendige Abstimmungen mit den zuständigen Behörden sind vom Bieter eigenverantwortlich zu führen und abzustimmen.
Es ist ein der FLB entsprechendes vollständiges Hauptangebot zu kalkulieren. Zusatzangeboteoder Nebenangebote fließen nicht in die Angebotsbewertung ein
Durch den Auftragnehmer sind die folgenden Funktionalziele zu erfüllen:
o Vollständiger Rückbau der unter Abschnitt 3.3 Bestandsbebauung beschriebenen vorhandenen Bebauung (Gebäude, Verkehrsanlagen, Freianlagen, Technischen Infrastruktur und Ingenieurbauwerke).
o Entsorgung der durch den Rückbau entstandenen Rückbaumaterialien.
o Rückbau, Entsorgung und Freimeldung vorhandener Schadstoffe.
o Verfüllung der durch den Rückbau der Kellergeschosse entstandenen Geländevertiefungen mit geeignetem verdichtungsfähigem Material
o Herstellen und Aufrechterhalten eines verkehrssicheren Zustands des Baufelds während der Ausführung sowie nach Abschluss der Maßnahme das Aufrechterhalten dieses Zustands bis Beginn der Neubaumaßnahme
1. Umsatz des Unternehmens
2. Angaben zu vergleichbaren Leistungen
3. Angaben zu Arbeitskräften
4. Registereintragungen
5. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
6. Angaben zu Verfehlungen / Zuverlässigkeit
7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, etc.
8. Angaben zur Berufsgenossenschaft
9. Eigenerklärung Russlandsanktionen
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
2. Angaben zu vergleichbaren Leistungen
- Durchführung einer vergleichbaren Leistung in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum
- Vorlegen von drei Referenznachweisen, falls Angebot in die engere Wahl kommt mit den folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
3. Angaben zu Arbeitskräften
- Erklärung, dass für die Ausfürung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal falls Angebot in engere Wahl kommt
4. Registereintragungen
- Angaben Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragung
- Vorlegen der Bestätigung falls Angebot in engere Wahl kommt
5. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Erklärung, dass Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird
6. Angaben zu Verfehlungen / Zuverlässigkeit
- keine Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A
-letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
- vorliegender Auschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A
- Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A liegt vor und Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, wodurch Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, etc.
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
- Vorlegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, falls Angebot in engere Wahl kommt
8. Angaben zur Berufsgenossenschaft
- Angaben Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- Vorlegen der qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Angaben der Lohnsummen der zuständigen Berufsgenossenschaft, falls Angebot in engere Wahl kommt
9. Eigenerklärung Russlandsanktionen
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage 5 „Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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