Ausschreibungsdetails
hier: Parkplatz, nördl. Verbindungsstraße, Promenade
Die gegenständliche Ausschreibung der Leistungen zur Herstellung des Parkplatzes, dem Ostteil der nördl. Verbindungsstraße sowie dem nördl. Teil der Promenade wird als eine losweise Vergabe mit mehreren Fachlosen beauftragt.. Bestandteil dieser Ausschreibung sind Bauleistungen, auch Freianlagenleistungen wie Pflanzarbeiten und Herstellung Technischer Ausrüstung (Beleuchtung).
Es wird dem Bieter empfohlen, sich vor Erarbeitung des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu informieren und sich bei Unklarheiten im Leistungsverzeichnis bei der ausschreibenden Stelle Auskunft zu holen.
Grobmengen entnehmen Sie den einzelnen Beschreibungen Lose 1-4
hier: Parkplatz, nördl. Verbindungsstraße, Promenade
Geophysikalische Oberflächendetektion 25.500 m²
Baubegleitende Kampfmittelsondierung
Sondierungsbohrungen für Sickerschlitze
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer": Realisierungszeitraum ist vom 15.07.2025 bis 07.09.2026. Einzelfristen: 1. TA von 15.07.2025 bis 26.01.2026/ 2. TA von 16.12.2025 bis 18.05.2026 // 3. TA von 07.04.2026 bis 07.09.2026
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2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 11.07.2025, 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 86 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende).
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3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
b) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- Eigenerklärung Sanktionen - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -
c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, daher sind vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft wie folgt mit dem Angebot abzugeben:
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Zu dem auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Sanktionen - Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft , sofern zutreffend
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" HVB-StB vorzulegen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Eigenerklärung Eignung, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präualifizierten Eignungsleiher
- HVA B-StB Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
entsprechend § 14 EU VOB/A
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
hier: Parkplatz, nördl. Verbindungsstraße, Promenade
Erdaushub für Kanalbau 1.310 m³
Neubau RW-Kanal Stahlbetonrohr DN 300-400 471 m
Neubau Anschlussleitung (PP-Rohr SN 10 DN/OD 160) 140 m
Neubau Betonfertigteilschächte DN 1000-1200 9 Stk
Erdarbeiten Verkehrsanlage 14.600 m³
Geländeprofilierung 16.500 m²
Planumsstabilisierung Bodenaustausch 3.100 m³
Herstellung Straßenabläufe 20 St
Herstellung Sickerstrang m. Sickerrohrleitung DN 100 520 m
Herstellung Versickerungsmulden 940 m³
Aushub Versickerungsbecken 2.300 m³
Abdichtung Versickerungsbecken 650 m²
Herstellung Sickerschlitze 2.350 m³
Herstellung Frostschutzschicht 4.600 m³
Herstellung Schottertragschichten 1.650 m³
Herstellung bituminöser Tragschicht 10.200 m²
Herstellung bituminöser Deckschicht 10.200 m²
Herstellung Borde 4.356 m
Herstellung Stahlkanteneinfassungen 660 m
Herstellung KFZ-Stellplätze Rasenplatten inkl. Ansaat 5.000 m²
Herstellung KFZ-Stellplätze Betonplatten 1.600 m²
Herstellung Beton-/Natursteinpflaster 300 m²
Wurzelbrücken 230 m²
Verkehrsbeschilderung 26 Stück
Markierungsarbeiten 200 m
Bänke 8 Stück
Abfallbehälter 8 Stück
Absperrpfosten 12 Stück
Nachweis Gütesicherung Kanalbau (RAL-Gütezeichen Kanalbau AK3 oder gleichwertig)
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer": Realisierungszeitraum ist vom 15.07.2025 bis 07.09.2026. Einzelfristen: 1. TA von 15.07.2025 bis 26.01.2026/ 2. TA von 16.12.2025 bis 18.05.2026 // 3. TA von 07.04.2026 bis 07.09.2026
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2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 11.07.2025, 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 86 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende).
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3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
b) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -
c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, daher sind vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft wie folgt mit dem Angebot abzugeben:
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Zu dem auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
- Nachweis Gütezeichen Kanalbau mind. AK3
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung- Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft , sofern zutreffend
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" HVB-StB vorzulegen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Eigenerklärung Eignung, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präualifizierten Eignungsleiher
- HVA B-StB Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
entsprechend § 14 EU VOB/A
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
hier: Parkplatz, nördl. Verbindungsstraße, Promenade
Baumschnitt an Bestandsgehölzen 15 Stück
Baumpflanzungen inkl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 57 Stück
Herstellung Staudenpflanzung inkl. Fertigst.- und Entwickl.-pflege 630 m²
Herstellung Gehölzpflanzung inkl. Fertigst.- und Entwickl.-pflege 170 m²
Herstellung Rasen-/Wiesenflächen inkl. Fertigstellungspflege 8.400 m²
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer": Realisierungszeitraum ist vom 15.07.2025 bis 07.09.2026. Einzelfristen: 1. TA von 15.07.2025 bis 26.01.2026/ 2. TA von 16.12.2025 bis 18.05.2026 // 3. TA von 07.04.2026 bis 07.09.2026
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2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 11.07.2025, 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 86 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende).
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3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
b) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- Eigenerklärung Sanktionen- Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -
c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, daher sind vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft wie folgt mit dem Angebot abzugeben:
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Zu dem auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
---
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Sanktionen- Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft , sofern zutreffend
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" HVB-StB vorzulegen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Eigenerklärung Eignung, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präualifizierten Eignungsleiher
- HVA B-StB Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
entsprechend § 14 EU VOB/A
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
hier: Parkplatz, nördl. Verbindungsstraße, Promenade
Technikgebäude 1 Stück
Wandlermessschrank 1 Stück
Schlank für UV Beleuchtung (STAS)mit Bestückung 1 Stück
Schrank für Hausanschluss + Wandlermessung 1 Stück
Leer-Schrank (GLT) 1 Stück
Gebäudeeinführungen 10 Stück
Doppelladesäule 1 Stück
Absperr-Poller-Anlage 3 Stück
Lichtstelen 35 Stück
Mastleuchten 6 Stück
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer": Realisierungszeitraum ist vom 15.07.2025 bis 07.09.2026. Einzelfristen: 1. TA von 15.07.2025 bis 26.01.2026/ 2. TA von 16.12.2025 bis 18.05.2026 // 3. TA von 07.04.2026 bis 07.09.2026
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2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 11.07.2025, 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 86 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende).
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3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
b) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- Eigenerklärung Sanktionen - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -
c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, daher sind vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft wie folgt mit dem Angebot abzugeben:
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Zu dem auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Sanktionen- Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft , sofern zutreffend
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" HVB-StB vorzulegen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Eigenerklärung Eignung, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präualifizierten Eignungsleiher
- HVA B-StB Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
entsprechend § 14 EU VOB/A
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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