Ausschreibungsdetails
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+ Plausibilitätsprüfung der Absteckung
+ Überwachen der vertragskonformen Ausführung der Bauleistungen
o Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung
im Juni 2025)
o Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur
Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des
Auftraggebers (Hinweis: Bestandteil des Bauvertrages sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik und die einschlägigen Vorschriften)
o Prüfen und Werten der Berechtigung von Nachträgen sowie Leitung der Nachtragsverhandlungen
und Nachtragsgestaltung (Hinweis: In Korrespondenz mit
der Bauoberleitung sofern notwendig) nach dem Muster des LHW (Anlage 4)
o Veranlassen und Mitwirkung bei der Auswertung von Kontrollprüfungen (Hinweis:
vermessungstechnische und geotechnische Überwachung der Bauausführung)
o Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten
Mängel
o Dokumentation des Bauablaufes (Hinweis: durch Führen eines digitalen Baudossier
mit Fotodokumentation. Die Fotos sind mit Datum als Dateiname „Y-MD“
abzulegen.), Übergabe nach Bauende an die BOL und dem AG in digitaler
sowie der BOL für die Bauakte analoger Form
+ Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen und soweit vorhanden seinen Nachauftragnehmern und Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen
(Hinweis: für digitale Mengenermittlungen erstellt die vermessungstechnische Bauüberwachung die Prüfgrundlage mit Ausweisung von Soll/Ist -> Defizite)
+ Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der Archäologischen Dokumentation von Bodendenkmalen
+ Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
+ Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme,
Aufzeigen von Mehr- Mindermengen, Endsummenprognosen
+ Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
+ Verfassen von Mangel- und Verzugsanzeigen auf Weisung der BOL und oder des AG während der Bauausführung
+ Teilnahme/Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) und Bauprotokollversandt via E-Mail binnen 24 Std. an den AG sowie Verteiler
+ Teilnahme an öffentlichen Terminen (2x)
+ Prüfung der Bestandspläne
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Für die örtliche Bauüberwachung ist im Mittel von zwei Werktagen pro Woche bei Bautätigkeit einschließlich deren Vor- und Nachbereitung auszugehen (ca. 4h pro Tag ohne An- und Abreise).
Unter Berücksichtigung von Feiertagen und keine Bautätigkeit infolge der Witterung ist in dem Bauzeitraum gemäß Bauvertrag vom 06/2025 bis 11/2026 zzgl. Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit vorläufig von 70 Wochen Überwachungstätigkeit auszugehen.
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Besondere Leistungen
1) Prüfen von Nachträgen gemäß Vorlage des LHW (Anlage 4), je Nachtragsangebot ist eine Nachtragsprüfung durchzuführen
Hinweise zum Leistungsumfang: Die Nachtragsprüfung hat umgehend nach Eingang des Nachtrages und die Bearbeitung zügig zu erfolgen, sodass die baulichen Aktivitäten nicht beeinträchtigt oder verzögert werden und die geplante Bauzeit eingehalten wird. Die Prüfung
eines Nachtragsangebotes beinhaltet folgende Arbeitsschritte:
- Prüfung der Berechtigung dem Grunde nach mit Erstellung und Versendung entsprechender Schriftsätze
- Benennung und Nachforderung von Unterlagen zur Prüfung
- Ausweisung eines Verhandlungsziels für die Nachtragsverhandlung auf Basis des Nachtragsangebotes (Prüfung der Höhe nach)
- Leitung und Dokumentation der Nachtragsverhandlung
o Verfassen und Übergabe des Nachtragsprüfungsvermerks einschließlich zugehöriger Anlagen / Dokumente
+ Der erfolgreiche Bieter (und NUN) muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen / Angabe mittels Eigenerklärung
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+ Plausibilitätsprüfung der Absteckung
+ Überwachen der vertragskonformen Ausführung der Bauleistungen
o Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung
im Juni 2025)
o Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur
Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des
Auftraggebers (Hinweis: Bestandteil des Bauvertrages sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik und die einschlägigen Vorschriften)
o Prüfen und Werten der Berechtigung von Nachträgen sowie Leitung der Nachtragsverhandlungen
und Nachtragsgestaltung (Hinweis: In Korrespondenz mit
der Bauoberleitung sofern notwendig) nach dem Muster des LHW (Anlage 4)
o Veranlassen und Mitwirkung bei der Auswertung von Kontrollprüfungen (Hinweis:
vermessungstechnische und geotechnische Überwachung der Bauausführung)
o Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten
Mängel
o Dokumentation des Bauablaufes (Hinweis: durch Führen eines digitalen Baudossier
mit Fotodokumentation. Die Fotos sind mit Datum als Dateiname „Y-MD“
abzulegen.), Übergabe nach Bauende an die BOL und dem AG in digitaler
sowie der BOL für die Bauakte analoger Form
+ Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen und soweit vorhanden seinen Nachauftragnehmern und Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen
(Hinweis: für digitale Mengenermittlungen erstellt die vermessungstechnische Bauüberwachung die Prüfgrundlage mit Ausweisung von Soll/Ist -> Defizite)
+ Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der Archäologischen Dokumentation von Bodendenkmalen
+ Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
+ Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme,
Aufzeigen von Mehr- Mindermengen, Endsummenprognosen
+ Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
+ Verfassen von Mangel- und Verzugsanzeigen auf Weisung der BOL und oder des AG während der Bauausführung
+ Teilnahme/Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) und Bauprotokollversandt via E-Mail binnen 24 Std. an den AG sowie Verteiler
+ Teilnahme an öffentlichen Terminen (2x)
+ Prüfung der Bestandspläne
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Für die örtliche Bauüberwachung ist im Mittel von zwei Werktagen pro Woche bei Bautätigkeit einschließlich deren Vor- und Nachbereitung auszugehen (ca. 4h pro Tag ohne An- und Abreise).
Unter Berücksichtigung von Feiertagen und keine Bautätigkeit infolge der Witterung ist in dem Bauzeitraum gemäß Bauvertrag vom 06/2025 bis 11/2026 zzgl. Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit vorläufig von 70 Wochen Überwachungstätigkeit auszugehen.
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Besondere Leistungen
1) Prüfen von Nachträgen gemäß Vorlage des LHW (Anlage 4), je Nachtragsangebot ist eine Nachtragsprüfung durchzuführen
Hinweise zum Leistungsumfang: Die Nachtragsprüfung hat umgehend nach Eingang des Nachtrages und die Bearbeitung zügig zu erfolgen, sodass die baulichen Aktivitäten nicht beeinträchtigt oder verzögert werden und die geplante Bauzeit eingehalten wird. Die Prüfung
eines Nachtragsangebotes beinhaltet folgende Arbeitsschritte:
- Prüfung der Berechtigung dem Grunde nach mit Erstellung und Versendung entsprechender Schriftsätze
- Benennung und Nachforderung von Unterlagen zur Prüfung
- Ausweisung eines Verhandlungsziels für die Nachtragsverhandlung auf Basis des Nachtragsangebotes (Prüfung der Höhe nach)
- Leitung und Dokumentation der Nachtragsverhandlung
o Verfassen und Übergabe des Nachtragsprüfungsvermerks einschließlich zugehöriger Anlagen / Dokumente
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet;
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachenn
+ Nachweis gültige Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen
- Deckungssumme mind. 1.500.000,00 € für Personenschäden;
- Deckungssumme mind. 75.000,00 € für Sach- und Sonstige Schäden
+ Angabe zu Arbeitskräften
Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
+ Angaben zu Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
- Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z.B. Urkunde)
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