Ausschreibungsdetails
Schönburger Straße “, bestehend aus Schulgebäude und 3 - Felder - Sporthalle.
Das ebenfalls auf dem Gelände geplante Zentrum für das Berufsvorbereitende Jahr ( BVJ ) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Das Baufeld für den geplanten Campusneubau befindet sich östlich des Naumburger Zentrums im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes ( B - Plan Nr . 62 “ Stadtquartier Schönburger Straße" ). Die ehemalige Bebauung sowie die Oberflächenbeläge wurden bereits zurückgebaut. Das Schulgrundstück selbst liegt an der südlich verlaufenden Schönburger Straße sowie an der östlich verlaufenden, im Zuge des B- Plan- Verfahrens neu geplanten und errichteten Dr. - Wilhelm- Kniest- Straße zwischen der Schönburger Straße und der Grochlitzer Straße an.
Zum Campus gehört noch das Grundstück mit der Flurstücksnummer 692. Hier befindet sich derzeit eine durch das Technische Hilfswerk ( THW ) genutzte Anlage. Das dort geplante Gebäude ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Das Straßenquartier zwischen Schönburger- , Rosa-Luxemburg und Grochlitzer Straße ist gekennzeichnet durch eine weitgehend homogen wirkende Bebauung durch meist dreigeschossige Wohngebäude.
Das Grundstück ist weitgehend eben und umfasst eine Fläche von 25.196m2.
Die baulichen Anlagen des neuen Schulcampus werden auf drei Gebäudebereiche verteilt . In der Angebotsaufforderung sind die Gebäudeteile des Bauvorhabens wie folgt bezeichnet:
Teilobjekt A Schulgebäude
Das Gebäude, d as die Schulräume der Förderschule, d er Sekundarschule und Teile des BVJ beherbergt, bildet als größte Baumasse das Zentrum der Anlage und ist selbst in drei „ Gebäudekuben“ gegliedert, höhenmäßig gestaffelt zwischen zwei und vier Obergeschossen. D ie drei Baukörperbereiche sind jeweils um einen Innenhofkern gegliedert. Die Gebäude werden in Massivbauweise mit tragenden Wänden und Stützen aus Stahlbeton sowie Stahlbetondecken mit Flachdach errichtet. Die Gründung erfolgt auf Stahlbetonbodenplatten . Der mittlere Gebäudeteil ( A 1) ist unterkellert, d ie nördlichen und südlichen Gebäudeteile ( A2 und A3 ) sind nicht unterkellert.
Teilobjekt B Sporthalle
Die Drei -Feld-Sporthalle ist im Anschluss an das Schulgebäude nördlich angeordnet . An dem großen Hallenraum mit DIN- Maßen ( 4 5 x 2 7 m ) schließt sich an der südlichen Längsseite ein zweigeschossiger Funktionstrakt an. Die Gebäudegründung für den Sozialtrakt erfolgt als Plattengründung mit bewehrten Stahlbeton- Bodenplatten, die Halle wird mit Einzelfundamenten und Fundamentstreifen unter den Außenwänden gegründet.
Die tragenden Wände, Stützen sowie die Geschossdecken im Sozialtrakt werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Das Hallendach wird mit Leimholzbindern und einer Tragschale aus Stahltrapezblech ausgebildet.
Werkstattgebäude des BVJ (Bauteil C)
nicht Gegenstand dieser Ausschreibung
- Tragkraft 630 kg bzw. 8 Personen
- Förderhöhe ca. 15m (5 Haltestellen)
- autom. selbstschließende Schiebetüren (BxH) 900 x 2.100 mm
- Kabine (BxTxH) ca. 1.100 x 1.400 x 2.200mm
- Maschine oben im Schachtkopf, Seilantrieb
- Mauerumfassungszarge RAL 9010
- Edelstahloberflächen, Leinenstruktur
1x Personenaufzugsanlage:
- Tragkraft 630 kg bzw. 8 Personen
- Förderhöhe ca. 3,6 m (2 Haltestellen)
- autom. selbstschließende Schiebetüren (BxH) 900 x 2.100 mm
- Kabine (BxTxH) ca. 1.100 x 1.400 x 2.200mm
- Maschine oben im Schachtkopf, Seilantrieb
- Mauerumfassungszarge RAL 9010
- Edelstahloberflächen, Leinenstruktur
Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gem. § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
Frist für den Auftragsbeginn: 02.06.2025
Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung: 02.11.2027
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
Beginn Werksplanung: 02.06.2025,
Übergabe Einbauteile Schule: 23.06.2025, Übergabe Einbauteile Sporthalle: 21.07.2025
Inbetriebnahme Sporthalle: 06.10.2027,
Inbetriebnahme Schule: 02.11.2027
2. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. (Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.)
3. Leistungsverzeichnis / Angebot als GAEB 84-Datei (Sie werden gebeten, die von Ihnen verpreisten Leistungsverzeichnisse im Dateiformat DA84 einzureichen, da dies eine beschleunigte rechnerische Prüfung der eingegangenen Angebote ermöglicht. Die GAEB-Datei ersetzt nicht das als PDF-Datei abzugebende verpreiste Leistungsverzeichnis. Sollten Sie dieser Bitte nicht entsprechen, hat dies jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen für Sie, insbesondere wird Ihr Angebot nicht aus diesem Grund ausgeschlossen werden.)
4. Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222
5. Beiliegendes Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
6. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
7. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
8. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket
9. beigefügte Erklärung über Freistellungsbescheinigung und/oder Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
(Hinweis: Wird die Freistellungsbescheinigung vorgelegt, ist die Einreichung der beigefügten Erklärung nicht zwingend erforderlich.)
10.Information der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Auftragnehmer
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Die Eigenerklärung zum Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. § 11 TVergG LSA kann unabhängig vom Vorliegen einer Präqualifizierung abgefordert werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Die Eigenerklärung zum Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. § 11 TVergG LSA kann unabhängig vom Vorliegen einer Präqualifizierung abgefordert werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Die Eigenerklärung zum Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. § 11 TVergG LSA kann unabhängig vom Vorliegen einer Präqualifizierung abgefordert werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222
3. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird)--> sofern erforderlich
4. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird) --> sofern erforderlich
5. gültiger Nachweis über Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Ablaufdatum: mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
6. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Die Eigenerklärung zum Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. § 11 TVergG LSA kann unabhängig vom Vorliegen einer Präqualifizierung abgefordert werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend
3.Beiliegendes Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/Eignungsleihern (oder Angabe PQ); alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend
4. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend
5. Referenznachweise: Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner mit Kontaktdaten; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer; ARGE-Partner; Nachunternehmer) - maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten fünf Kalenderjahren
6. Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise
7. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
8.Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
9.Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
10. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
11. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
12. Information der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Unterauftragnehmer - sofern zutreffend
13. Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern des Auftragnehmers: Diese Angaben umfassen: Nachname, Vornahme, Geburtsdatum sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder
Steuer-Identifikationsnummer
14.Angaben zu den Nachauftragnehmern des Auftragnehmers, sofern der Gesamtwert je Unterauftrag 50.000 € mit Umsatzsteuer übersteigt: Diese Angaben umfassen: Höhe des Unterauftrages, Name der Unterauftragnehmer, dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer
15. Produktdatenblätter benannter Fabrikate
16. Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Die Eigenerklärung zum Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. § 11 TVergG LSA kann unabhängig vom Vorliegen einer Präqualifizierung abgefordert werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes.
Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
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