Ausschreibungsdetails
Diese Liegenschaft (WE136239) befindet sich in der im Eigentum der BImA und wird durch das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V. als Ferienunterkunft betrieben. Die Anschrift lautet: Zur Halde 22, 78337 Wangen Öhningen, Baden-Württemberg
Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Bodensee und wird im Norden über die Straße „Zur Halde“ erschlossen. Südlich der Liegenschaft verläuft die Landstraße 192. Vom Gebäude fällt die vorhandene Gartenanlage im starken Gefälle (rd. 20 Prozent) von Nord nach Süd. Die Liegenschaft wurde zuletzt Anfang der 90er Jahre modernisiert. Die BImA strebt eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an.
Die Baumaßnahmen sollen sich an den Vorgaben der BImA orientieren und aktuelle gesetzliche Richtlinien, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), Effizienzgebäude Bund (EGB 55 Standard) das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die LBO BW berücksichtigen. Ziel ist eine zukunftsfähige, energetisch optimierte und barrierefreie Umgestaltung der Liegenschaft, die den Gästen einen deutlich erhöhten Wohnwert bietet und gleichzeitig ökologische Aspekte berücksichtigt.
Ziel der BImA ist es, einen Generalplaner (GP) mit allen Planungsleistungen ab der Leistungsphase (LPH) 1 auf der Grundlage der HOAI, sowie mit Leistungen auf der Grundlage des AHO Heft 17 zu vergeben.
Das Leistungsspektrum erstreckt sich von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- sowie Ausführungs-planung bis zur Objektüberwachung und beinhaltet die Leistungsbilder Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Das Leistungsbild schließt auch Vermessungsleistungen, SiGeKo-Leistungen, die Erstellung eines Baugrundgutachten und eventuell ein Schadstoffgutachten sowie Entsorgungskonzept mit ein, welche je nach Befund aus dem Baugrundgutachten zu erstellen wären.
Die durch den GP zu erbringenden Planungsleistungen nach HOAI umfassen sowohl die Grundleistungen, wie auch die für die Erreichung der Leistungsziele notwendigen besonderen Leistungen in stufenweiser Beauftragung.
Der GP fertigt in eigener Verantwortung alle für die zur Erreichung des Projektziels notwendigen Bauan-trags- und Antragsunterlagen bei Behörden, Ver- und Entsorgungsunternehmen etc., legt diese der AG zur Unterschrift vor, reicht sie dann bei den zuständigen Stellen zur Genehmigung ein und begleitet die folgen-den Genehmigungsprozesse bis die jeweilige Genehmigung vorliegt.
Sofern nicht anders erwähnt, sind alle in dieser FLB beschriebenen und für das Bauvorhaben erforderlichen Abbruch- und gegebenenfalls Bauantragsunterlagen, sonstige für die Leistungserbringung des GP erforderliche Antragsunterlagen und Antragstellungen, Antragsstellungen bei Ver- und Entsorgungsbetrieben, alle notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI, Koordination aller am Projekt Beteiligten, alle Planungs- und Bauleistungen, zusätzliche Schadstoffuntersuchungen an der bestehenden Bausubstanz und an den auszuhebenden Erdstoffen, sowie die Projektsteuerung und Überwachung der gesamten ihm übertragenen Leistungen durch den GP zu erbringen.
9 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat),
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
der Straftat nach -§ 299 Strafgesetzbuch (StGB) und nach § 108e StGB, der
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr bzw. der
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB
(ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung
wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat
nach § 263 und 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU
oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden
wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat
nach § 129 StGB
Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat
nach § 129a und 129b StGB
Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,
wenn das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt ha
Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat
nach § 261 StGB bzw. 89c StGB i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB oder wegen der
Teilnahme an der Terrorismusfinanzierung oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine
Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
1 Nr. 10 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat),
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer Straftat nach §§ 232, 232a Absatz 1-5, den §§ 232b bis 233a des StGB
Diese Liegenschaft (WE136239) befindet sich in der im Eigentum der BImA und wird durch das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V. als Ferienunterkunft betrieben. Die Anschrift lautet: Zur Halde 22, 78337 Wangen Öhningen, Baden-Württemberg
Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Bodensee und wird im Norden über die Straße „Zur Halde“ erschlossen. Südlich der Liegenschaft verläuft die Landstraße 192. Vom Gebäude fällt die vorhandene Gartenanlage im starken Gefälle (rd. 20 Prozent) von Nord nach Süd. Die Liegenschaft wurde zuletzt Anfang der 90er Jahre modernisiert. Die BImA strebt eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an.
Die Baumaßnahmen sollen sich an den Vorgaben der BImA orientieren und aktuelle gesetzliche Richtlinien, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), Effizienzgebäude Bund (EGB 55 Standard) das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die LBO BW berücksichtigen. Ziel ist eine zukunftsfähige, energetisch optimierte und barrierefreie Umgestaltung der Liegenschaft, die den Gästen einen deutlich erhöhten Wohnwert bietet und gleichzeitig ökologische Aspekte berücksichtigt.
Ziel der BImA ist es, einen Generalplaner (GP) mit allen Planungsleistungen ab der Leistungsphase (LPH) 1 auf der Grundlage der HOAI, sowie mit Leistungen auf der Grundlage des AHO Heft 17 zu vergeben.
Das Leistungsspektrum erstreckt sich von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- sowie Ausführungs-planung bis zur Objektüberwachung und beinhaltet die Leistungsbilder Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Das Leistungsbild schließt auch Vermessungsleistungen, SiGeKo-Leistungen, die Erstellung eines Baugrundgutachten und eventuell ein Schadstoffgutachten sowie Entsorgungskonzept mit ein, welche je nach Befund aus dem Baugrundgutachten zu erstellen wären.
Die durch den GP zu erbringenden Planungsleistungen nach HOAI umfassen sowohl die Grundleistungen, wie auch die für die Erreichung der Leistungsziele notwendigen besonderen Leistungen in stufenweiser Beauftragung.
Der GP fertigt in eigener Verantwortung alle für die zur Erreichung des Projektziels notwendigen Bauan-trags- und Antragsunterlagen bei Behörden, Ver- und Entsorgungsunternehmen etc., legt diese der AG zur Unterschrift vor, reicht sie dann bei den zuständigen Stellen zur Genehmigung ein und begleitet die folgen-den Genehmigungsprozesse bis die jeweilige Genehmigung vorliegt.
Sofern nicht anders erwähnt, sind alle in dieser FLB beschriebenen und für das Bauvorhaben erforderlichen Abbruch- und gegebenenfalls Bauantragsunterlagen, sonstige für die Leistungserbringung des GP erforderliche Antragsunterlagen und Antragstellungen, Antragsstellungen bei Ver- und Entsorgungsbetrieben, alle notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI, Koordination aller am Projekt Beteiligten, alle Planungs- und Bauleistungen, zusätzliche Schadstoffuntersuchungen an der bestehenden Bausubstanz und an den auszuhebenden Erdstoffen, sowie die Projektsteuerung und Überwachung der gesamten ihm übertragenen Leistungen durch den GP zu erbringen.
1) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
2) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) aktzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
3) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische
Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach
den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des
Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes und eine begaubigte Übersetzung in deutscher Sprache
beizufügen.
4) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende
Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt
anzufordern.
5) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen
Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei
einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen
Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche
Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin
dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre
sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen
anzubringen.
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Bewertung der Zuschlagskriterien:
1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 %
(max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet)
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus dem im Preisblatt angegebenen Gesamthonorar. Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben.
Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung.
2. Zuschlagskriterium „Konzept“ mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet).
Die Bewertung der Schwerpunkte 2.1 Personaleinsatz und Projektorganisation, 2.2 Projektanalyse und Herangehensweise an die Planungsaufgabe und 2.3 Qualitätssicherung und Projektmanagement, erfolgt durch ein Gremium der Auftraggeberin gemäß der Tabelle in der Anlage „A-03_Wertung_Zuschlagskriterien“.
Das Zuschlagskriterium „Konzept" muss insgesamt mindestens 27 von 100 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 27 Punkten insgesamt bewertet werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlt das Konzept zum Zuschlagskriterium "Konzept" im Angebot, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien
Z = WL L + WP LP
Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes
L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für das Konzept
LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis
WL = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Konzept (30 %)
Wp = Gewichtungsfaktor für den Preis (70 %)
Zuschlag
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete
Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für
den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes
den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis,
entscheidet das Los.
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1. Der Vordruck "Angebotsschreiben" ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in gleicher Form einzureichen.
2. Für das Angebot ist das „Preisblatt“ (Anlage B-02) zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den
Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
3. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
4. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die atenschutzerklärung der Auftraggeberin zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig für die Referenzprüfung erforderlich sind.
5. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 24.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
6. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
7. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis
zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine
Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist
dazu erforderlich.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oderEMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
8. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform
und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
9. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
10. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
11. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de.
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Kammereintragung
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
1. Angaben zum Unternehmen (unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Kammereintragung: Der Inhaber des Unternehmens oder der Bevollmächtigte einer Bietergemeinschaft muss die Kammereitragung mit dem Angebot nachweisen.
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG, dass keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen vorliegen.
2. Eigenerklärung zu Umsätzen
1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Mindestanforderungen: Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sonstige Schäden: mindestens 500.000,00 € (pro Schadensfall)
Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorzunehmen.
2. Eigenerklärung zu Umsätzen: Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 500.000,00 Euro netto betragen.
2. Eigenerklärungen und Nachweise über die Führung von Berufsbezeichnungen, bautechnischer Nachweise und Qualifikationen der vorgesehenen Projektleitung, stellvertretenden Projektleitung und Fachplanern
3. Referenzen
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
2.1 Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „beratender Ingenieur“ - Mindestanforderung.Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn der geforderte Nachweis für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird. Der Nachweise ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
2.2 Nachweis der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit gemäß § 5 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) - Mindestanforderung. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn der geforderte Nachweis für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird. Der Nachweise ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
2.3 Nachweis der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise des Brandschutzes gemäß § 5 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO)- Mindestanforderung. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn der geforderte Nachweis für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird. Der Nachweise ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen
2.4 Eigenerklärung, dass das vorgesehene Projektteam aus qualifizierten Fachplanern für folgende Fachdisziplinen besteht:
Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Leistungsbild Freianlagen
Leistungsbild Tragwerksplanung
Leistungsbild Technische Ausrüstung
Leistungsbild Bauphysik
Leistungsbild Ingenieurvermessung
Leistungsbild Geotechnik
Leistungsbild Brandschutz
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die geforderten Nachweise für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
2.5 Eigenerklärung zur Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung: dass für das zuständige Planungsteam eine Projektleitung zur Verfügung steht, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügt: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung
2.6 Eigenerklärung, dass eine zuständige stellvertretende Projektleitung zur Verfügung steht, der/die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügt: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung.
Die Nachweise zu den Abschlüssen der geforderten Qualifikationen der vorgesehenen Beschäftigten für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sind mit dem Angebot einzureichen.
3. Mindestanforderungen an die Referenzen: Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
In den drei geforderten Referenzen müssen mindestens die Leistungsbilder Tragwerksplanung, TGA, Brandschutz und Bauphysik beinhaltet sein.
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zu dieser Bieterauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes des teilnehmenden Unternehmens aus dem Verfahren führen.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
1) Ausgefülltes Preisblatt
2) Konzept
insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und
Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die
Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die
Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich
gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten
oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die
Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe -
schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die
Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als
von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die
Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich
hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die
Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag
auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage
vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5972114d-6dd1-4fa7-bd32-9e0ce65917c6