Ausschreibungsdetails
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Dahlemer Dreieck Liegenschaftsversorgung
Thielallee 88-92, 14195 Berlin
HA-Stationen- DIN 18380, DIN 18421 - KKE 4220
Art + Umfang der Leistungen:
Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen ATV DIN 18380 VOB/C
Dämm-, Brandschutzarbeiten ATV DIN 18421 VOB/C
Allg. Regeln Bauarbeiten ATV DIN 18299 VOB/C
- Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme von 7 Hausanschlussstationen mit Wärmetauscher als Kompaktstation:
Haus 2/3 56 kW, 1 Heizkreis,
Haus 6/7 67 kW, 2 Heizkreise,
Haus 14 69 kW, 1 Heizkreis,
Haus 15 37 kW, 1 Heizkreis
Haus 19 74 kW, 1 Heizkreis
Haus 20 19 kW, 1 Heizkreis
Haus 26 10 kW, 1 Heizkreis,
jeweils ausgestattet mit Schmutzfänger, Regelventile zur Vorlauftemperaturregelung und Rücklauftemperaturbegrenzung, Heizkreispumpen Effizienzklasse A, Mischventil, Druckhaltung Heizkreise MAG, Druck- und Temperaturmessungen
- Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme von 2 Hausanschlussstationen mit Druckerhöhungspumpe mit FU, Motorventil und Vordruckregelung zum Anschluss an externe Wärmetauscher
- Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme von 11 Wärmemengenzählern QN 0,5 9,0 m³/h mit M-Bus Anschluss
- Anbindung an Nahwärmenetz (Primär) für 9 Stationen
- Anbindung an Gebäudeseite (Sekundär) für 5 Heizkreise
- Signalübergabe an übergeordnete Zentrale über BACNet-IP
- Rohrleitungsbau innerhalb Gebäude ca. 280 m DN 20 – DN 50.
Inkl. eigener Baustelleneinrichtung, Baustrom und Bauwasser.
Sanitärcontainer zur Nutzung aller am Bau beteiligten Gewerke einschl. Abwasserentsorgung und Reinigung wird bauseits gestellt
Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung – Laufzeit: 4 Jahre
Hinweis:
Anwendung Projektkommunikationssystem
Termine:
Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch die Auftraggebende (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis 06/2025 zugehen
Ausführungsende: innerhalb von 484 Werktagen nach vorstehender Frist für den Ausführungsbeginn
Verbindliche Einzelfristen
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Durchschnittlicher Umsatz in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023 jeweils > 3 Mio. €.
Eigenerklärung zum Umsatz in der Anlage "Mindestanforderungen an die Eignung - Qualifikation Bieter"
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu
sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im technischen Bereich (z.B. Monteure, technisches Leitungspersonal) in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023 > 15.
Eigenerklärung zum Personal in der Anlage "Mindestanforderungen an die Eignung - Qualifikation Bieter"
2. Es sind mit der Angebotslegung mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen beizufügen, die in den letzten 5 Jahren beendet worden sind. Die 5 Jahresfrist endet mit Ablauf der Angebotsfrist. Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald die kalte Inbetriebnahme der Anlage erfolgreich abgeschlossen worden ist.
"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen: Errichtung (mind. Montage-Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung) von Fernwärmestationen mit Wärmeübertrager (indirekt) > 500 kW Wärmeleistung.
3. Vorlage gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 im Geltungsbereich Entwicklung, Vertrieb und Herstellung von Fernwärmestationen.
4. Vorlage gültiges Zertifikat der schweißtechnischen Qualitätsanforderungen nach EN ISO 3834-2.
Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern ausgeführt werden, die über ein gültiges Zeugnis nach EN ISO 9606 verfügen. Diese sind vor Beginn der Leistungen der örtlichen Bauüberwachung vorzulegen. Die Schweißarbeiten sind durch eine qualifizierte Schweißaufsicht des AN zu begleiten.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
951d3e12-a51d-4e5c-be1b-d02425256995