Ausschreibungsdetails
Los 1 Grünanlagenpflege
Los 2 Platzwart und Sportanlagenpflege
Los 3 Außenanlagenreinigung, Winterdienst
Los 1 Grünanlagenpflege
Der AG überträgt dem AN die Umsetzung der Grünpflege, die zum ordnungsgemäßen Betrieb des Steigerwaldstadions notwendig ist.
Los 2 Platzwart und Sportanlagenpflege
Der AG überträgt dem AN die Sportanlagenpflege aller zum Sport genutzten Flächen in der Liegenschaft sowie die Leistungen des Platzwarts des Steigerwaldstadions. Darüber hinaus ist durch Los 2 die Gesamtkoordinierung der Pflegeleistungen auf Seiten des AN zu erbringen.
Los 3 Außenanlagenreinigung, Winterdienst
Der AG überträgt dem AN die Umsetzung der Außenanlagenreinigung, des Winterdienstes und die Außenanlagenreinigung, die zum ordnungsgemäßen Betrieb des Steigerwaldstadions notwendig ist.
"Eigenerklärung zur Eignung" - Bestandteil der Vergabeunterlage) bzw. Selbstreinigung gem. § 125 GWB: 1. Bildung krimineller Vereinigungen:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 2. Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1
Nr. 1 GWB - 3. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB - 4. Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB - 5. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB - 6. Bestechlichkeit, unzulässige Interessenwahrnehmung, Vorteilsgewährung und Bestechung:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB - 7. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - 8. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB - 9. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB - 10. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 1 GWB - 11. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 12. Verstöße
gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 13. Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 14. Insolvenz oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 15. Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 16. Liquidation oder
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 17. schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB 18. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs): Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - 19. Interessenkonflikt:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - 20. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - 21. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB - 22.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB - Angabe
mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen:
Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v.
21.07.2022 Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Regelungen des Thüringer
Vergabegesetzes (ThürVgG)
Der AG überträgt dem AN die Umsetzung der Grünpflege, die zum ordnungsgemäßen Betrieb des Steigerwaldstadions notwendig ist.
im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden
Unterlagen" geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden
Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung Eintragung in das Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde
rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
> Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB
vorliegen
> Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt
hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden sind
> Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es
jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die
Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
> Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
> Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte
Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende
unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach
Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung
vorgesehenen Personen
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die
Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersache, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen
Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im
Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer
sowie geforderte Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im
Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit
dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben).
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der AG überträgt dem AN die Sportanlagenpflege aller zum Sport genutzten Flächen in der Liegenschaft sowie die Leistungen des Platzwarts des Steigerwaldstadions. Darüber hinaus ist durch Los 2 die Gesamtkoordinierung der Pflegeleistungen auf Seiten des AN zu erbringen.
im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden
Unterlagen" geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden
Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung Eintragung in das Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde
rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
> Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB
vorliegen
> Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt
hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden sind
> Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es
jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die
Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
> Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
> Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte
Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende
unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach
Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung
vorgesehenen Personen
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die
Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersache, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen
Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im
Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer
sowie geforderte Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im
Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit
dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben).
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der AG überträgt dem AN die Umsetzung der Außenanlagenreinigung, des Winterdienstes und die Außenanlagenreinigung, die zum ordnungsgemäßen Betrieb des Steigerwaldstadions notwendig ist.
im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden
Unterlagen" geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden
Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung Eintragung in das Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde
rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
> Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB
vorliegen
> Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt
hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden sind
> Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es
jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die
Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
> Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
> Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte
Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende
unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach
Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung
vorgesehenen Personen
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die
Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersache, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen
Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im
Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer
sowie geforderte Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im
Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit
dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben).
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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