Ausschreibungsdetails
Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gewerbeliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 214-24
Die Planungsobjekte, die für die Sanierung vorgesehen sind, befinden sich im Raum Brandenburg, insbesondere in den Landkreisen Dahme-Spreewald (LDS), Oder-Spree (LOS) und Märkisch-Oderland (MOL). Die überwiegende Anzahl der Objekte sind in der nicht abschließenden Gebäudeliste (s. Anlage Gebäudeliste) abgebildet. Im Gesamten handelt es sich bei den Objekten in der Gebäudeliste schwerpunktmäßig um zwei zu kategorisierende Cluster: Zum einen um die Leichtbauhallen mit Satteldach und zum anderen um Massivbau inklusive der Plattenbauten. Vorzufinden sind außerdem vorrangig sog. G18-Hallen mit Wellasbestdächern und Flachdächer mit einer bituminösen Dachhaut. Bei G18-Hallen handelt es sich um Objekte, die ihrem originären Nutzungszweck nach Garagen sind und zum Abstellen von 40-60 PKW dienen. Diese Gebäude sind fensterlos und unbeheizt; sie dienen dem-nach nicht dem ständigen Aufenthalt von Personen.
Darüber hinaus können in den gesonderten Abrufverträgen noch weitere Objekte hinzukommen, jedoch wird sich die Anzahl der zusätzlichen Objekte, die über die beigefügte Gebäudeliste hinausgehen, um höchstens 30 % erhöhen (Höchstmenge).
Für die Sanierung der Dächer wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, an den Planungsleistungen im Gesamten vergeben werden sollen, die zum einen die Gebäudeplanung und zum anderen die Tragwerksplanung beinhalten. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt ohne Optionen 2 Jahre und im Falle der optionalen Verlängerungen max. 4 Jahre. Der Beginn der Ausführungsleistungen ist für das Jahr 2025 geplant.
Die Planungsleistungen sollen vor dem Hintergrund durchgeführt werden, dass die Objekte zukünftig wieder der Nutzung zugeführt werden können. Dies ist aktuell insbesondere aus den folgenden Gesichtspunkten unmöglich:
Einerseits ist die zuverlässige Standsicherheit aufgrund der veralteten Stahlkonstruktion nicht mehr gewährleistet. Zusätzlich sind nahezu alle zu sanierenden Dächern asbestbelastet. Daher sind einige der Dächer vollständig zu ersetzen. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen sollen die neuen Dächer zudem so ausgebaut werden, dass ein zukünftiges Anbringen von Solaranlagen möglich wird.
In Vorbereitung auf die Sanierungsmaßnahmen der einzelnen Dächer ist folglich die Tragfähigkeit der Dächer bzw. die Standsicherheit der Tragkonstruktionen unter zwei verschiedenen Aspekten zu prüfen:
Zu erörtern ist, inwieweit die bisherige Struktur des Baus den Einbau von Photovoltaikanlagen zuzulassen bzw. inwieweit die statische Infrastruktur entsprechend zu verbessern und anzupassen ist. Darüber hinaus sind in die Planung die Standsicherheit des jeweiligen Gebäudes und die Traglast des jeweiligen Daches hinsichtlich der nächsten 20 Jahre unter Berücksichtigung der regelmäßigen In-standhaltung durch die Eigentümerin miteinzubeziehen. Dies gilt es auch zu prüfen, wenn ein Dach ausschließlich saniert werden soll. Bei der Sanierung ist darüber hinaus die mögliche Rückbauplanung von Dächern sowie die Arbeit mit konterminierten Materialien zu berücksichtigen.
Es fallen ca. 80% des Gesamtvolumens des Rahmenvertrages auf die statischen Voruntersuchungen und die restlichen 20% auf die Ertüchtigung des Tragwerkes einzelner Gebäude.
Im Rahmen der statischen Voruntersuchung der jeweiligen Dächer können sich Ertüchtigungsmaßnahmen ergeben.
Leistungsstufe 1:
• Leistungsphase 2 (Vorplanung)
• Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung)
• Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
Leistungsstufe 2
• Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
Leistungsstufe 3:
• Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
• Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
Leistungsstufe 4:
• Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung und Dokumentation)
Leistungsstufe 5:
• Leistungsphase 9 (Objektbetreuung)
Die Leistungen des Auftragnehmers hinsichtlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung werden in folgende optionale Leistungsstufen und Leistungsphasen gestaffelt, wobei die zu erbringenden Leistungen jeweils nur einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen umfassen werden:
Leistungsstufe 1:
• Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
• Leistungsphasen 2 (Vorplanung)
• Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
• Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
Leistungsstufe 2
• Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
Leistungsstufe 3:
• Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
Die konkret notwendigen Leistungen der Leistungsphasen werden bei den einzelnen Leistungsabrufen konkretisiert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Optionen und Abruf von Leistungen besteht nicht.
a) Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertretung, Kontakt, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bie-ter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bieter um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
d) Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittel-bare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter eine entsprechende Erklärung in der Anlage - Bieterauskunft mit Eigenerklärung abzugeben.
e) Erklärung Bietergemeinschaft: Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bie-tergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen (Anlage - Bietergemeinschaftserklärung).
f) Eigenerklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für ei-nen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
g) Wenn es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, so sind die vorstehend aufgeführten Nachweise für jedes Mitglied dieser Bietergemeinschaft separat einzureichen. Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch gleichwertige amtliche Bescheinigungen möglich. Nachweise in einer anderen als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
h) ggf. Anlage –Erklärungen Unterauftragnehmer
i) ggf. Anlage –Erklärungen Eignungsleihe
• 2 Mio. Euro je Versicherungsfall für Personenschäden
• 1 Mio. Euro je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt. Die Vorlage soll zum Zeitpunkt des Fristendes des Angebotes nicht älter sein als sechs Monate.
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Mindestanforderung:
Erklärung und Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro je Versicherungsfall für Personenschäden und 1 Mio. je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) jeweils 2-fach maximiert durch Vorlage einer Kopie der Police / Kopie des Nachweises bzw. Eigenerklärung des Bieters, dass eine entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Für die geforderten Angaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (Anlage –Bieterauskunft mit Eigenerklärungen) zur Verfügung, das von den Bietern genutzt werden soll.
Mindestanforderung:
Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von 200.000 Euro (netto).
Mindestanforderung:
Einreichung einer Unternehmensvorstellung als gesondertes Dokument.
Durch die Bieter / die Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichba-re Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (Anlage – Bieterauskunft mit Eigenerklärungen) zur Verfügung, das von den Bietern genutzt werden soll.
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
• Name des Bieters oder Mitglieds der Bietergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat,
• Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpart-ners mit Telefonnummer,
• Benennung des Referenzobjektes,
• Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der Leistungsart und -umfang
Verlangt werden Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin insbesondere folgende Leistungen, die in den letzten drei Jahren er-bracht wurden, angesehen.
Es ist eine Referenz, die die nachfolgenden Leistungsarten und den Leistungsumfang abdeckt, einzu-reichen (Mindestanforderung):
a) Leistungsart:
(1) Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude bezüglich Sanierungsmaßnahmen bzw. Erneu-erung von Dächern in den Leistungsphasen (Mindestanforderung):
• Entwurfsplanung
• Vorbereitung der Vergabe
• Mitwirkung bei der Vergabe
• Bauüberwachung
(2) Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude mit Flachdächern mit einer Dachfläche nach den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 18531 (insbesondere Anwendungsklasse 2 für Dach-abdichtung) bzw. Flachdachrichtlinie.
b) Leistungsumfang:
(1) Betreute Dachfläche: Die betreute Dachfläche des Planungsobjektes betrug mindestens 1000 m²
(2) Projektvolumen der Bauleistung beträgt mindestens 300.000 Euro (netto)
Durch die Bieter / die Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (Anlage – Bieterauskunft mit Eigenerklärungen) zur Verfügung, das von den Bietern genutzt werden soll.
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
• Name des Bieters oder Mitglieds der Bietergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat,
• Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer,
• Benennung des Referenzobjektes,
• Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der Leistungsart und -umfang
Verlangt werden Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin insbesondere folgende Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden, angesehen.
Es ist mindestens eine Referenz, die die nachfolgenden Leistungsarten und den Leistungsumfang abdeckt, einzureichen (Mindestanforderung):
a) Leistungsart:
(1) Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude bezüglich Sanierungsmaßnahmen bzw. Erneuerung von Dächern in den Leistungsphasen:
• Entwurfsplanung
• Vorbereitung der Vergabe
• Mitwirkung bei der Vergabe
• Bauüberwachung
(2) Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude mit Flachdächern mit einer Dachfläche nach den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 18531 (insbesondere Anwendungsklasse 2 für Dach-abdichtung) bzw. Flachdachrichtlinie.
b) Leistungsumfang:
Die Planungsleistung umfasst die Gebäudeplanung an einem schadstoffbelasteten Objekt.
Durch die Bieter / die Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (Anlage – Bieterauskunft mit Eigenerklärungen) zur Verfügung, das von den Bietern genutzt werden soll.
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
• Name des Bieters oder Mitglieds der Bietergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat,
• Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer,
• Benennung des Referenzobjektes,
• Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der Leistungsart und -umfang
Verlangt werden Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin insbesondere folgende Leistungen, die in den letzten drei Jahren er-bracht wurden, angesehen.
Es ist eine Referenz, die die nachfolgenden Leistungsart abdeckt einzureichen (Mindestanforderung):
Durchführung Planungsleistungen im Bereich Bauleistungen i.S.d. § 1 VOB/A in den Leistungsphasen Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe für den öffentlichen Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB.
Beschreibung
Für die geforderten Angaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Anlage – Bieterauskunft mit Eigenerklärung) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bietern genutzt werden soll.
• Sachkunde nach TRGS 519 (Asbest) („Großer Schein“ nach Anlage 3 TRGS 519)
• Sachkunde nach TRGS 521 (KMF)
• Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128; Arbeiten in kontaminierten Berei-chen)
- Vergütung Leistung Tragwerksplanung
- Mitarbeiter (Aufwandsbezogene Vergütung)
Das Zuschlagskriterium „Preis“ nimmt 60 Prozent der Gesamtwertung ein.
Der jeweils niedrigste Zuschlag bzw. die jeweils niedrigsten Stundensätze erhalten 10 Punkte. Für die nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
(2fach Lineare Interpolation)
"Punktzahl Bieter = " (("2" *"Niedrigster Preis - Preis Bieter" )/"Niedrigster Preis" ) *10
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem doppelten der jeweiligen niedrigsten Preiskomponente. Alle Angebotspreiskomponenten darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preiskomponenten erfolgt über eine lineare Interpolation.
Die Ergebnisse werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Anschließend wird die Auftraggeberin die jeweiligen Punktzahlen gemäß der oben dargestellten Wertungstabelle gewichten.
- Beantwortung Fragen Bietergespräch
1. Das Zuschlagskriterium „Qualität“ nimmt insgesamt 40 Prozent der Gesamtwertung ein.
Dazu im Einzelnen:
Leistungserbringungskonzept
Hinweis zur Erstellung:
Für dieses Zuschlagskriterium wird vom Bieter erwartet, dass ein Leistungserbringungskonzept erstellt und eingereicht wird, welches fünf DIN A4 Seiten nicht überschreiten darf. Das Leistungserbringungskonzept soll auf folgende Aspekte eingehen:
• Darlegung Referenzerfahrung der jeweils zentral verantwortlichen und auch planenden Person für die Planungsleistungen Dachsanierung und Tragwerksplanung
• Erstellung eines Terminplans gemäß der Gebäudeliste für die benannten Objekte anhand dessen die zeitliche Abfolge bis zur Erreichung der LPH 6b) ersichtlich ist inklusive der Darstellung der Herangehensweise der Planung bis zur LPH 6b).
• Darstellung der Zusammenarbeit mit den konkret zuständigen Behörden, auch bezüglich der Abfallentsorgung
• Darstellung konkreter inhaltlicher Herangehensweise bei der Planung der Dachsanierung für ein konkretes Objekt und Identifizierung der heranzuziehenden Positionen der Grundleistungen bis zur Fertigstellung der Planung bis LPH 6b), auch unter Berücksichtigung der Erbringung und Integration der Tragwerksplanungsleistungen.
Hinweis zur Wertung:
• Die Wertung erfolgt laut Bewertungsmatrix (siehe Anlage Angebotsaufforderung), dort unter Leistungserbringungskonzept der Wertungstabelle.
• Die Wertung erfolgt in einer Gesamtschau der vom Bieter eingereichten schriftlichen Ausführung zu den Aspekten im Leistungserbringungskonzept.
• Bei der Wertung übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Dabei verwendet wird die Punkteskala
Beantwortung Fragen Bietergespräch
Hinweis zur Beantwortung:
• Der Bieter hat Fragen zu beantworten, die ihm im Bietergespräch unmittelbar gestellt werden (Ad Hoc-Fragen).
• Es ist zwingend erforderlich, dass die Beantwortung der Fragen, durch die Person erfolgt, welche jeweils im Leistungskonzept als zentral verantwortliche Person für die Planungsleistungen Dachsanierung und Tragwerksplanung genannt wird.
• Die Beantwortung der Fragen wird zur späteren Auswertung aufgezeichnet.
Hinweis zur Wertung:
• Die Wertung erfolgt unter Bewertungsmatrix (siehe Anlage Angebotsaufforderung), dort unter Beantwortung Fragen Bietergespräch der Wertungstabelle.
• Bewertet wird dabei die Art und Weise sowie die inhaltliche Ausführung der Beantwortung der Fragen.
• Bei der Wertung übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor.
Beurteilung der Angaben zu den Zuschlagskriterien
Bei der Bewertung der qualitätsbezogenen Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen vor. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden:
Punkteskala:
10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt)
8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt)
6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt)
4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt)
2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt)
0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt)
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote auszuschließen, bei denen mindestens eines der qualitätsbezogenen Wertungskriterien nur mit 4 Punkten oder weniger bewertet wurde. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin grundsätzlich nicht bereit ist, mittelmäßige, unterdurchschnittliche bzw. ungenügende Darstellungen / Leistungserwartungen zu bezuschlagen.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
§ 134 Abs. 1,2 GWB:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertrags-schlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Informati-on über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auf-traggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Abs. 1 GWB:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
§ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
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