Ausschreibungsdetails
Örtliche Bauüberwachung
Die Deichsanierung erfolgt in der vorhandenen Deichtrasse mit Herstellung eines 5,00 m breiten Deichschutzstreifens beidseitig. In einigen Bereichen ist eine geringfügige Verlagerung der Deichtrasse zum Erhalt einzelner Bäume geplant. Der DVW wird auf einer 5,00 m breiten Berme geführt und auf 3,00 m Breite mit einem Betonsystempflaster befestigt. Abschnittsweise wird eine mineralischen Dichtungsschürze (Aueton) hergestellt. In den meisten Deichabschnitten erfolgt lediglich eine Profilierung des Deichkörpers mit bindigem Boden. Die Deichkronenbreite beträgt 3,00 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1: 3. Rampen erhalten eine Neigung von 1: 20 und Überfahrten erhalten eine Neigung von 8 % bzw. 10 %. Auf der landseitigen Berme werden die Fahrbahnbankette mit einer Breite von 1,00 m angelegt. Die Deichoberfläche wieder mit einer Grasansaat versehen. Auf der Landseite wird der zuvor abgetragene Oberboden mit Sand, in einem Verhältnis von 30% Oberboden und 70% Sand gemischt und 0,30 m dick angedeckt.
Abschnittsweise wird eine wasserseitige Unterhaltungsberme 3,00 m breit errichtet. Die Sanierung erfolgt nach 7 Regelprofilen.
Bei Bau-Stat. 1+237 befindet sich das Siel Voßhof im Deich, es wird durch ein neues Siel bei Bau-Stat. 1+230 ersetzt. Der Neubau der Anlage erfolgt in trockener Baugrube.
Die Baugrube wird mittels offener Wasserhaltung entwässert. Das anfallende Wasser wird in den Alandaltarm gepumpt. Die Baugrubenwände sind durch Verbau zu sichern.
Nach dem kompletten Abriss des vorhandenen Sieles ist das neue Siel bei Stat. 1+230 zu errichten. Es besteht aus einem 20,90 m langen Stahlrohr DN 600 sowie einer Spundwand im Oberwasser. Zur Aufnahme des Notverschlusses (Dammbalken) und des Verschlusses wird ein Stahlbetonbauwerk angeordnet. Die Wände, 0,50 m dick, nehmen die Nischen des Verschlusses auf. Die lichte Weite zwischen den Wänden beträgt 1,60 m. Die Dammbalken liegen auf einer Stahlbetonsohle (d = 40 cm) auf. Vor dem Notverschluss wird ein Lattenpegel angebracht.
Die sichtbaren Bereiche der Spundwände werden bis 50 cm unter Geländeoberkante beschichtet. Als Abschlussvorrichtung wird ein Spindelschieber DN 600 montiert. Zur Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer 1,10 m vorgesehen. Ein- und auslaufseitig werden die Grabensohle und Grabenböschungen auf 4,0 bzw. 2,0 m mit einem in Beton verlegten Granitpflaster befestigt. Die Grabenbreite beträgt 2,6 m (Alandseite) bzw. 1,0 m (Landseite). Die Böschungen haben eine Neigung von 1:1,5. Die neue Bauwerkslänge beträgt somit 28,10 m. Der landseitige Auslaufbereich erhält kein separates Bauwerk.
Bestandteil der Ausschreibung ist die Überwachung der vertragskonformen Ausführung sämtlicher Bauleistungen, die Dokumentation des Bauablaufes sowie die Prüfung von Aufmaßen, Nachträgen und Rechnungen. Hierzu gehören unter anderem regelmäßige Kontrollen des Baufortschrittes, der eingesetzten Baumaterialien hinsichtlich Menge und Güte, Qualitätsprüfungen sowie das Erkennen eventueller Veränderungen des Leistungszeitraumes und insbesondere des Kostenplanes.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte EMail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern
/Bietern keine Kosten erstattet.
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter
https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.
Örtliche Bauüberwachung
Die Deichsanierung erfolgt in der vorhandenen Deichtrasse mit Herstellung eines 5,00 m breiten Deichschutzstreifens beidseitig. In einigen Bereichen ist eine geringfügige Verlagerung der Deichtrasse zum Erhalt einzelner Bäume geplant. Der DVW wird auf einer 5,00 m breiten Berme geführt und auf 3,00 m Breite mit einem Betonsystempflaster befestigt. Abschnittsweise wird eine mineralischen Dichtungsschürze (Aueton) hergestellt. In den meisten Deichabschnitten erfolgt lediglich eine Profilierung des Deichkörpers mit bindigem Boden. Die Deichkronenbreite beträgt 3,00 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1: 3. Rampen erhalten eine Neigung von 1: 20 und Überfahrten erhalten eine Neigung von 8 % bzw. 10 %. Auf der landseitigen Berme werden die Fahrbahnbankette mit einer Breite von 1,00 m angelegt. Die Deichoberfläche wieder mit einer Grasansaat versehen. Auf der Landseite wird der zuvor abgetragene Oberboden mit Sand, in einem Verhältnis von 30% Oberboden und 70% Sand gemischt und 0,30 m dick angedeckt.
Abschnittsweise wird eine wasserseitige Unterhaltungsberme 3,00 m breit errichtet. Die Sanierung erfolgt nach 7 Regelprofilen.
Bei Bau-Stat. 1+237 befindet sich das Siel Voßhof im Deich, es wird durch ein neues Siel bei Bau-Stat. 1+230 ersetzt. Der Neubau der Anlage erfolgt in trockener Baugrube.
Die Baugrube wird mittels offener Wasserhaltung entwässert. Das anfallende Wasser wird in den Alandaltarm gepumpt. Die Baugrubenwände sind durch Verbau zu sichern.
Nach dem kompletten Abriss des vorhandenen Sieles ist das neue Siel bei Stat. 1+230 zu errichten. Es besteht aus einem 20,90 m langen Stahlrohr DN 600 sowie einer Spundwand im Oberwasser. Zur Aufnahme des Notverschlusses (Dammbalken) und des Verschlusses wird ein Stahlbetonbauwerk angeordnet. Die Wände, 0,50 m dick, nehmen die Nischen des Verschlusses auf. Die lichte Weite zwischen den Wänden beträgt 1,60 m. Die Dammbalken liegen auf einer Stahlbetonsohle (d = 40 cm) auf. Vor dem Notverschluss wird ein Lattenpegel angebracht.
Die sichtbaren Bereiche der Spundwände werden bis 50 cm unter Geländeoberkante beschichtet. Als Abschlussvorrichtung wird ein Spindelschieber DN 600 montiert. Zur Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer 1,10 m vorgesehen. Ein- und auslaufseitig werden die Grabensohle und Grabenböschungen auf 4,0 bzw. 2,0 m mit einem in Beton verlegten Granitpflaster befestigt. Die Grabenbreite beträgt 2,6 m (Alandseite) bzw. 1,0 m (Landseite). Die Böschungen haben eine Neigung von 1:1,5. Die neue Bauwerkslänge beträgt somit 28,10 m. Der landseitige Auslaufbereich erhält kein separates Bauwerk.
Bestandteil der Ausschreibung ist die Überwachung der vertragskonformen Ausführung sämtlicher Bauleistungen, die Dokumentation des Bauablaufes sowie die Prüfung von Aufmaßen, Nachträgen und Rechnungen. Hierzu gehören unter anderem regelmäßige Kontrollen des Baufortschrittes, der eingesetzten Baumaterialien hinsichtlich Menge und Güte, Qualitätsprüfungen sowie das Erkennen eventueller Veränderungen des Leistungszeitraumes und insbesondere des Kostenplanes.
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Berufsgenossenschaft
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nachweise:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist);
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG des zuständigen (Unfall) Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
+ Angabe zu Arbeitskräften
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum (Baubeginn, Fertigstellung);
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
- Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
- Bei Einzelleistung: Mit eigenem Personal ausgeführter maßgeblicher Leistungsumfang einschl. Mengen, bzw. bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme;
- Bei Einzelleistung: Anzahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, bzw. bei Komplettleistung: Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen u. gerätespezifischen Anforderungen, bzw. bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung + Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
+ extra ausgewiesenes technisches Leitungspersonal
- Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z. B. Urkunde),
- Vorzulegen sind 3 Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre für örtliche Bauüberwachung eines Erdbauvorhabens.
Für die vorstehend genannten Referenzen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle der Nachweis mit folgenden Mindestangaben in Anlehnung an das Formblatt 124 vorzulegen:
Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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