Ausschreibungsdetails
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
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Hauptleistungsort ist der Standort Delitzsch mit seinen Standortübungsplätzen und Umgebungen und in Einzelfällen auch Leipzig und Umgebungen.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
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Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
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- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
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- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
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- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
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- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
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- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
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- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
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- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
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- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
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Hauptleistungsort ist der Standort Frankenberg/Sachs. mit seinen Standortübungsplätzen und Umgebungen (ca. zwei Drittel der Bedarfe) und Nebenleistungsort ist der Standort Marienberg mit seinen Standortübungsplätzen und Umgebungen (ca. ein Drittel der Bedarfe).
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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*
Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
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Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
*
- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
*
- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
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- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
*
- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
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Hauptleistungsort ist derTruppenübungsplatz Oberlausitz (große Ausdehnung mit ca. 168 km²) mit seinen Platzteilen und übungsräumen, sowie Umgebungen und in Einzelfällen auch Dresden, Zeithain, Königsbrück, Bad Schandau OT Prossen und Umgebungen.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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*
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
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Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
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- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
*
- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
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- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
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- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
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- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser bzw. von Trinkwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
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Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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*
Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
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Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
*
- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
*
- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
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*
- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
*
- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser bzw. von Trinkwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
*
Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
*
- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
*
- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
*
*
- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
*
- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser bzw. von Trinkwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
*
Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
*
- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
*
- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
*
*
- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
*
- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
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Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
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Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
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*
Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
*
Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
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- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
*
- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
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- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
*
- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Anschließen, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. ggf. desinfizierten Mietgegenstände, ggf. mit befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, ggf. Heizung, ggf. Klimaanlage, etc., bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
*
Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
*
- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
*
- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
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*
- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
*
- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Anschließen, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. ggf. desinfizierten Mietgegenstände, ggf. Klimaanlage, etc., bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
*
Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
*
- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
*
- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
*
*
- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
*
- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Anschließen, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände, mit Beleuchtung, mit Rampe, etc. bei Bedarf Zwischenservice (auch Betankungen) innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
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Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
*
Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
*
- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
*
- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
*
*
- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
*
- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Montagen, betriebsbereite Übergaben der Mietgegenstände, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.1 (Die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2022, 2023 und 2024) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Leistungserbringung zu Miettoiletten, -containern, -wagen, weiteren Containern ... einzureichen.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a
Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) oder eine ausführliche Eigenerklärung (über die unternehmensinternen Regelungen, zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Materialkreisläufen, Wiederverwendung, Recycling, etc. etc.) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt.
Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
*
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
*
Die Vergabestelle bittet hierzu auch die Informationen unter Ziffer 11.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung / Hinweise / Checkliste eines jeden Loses zu beachten.
*
*
Neben den in diesem Vergabeverfahren aufgestellten und transparent bekanntgegebenen Eignungskriterien (vgl. Ziffer 11. Eignungsanforderungen, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags in den Anlagen 1a Leistungsbeschreibung Hinweise Checkliste eines jeden Loses) sind auch Bedingungen zur Ausführung des Auftrages definiert.
*
Hierzu zählen:
- (nur für die Lose 1 bis 7) die nachweislich vorhandene, gültige Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
*
- die Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- die Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- die Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage 3 Eigenerklärung Sanktionsverordnung);
*
- die Bereitschaft, dass die im Ergebnis des Wettbewerbes erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung, aber vor Beginn der Vertragslaufzeit ihre einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über das Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichten (Siehe Anlage 4 Verpflichtungserklärung Fremdpersonal).
*
*
- Bereitschaft, die Abrechnung erbrachter Leistungen als E-Rechnung über das Rechnungsportal des Bundes, https://xrechnung.bund.de, abzuwickeln;
*
- Bedingung, dass die AGB des Auftragnehmers ausgeschlossen sind und die Vertragsbedingungen des Bundes (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistung Teil B (ZVB/BMVg) vom 05. Juni 2023 zur Anwendung kommen;
*
- Bereitschaft, eine unterschriebene Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen o. Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlg. 3);
*
- Bereitschaft, zur Verpflichtung der einzusetzenden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit vor Beginn der Vertragslaufzeit (Anlg. 4)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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