Ausschreibungsdetails
Die Bindefrist beginnt am Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre.
Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Auswärtiges Amt.
Die Autobahn GmbH,
ALDB GmbH,
Bundesanstalt für Gewässerkunde,
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Bundesamt für Soziale Sicherung,
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
Bundesamt für Verfassungsschutz,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5,
Bundeskriminalamt,
Bundeskanzleramt,
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie,
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Bundesministerium für Gesundheit,
Bundesministerium des Innern und für Heimat,
Bundesministerium der Justiz,
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz,
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Bundespolizei,
Bundesrechnungshof,
Bundesverfassungsgericht,
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH,
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH,
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag,
Deutscher Wetterdienst,
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit,
Informatiostechnikzentrum Bund,
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen,
Kraftfahrt-Bundesamt,
Robert Koch-Institut,
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
Unfallversicherung Bund und Bahn.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Dokument "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung ist das Dokument "Unternehmenszahlen" auszufüllen. Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reichen bitte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jeden eignungsleihenden Nachunternehmer das Dokument "Unternehmenszahlen" separat ein.
Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens:
Bitte geben Sie die Höhe des Netto-Gesamtumsatzes für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Es wird ein Netto-Gesamtumsatz in Höhe von 7.250.000,00 Euro pro abgeschlossenem Geschäftsjahr gefordert.
Netto-Umsatz im einschlägigen Geschäftsbereich:
Bitte geben Sie die Höhe des Netto-Umsatzes im einschlägigen Geschäftsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Als einschlägige Umsätze angesehen werde Umsätze die im Zusammenhang mit dem Vertrieb und/oder Support von Software erzielt werden.
Es wird ein Netto-Umsatz im einschlägigen Geschäftsbereich in Höhe von 3.600.000,00 Euro pro abgeschlossenem Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"), wobei mindestens eine der drei Referenzen einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB oder eines Sektorenauftraggebers im Sinne von § 100 GWB umfassen muss. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Volumen in Euro,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Die Referenzen müssen jeweils ein realisiertes Auftragsvolumen von mindestens 100.000,00 Euro haben.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z. B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
2) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 5 Mitarbeitern pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert, die in dem geforderten einschlägigen Leistungsbereich eingesetzt wurden.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Zur Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das Dokument "Unternehmenszahlen" auszufüllen. Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reichen bitte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jeden eignungsleihenden Nachunternehmer das Dokument "Unternehmenszahlen" separat ein.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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