Ausschreibungsdetails
Los 2 Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für vier Bundesliegenschaft in Brunsbüttel
Los 3 Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für zwei Bundesliegenschaft in Westerau
Los 4 Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Itzehoe
WE 115820; Bundespolizei See, Wieksbergstr. 54, 23730 Neustadt
WE 141619; Trainingszentrum Maritime Schiffssicherheit der WSV, Achterwiek 2, 23730 Neustadt
WE 114639; Ehemalige Verwaltungsbaracke, Alte Zentrale 1, 25541 Brunsbüttel
WE 141487; Ehemalige Verwaltungsbaracke, Alte Zentrale 7, 25541 Brunsbüttel
WE 141489; Bürogebäude Brunsbüttel, Cuxhavener Straße 13, 25541 Brunsbüttel
WE 144992; Neubau Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Brunsbüttel, Ostermoorerstraße 20, 25541 Brunsbüttel
WE 142543; Thünen-Institut für Ökologischen Landbau Trenthorst, Trenthorst 32, 23847 Westerau
WE 142544; Thünen-Institut für Ökologischen Landbau Wulmenau, Wulmenau 11, 23847 Westerau
WE 115874; Hauptzollamt Itzehoe, Kaiserstraße 14a, 25524 Itzehoe
gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
a) WE 115820
1. Grauflächenreinigung
Reinigung nichtöffentlicher Flächen
- Reinigung befestigter Flächen mit Fugen, Fläche ca. 12.646 m²
- Reinigung unbefestigter Flächen, Fläche ca. 1.460 m²
- Reinigung Treppen und Aufgänge, Fläche ca. 78 m²
- Reinigung Traufstreifen am Gebäude, Fläche ca. 500 m²
- Reinigung Kellerlichtschächte, 190 Stk. ca. 0,5 m² pro Schacht
- Laubentfernung auf befestigten/ unbefestigten Flächen (keine Vegetationsflächen), Gesamtfläche: 30.000 m², Kalkulationshinweis: es ist lediglich von einem Laubanfall auf 12.000 m² Fläche auszugehen.
- Reinigung Bordsteine ohne angrenzenden Gehweg, Fläche ca. 1.465 lfm.
Summe Grauflächenreinigung: ca. 26.684 m²
2. Winterdienst
Nichtöffentliche Flächen
- befestigte Flächen mit Fugen, Fläche ca. 12.080 m²
- befestigte Flächen ohne Fugen; Fläche ca. 18.930 m²
- unbefestigte Flächen, Fläche ca. 1.460 m²
- Treppen und Aufgänge, Fläche ca. 78 m²
Summe Winterdienst: ca. 32.548 m²
b) WE 141619
1. Grauflächenreinigung
Reinigung nichtöffentlicher Flächen
- Reinigung befestigter Flächen mit Fugen, Fläche ca. 1.065 m²
- Reinigung Treppen und Aufgänge, Fläche ca. 5 m²
- Reinigung Traufstreifen am Gebäude, Fläche ca. 25 m²
- Laubentfernung auf befestigten Flächen, Fläche ca. 1.070 m²
- Reinigung Bordsteine ohne angrenzenden Gehweg, Fläche ca. 135 lfm.
Summe Grauflächenreinigung: ca. 2.165 m²
2. Winterdienst
Nichtöffentliche Flächen
- befestigte Flächen mit Fugen, Fläche ca. 724 m²
- befestigte Flächen ohne Fugen; Fläche ca. 950 m²
- Treppen und Aufgänge, Fläche ca. 5 m²
Summe Winterdienst: ca. 1.679 m²
WE 141619; Trainingszentrum Maritime Schiffssicherheit der WSV, Achterwiek 2, 23730 Neustadt
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Los 1 WE 115820
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bun-despolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Dies kann in Form einer Liste vor Vertragsbeginn erfolgen. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind der Auftraggeberin rechtzeitig bekannt zu geben. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Die allgemeine Zugangskontrolle obliegt der Bundeswehr/Marine. Zu dessen Schutz ergeben sich folgende besonderen Sicherheitsanforderungen:
a) Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes mit besonderen Sicherheitsrisiken (gem. aktueller Staatenliste im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Anlage C-03.3) erhalten keinen Zugang zur Liegenschaft und können daher für eine Leistungserbringung nicht eingesetzt werden.
b) Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, das nicht auf der unter a) erwähnten Staatenliste (in der jeweils aktuellen Fassung) steht, entscheidet die Marine im Einzelfall über eine Zugangsgewährung zur Liegenschaft. Dazu sind die Personalien der betreffenden Person der Auftraggeberin mind. 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz auf der fraglichen Liegenschaft per Mail mitzuteilen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie die o.g. personenbezogenen Daten an die Bundeswehrverwaltung zwecks Prüfung weitergeben werden.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale
vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
24.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 20.03.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum
17.03.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens: 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen:
- Name des Auftraggebers.
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
a) WE 114639
1. Grauflächenreinigung
Reinigung nichtöffentlicher Flächen
- Reinigung Straße/Gehweg, Fläche ca. 120 m²
- Reinigung Kantsteine, Fläche ca. 50 lfm.
- Reinigung Traufstreifen an Gebäuden, Fläche ca. 28 m²
Summe Grauflächenreinigung: ca. 148 m²
2. Winterdienst
Öffentliche Flächen
- Straße/Gehweg, Fläche ca. 125 m²
Nichtöffentliche Flächen
- Straße/Gehweg, Fläche ca. 130 m²
- Treppen, Fläche ca. 10 m²
Summe Winterdienst: ca. 265 m²
b) WE 141487
1. Grauflächenreinigung
Reinigung nichtöffentlicher Flächen
- Reinigung Straße/Wege, Fläche ca. 52 m²
- Reinigung Kantsteine, Fläche ca. 66 lfm.
- Reinigung Traufstreifen an Gebäuden, Fläche ca. 33 m²
Summe Grauflächenreinigung: ca. 85 m²
2. Winterdienst
Öffentliche Flächen
- Straße/Wege, Fläche ca. 99 m²
Nichtöffentliche Flächen
- Straße/Wege, Fläche ca. 210 m²
- Treppen, Fläche ca. 29 m²
Summe Winterdienst: ca. 338 m²
c) WE 141489
1. Grauflächenreinigung
Reinigung öffentlicher Flächen
- Reinigung Straßen/Wege, Fläche ca. 45 m²
Reinigung nichtöffentlicher Flächen
- Reinigung Straße/Wege, Fläche ca.392 m²
Summe Grauflächenreinigung: ca. 437 m²
2. Winterdienst
Öffentliche Flächen
- Straßen/Wege, Fläche ca. 45 m²
Nichtöffentliche Flächen
- Straßen/Wege, Fläche ca. 414 m²
Summe Winterdienst: ca. 459 m²
d) WE 144992
1. Winterdienst
Öffentliche Flächen
- Gehweg, Fläche ca. 70 m²
Summe Winterdienst: ca. 70 m²
WE 141487; Ehemalige Verwaltungsbaracke, Alte Zentrale 7, 25541 Brunsbüttel
WE 141489; Bürogebäude Brunsbüttel, Cuxhavener Straße 13, 25541 Brunsbüttel
WE 144992; Neubau Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Brunsbüttel, Ostermoorerstraße 20, 25541 Brunsbüttel
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale
vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
24.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 20.03.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum
17.03.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens: 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen:
- Name des Auftraggebers.
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
a) WE 142543
1. Grauflächenreinigung
Reinigung öffentlicher Flächen
- Reinigung Gehweg, Fläche ca. 290 m²
Reinigung nichtöffentlicher Flächen
- Reinigung unbefestigter Wege/Fahrstraßen/Hofflächen, Eingangsbereiche mit wassergebundener Decke, Fläche ca. 4.247 m²
- Reinigung Hoffläche, Fläche ca. 2.810 m²
Summe Grauflächenreinigung: ca. 7.347 m²
2. Winterdienst
Öffentliche Fläche
- Gehweg, Fläche ca. 601 m²
Nichtöffentliche Flächen
- unbefestigte Wege mit wassergebundener Decke, Fläche ca. 1.482 m²
Summe Winterdienst: ca. 2.083 m²
b) WE 142544
1. Grauflächenreinigung
Reinigung öffentlicher Flächen
- Reinigung Gehwege, Fläche ca. 2.140 m²
- Reinigung Gräben, Fläche ca. 651 lfm.
- Reinigung Wege, Fläche ca. 5.645 m²
- Reinigung Innenhof, Fläche ca. 793 m²
Summe Grauflächenreinigung: ca. 8.578 m²
2. Winterdienst
Nichtöffentliche Flächen
- Straßen, Fläche ca. 2.677 m²
- Straßen; Fläche ca. 413 m²
Summe Winterdienst: ca. 3.090 m²
WE 142544; Thünen-Institut für Ökologischen Landbau Wulmenau, Wulmenau 11, 23847 Westerau
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale
vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
24.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 20.03.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum
17.03.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens: 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen:
- Name des Auftraggebers.
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
WE 115874
1. Grauflächenreinigung
Reinigung öffentlicher Flächen
- Reinigung Gehweg, Fläche ca. 85 m²
Reinigung nichtöffentlicher Flächen
- Reinigung Wegeflächen, Fläche ca. 198 m²
- Reinigung Verkehrsflächen, Fläche ca. 1.025 m²
- Reinigung Parkplätze, Fläche ca. 408 m²
- Reinigung Treppen, Fläche ca. 19 m²
- Reinigung Sonderflächen, Fläche ca. 23 m²
- Reinigung Müllplätze, Fläche ca. 20 m²
- Reinigung Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe), 11 Stück
- Reinigung Entwässerungsrinnen, Fläche ca. 11 lfm.
Summe Grauflächenreinigung: ca. 1.778 m²
2. Winterdienst
Öffentliche Flächen
- Gehweg, Fläche ca. 85 m²
Nichtöffentliche Flächen
- Wegeflächen, Fläche ca. 198 m²
- Verkehrsflächen; Fläche ca. 1.025 m²
- Parkplätze, Fläche ca. 408 m²
- Treppen, Fläche ca. 19 m²
- Sonderflächen, Fläche ca. 23 m²
Summe Winterdienst: ca. 1.758 m²
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale
vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
24.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 20.03.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum
17.03.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens: 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen:
- Name des Auftraggebers.
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
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