Ausschreibungsdetails
Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen (Freie Strecke und Ortsdurchfahrten)
# 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
# 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
# 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
# 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
# 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
# 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
# 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
# 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 GWB
# 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
# 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
# 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
# 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
# 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
# 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
# 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
# 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
# 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
# 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
ca.32.000 km Kontrollfahrten; ca. 122.000 km Streuen FS 30; ca.16.500 km Streuen FS 100, ca. 14.500 km Räumen;
Beschaffung und Lagerung ca. 50 t abstumpfende Streustoffe (Splitt); Beschaffung und Lagerung von Salz und Sole;
Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung ist dabei erfahrungsgemäß mindestens folgende technische Ausstattung
vorzuhalten:
9 Stück Winterdienstfahrzeuge für FS 30 - Streuer und Pflug
2 Stück Winterdienstfahrzeuge für FS 100 – Streuer
1 Stück Winterdienstfahrzeuge für FS 30 - Streuer und Pflug (Reserve)
1 Stück Kleinfahrzeug bis 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht – Streuer und Pflug (für Rad- und Gehwege)
1 Stück rotierendes Schneeräumgerät
1 Stück Radlader
ca. 8,20 km Schneezäune beschaffen, unterhalten, abbauen und lagern;
Es ist die Datenerfassung der Firma Novasib zu verwenden und zu vereinbaren;
- Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen (297 km):
Vorhaltepauschale für Bereitschaftsdienst; Beschilderung reparieren; Gefahrenstellen absichern; Baumfällung und –beräumung;
Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und Verkehrszeichen
Sofern der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit (30.09.2026) keinen Gebrauch gemacht hat, verlängert sich der Vertrag ungeachtet der oben genannten Kündigungsmöglichkeit, einmalig um ein Jahr bis zum 30.09.2027.
Für das verlängerte Vertragsverhältnis gelten die gesamten Bedingungen, insbesondere die Einheitspreise, aus dem regulären (bisherigen) Vertragsverhältnis fort.
Bindefrist des Angebots: 16.05.2025
- a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- b) Registereintragungen
- zu a) Nachweis durch
--> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle);
- zu b) Nachweis durch
--> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
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Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in einem Amtlichen Verzeichnis bzw. in einem Zertifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
- a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
weiter siehe Beschreibung
- c) Betriebshaftpflichtversicherung; geforderte Höhe je Versicherungsfall
• für Personenschäden: 5 Mio. €
• für Sachschäden: 5 Mio. €
• für Vermögensschäden: 3 Mio. €
sowie jeweils die dreifache Deckungssumme je Versicherungsjahr
- d) Umwelthaftpflichtversicherung; geforderte Höhe je Versicherungsfall 10 Mio. €
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- zu c) Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
- zu d) Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
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Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in einem Amtlichen Verzeichnis bzw. in einem Zertifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
- a) Ausführung von Leistungen des Winterdienstes in den letzten 10 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -mind. 3 Fälle
weiter siehe Beschreibung
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
- zu a) Das Erbringen des Winterdienstes, bestehend aus Streuen von Trocken- / Feuchtsalz oder/und Taustofflösungen (auftauende Streustoffe im Sinne des Merkblattes für den Winterdienst auf Straßen) sowie Räumen mit Schneepflügen auf dem klassifizierten Straßennetz auf Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, Gemeindestraßen oder Autobahnen.
Die Anerkennung als Referenz (Fall) erfordert die Leistungserbringung der vorgenannten Tätigkeiten in einem zusammenhängenden Zeitraum, der mindestens die Monate Dezember bis Februar (meteorologischer Winter; Winterdienstperiode) beinhaltet. Bei mehrjähriger Leistungserbringung entspricht jede vollständig erbrachte Winterdienstperiode, die mindestens die Monate Dezember bis Februar beinhaltet, einer Referenz.
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Eigenerklärung (Liste) der erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des öffentlichen und privaten Empfängers / Auftraggebers. Aus der Referenzbezeichnung muss die Klassifizierung des betreuten Netzes hervorgehen.
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Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in einem Amtlichen Verzeichnis bzw. in einem Zertifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen auf der Grundlage der Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA 2021, Ausgabe 2021
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
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Bindefrist des Angebots: 16.05.2025
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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