1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: UmweltbundesamtArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Erregeranalytik – Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance)Beschreibung: In den vergangenen zwei Jahren wurde eine flächendeckende Abwasser-Monitoring-Infrastruktur aufgebaut, die eine harmonisierte und systematische, möglichst repräsentative Erfassung von Krankheitserregerbefunden ermöglicht. Die Fortsetzung ab 2025 basiert auf den bereits etablierten Strukturen. Die bundesweite Erregeranalytik soll für einen Teil der Kläranlagen durch den hier vorliegenden Rahmenvertrag gedeckt werden. Darüber hinaus werden teils landesinterne bzw. spezifische Lösungen und Mischformen in einigen Bundesländern etabliert. - Der hier vorliegende Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren sowie RSV A+B mittels PCR-Analytik sowie die zeitnahe Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird dabei vorausgesetzt. - Die vorliegende Ausschreibung umfasst insgesamt aktuell 27 Kläranlagen-Standorte in 10 Bundesländern, die jeweils 2x wöchentlich beprobt werden müssen. Der Auftrag ist in drei Einzellose aufgeteilt (Los Nord, Los Ost, Los West). Die Abgabe von Angeboten ist für ein oder mehrere Lose zulässig (Vergabe je Los, somit max. 3 Einzel-Rahmenverträge). Außerdem können sich Bietergemeinschaften bilden. - Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant ab erste Maiwoche 2025) und endet am 31.12.2025. Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber. - Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen. - Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.Kennung des Verfahrens: a6f65728-6a95-4754-a6b1-9dac7f7b6b40Interne Kennung: 198508_20 654/0006Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 71900000Labordienste
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Labor des ANAllgemeine Informationen
2.1.5 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3Auftragsbedingungen:Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6 AusschlussgründeBildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rein nationale Ausschlussgründe: EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: Erregeranalytik / Los Nord – Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance)Beschreibung: Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren sowie RSV A+B mittels PCR-Analytik sowie die zeitnahe Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird dabei vorausgesetzt. - Das Los Nord umfasst aktuell 5 Kläranlagen-Standorte in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen. Die Probennahme erfolgt zwei Mal wöchentlich. Der geschätzte Leistungsumfang ergibt sich aus der Annahme von 9 Proben pro Monat pro Kläranlage. - Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant ab erste Maiwoche 2025) und endet am 31.12.2025. Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber. - Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen. - Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.Interne Kennung: 198508 / Los Nord_20 654/0006
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 71900000LabordiensteOptionen:Beschreibung der Optionen: Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: Dessau-RoßlauPostleitzahl: 06844NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Labor des AN
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/05/2025Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die UmweltBeschreibung: Vermeidung klimaschädlicher TransportkostenZiel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: - Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten im Bereich SARS-CoV-2 PCR Analysen im Abwasser - Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten von Influenza A+B-Viren PCR Analysen im Abwasser - Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten von RSV A+B PCR Analysen im AbwasserBeschreibung: Nachweis von Beteilung an mindestens einem Referenzprojekt (jeweils SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren, RSV A+B), welche die Messung von je mindesten 100 PCR Analysen in Abwasser umfasst haben (z.B. Beteiligung an öffentlich zugänglichen Daten / Facharbeiten zum Thema / Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen)Anwendung dieses Kriteriums: VerwendetKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Flexibilität des ErregerportfoliosBeschreibung: Nachweis von entwickelten bzw. etablierten Verfahren zum Nachweis anderer Erreger neben SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren und RSV A+BAnwendung dieses Kriteriums: VerwendetKriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von AusschlussgründenBeschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen.
Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Die konkreten Ausführungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Das Nicht-Erreichen vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes.Kriterium:Art: PreisBezeichnung: Brutto-AngebotspreisBeschreibung: Es wird der (fiktive) Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. Es sind die Hinweise zur Kalkulation in der Leistungsbeschreibung zu beachten.Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Angebote, die die erforderliche(n Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt. Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (Buchstabe A.) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=749101
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 17/03/202511:00 +01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 17/03/202513:00 +01:00Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaBestimmungen zur Finanzierung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Personen: 1Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammern des BundesOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: UmweltbundesamtOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: UmweltbundesamtOrganisation, die Angebote entgegennimmt: UmweltbundesamtOrganisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002Titel: Erregeranalytik / Los Ost – Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance)Beschreibung: Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren sowie RSV A+B mittels PCR-Analytik sowie die zeitnahe Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird dabei vorausgesetzt. - Das Los Ost umfasst aktuell 9 Kläranlagen-Standorte in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Thüringen. Die Probennahme erfolgt zwei Mal wöchentlich. Der geschätzte Leistungsumfang ergibt sich aus der Annahme von 9 Proben pro Monat pro Kläranlage. - Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant ab erste Maiwoche 2025) und endet am 31.12.2025. Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber. - Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen. - Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.Interne Kennung: 198508 / Los Ost_20 654/0006
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 71900000LabordiensteOptionen:Beschreibung der Optionen: Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: Dessau-RoßlauPostleitzahl: 06844NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Labor des AN
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/05/2025Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die UmweltBeschreibung: Vermeidung klimaschädlicher TransportkostenZiel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: - Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten im Bereich SARS-CoV-2 PCR Analysen im Abwasser - Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten von Influenza A+B-Viren PCR Analysen im Abwasser - Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten von RSV A+B PCR Analysen im AbwasserBeschreibung: Nachweis von Beteilung an mindestens einem Referenzprojekt (jeweils SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren, RSV A+B), welche die Messung von je mindesten 100 PCR Analysen in Abwasser umfasst haben (z.B. Beteiligung an öffentlich zugänglichen Daten / Facharbeiten zum Thema / Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen)Anwendung dieses Kriteriums: VerwendetKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Flexibilität des ErregerportfoliosBeschreibung: Nachweis von entwickelten bzw. etablierten Verfahren zum Nachweis anderer Erreger neben SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren und RSV A+BAnwendung dieses Kriteriums: VerwendetKriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von AusschlussgründenBeschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen.
Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Die konkreten Ausführungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Das Nicht-Erreichen vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes.Kriterium:Art: PreisBezeichnung: Brutto-AngebotspreisBeschreibung: Es wird der (fiktive) Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. Es sind die Hinweise zur Kalkulation in der Leistungsbeschreibung zu beachten.Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Angebote, die die erforderliche(n Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt. Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (Buchstabe A.) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=749101
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 17/03/202511:00 +01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 17/03/202513:00 +01:00Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaBestimmungen zur Finanzierung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Personen: 1Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammern des BundesOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: UmweltbundesamtOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: UmweltbundesamtOrganisation, die Angebote entgegennimmt: UmweltbundesamtOrganisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003Titel: Erregeranalytik / Los West – Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance)Beschreibung: Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren sowie RSV A+B mittels PCR-Analytik sowie die zeitnahe Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird dabei vorausgesetzt. - Das Los West umfasst aktuell 13 Kläranlagen-Standorte in den Bundesländern Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz sowie die Standorte Köln und Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen. Die Probennahme erfolgt zwei Mal wöchentlich. Der geschätzte Leistungsumfang ergibt sich aus der Annahme von 9 Proben pro Monat pro Kläranlage. - Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant ab erste Maiwoche 2025) und endet am 31.12.2025. Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber. - Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen. - Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.Interne Kennung: 198508 / Los West_20 654/0006
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 71900000LabordiensteOptionen:Beschreibung der Optionen: Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: Dessau-RoßlauPostleitzahl: 06844NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Labor des AN
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/05/2025Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die UmweltBeschreibung: Vermeidung klimaschädlicher TransportkostenZiel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: - Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten im Bereich SARS-CoV-2 PCR Analysen im Abwasser - Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten von Influenza A+B-Viren PCR Analysen im Abwasser - Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten von RSV A+B PCR Analysen im AbwasserBeschreibung: Nachweis von Beteilung an mindestens einem Referenzprojekt (jeweils SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren, RSV A+B), welche die Messung von je mindesten 100 PCR Analysen in Abwasser umfasst haben (z.B. Beteiligung an öffentlich zugänglichen Daten / Facharbeiten zum Thema / Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen)Anwendung dieses Kriteriums: VerwendetKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Flexibilität des ErregerportfoliosBeschreibung: Nachweis von entwickelten bzw. etablierten Verfahren zum Nachweis anderer Erreger neben SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren und RSV A+BAnwendung dieses Kriteriums: VerwendetKriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von AusschlussgründenBeschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen.
Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Die konkreten Ausführungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Das Nicht-Erreichen vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes.Kriterium:Art: PreisBezeichnung: Brutto-AngebotspreisBeschreibung: Es wird der (fiktive) Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. Es sind die Hinweise zur Kalkulation in der Leistungsbeschreibung zu beachten.Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Angebote, die die erforderliche(n Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt. Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (Buchstabe A.) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=749101
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 17/03/202511:00 +01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 17/03/202513:00 +01:00Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaBestimmungen zur Finanzierung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Personen: 1Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammern des BundesOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: UmweltbundesamtOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: UmweltbundesamtOrganisation, die Angebote entgegennimmt: UmweltbundesamtOrganisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
8 Organisationen
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: UmweltbundesamtIdentifikationsnummer: 991-01894-95Abteilung: Referat Z 1.5 - DMPostanschrift: Wörlitzer Platz 1Ort: Dessau-RoßlauPostleitzahl: 06844NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: DeutschlandE-Mail: Z1.5@uba.deTelefon: 000Internet-Adresse: http://www.umweltbundesamt.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des BundesIdentifikationsnummer: 12345Postanschrift: Villemomblerstraße 76Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49228 9499 0Fax: +49228 9499 163Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.deRollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 106ba82b-e5d8-450b-a045-d6c0d8d38b0e- 02Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/02/202500:00 +01:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung