1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizArt des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige obere, mittlere und untere BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Unterhalts- und Grundreinigungsleistung für eine Liegenschaft des Bundesamts für JustizBeschreibung: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt eine Ausschreibung für „Unterhalts- und Grund-reinigungsleistungen“ für eine seiner Liegenschaften durch. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten Dienstleister zu finden, der für die regelmäßige Reinigung und Pflege der Liegenschaft sorgt. Dies umfasst sowohl die tägliche Unterhaltsreinigung als auch die periodische Durchführung von Grundreinigungs-arbeiten, um die Hygiene- und Sauberkeitsstandards in den Räumlichkeiten des BfJ zu gewährleisten.Die Leistungen sind erforderlich, um den ordnungsgemäßen Zustand der Liegenschaft zu erhalten und ein angenehmes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter des Bundesamts zu sichern. Weitere Informationen zur Leistung sind der veröffentlichten Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.Kennung des Verfahrens: 977371b9-8c6a-4106-9590-6cbcab9b4d0aInterne Kennung: 2025 0000 0100Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 90911200GebäudereinigungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 90911000Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Adenauerallee 99-103 in 53113 Bonn
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß §§ 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.Betrug oder Subventionsbetrug: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Insolvenz: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Schwere Verfehlung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Zahlungsunfähigkeit: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsleistung für eine Liegenschaft des Bundesamts für JustizBeschreibung: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Ausschreibung für die „Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen“ einer seiner Liegenschaften veröffentlicht. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten und zuverlässigen Dienstleister zu finden, der für die regelmäßige Reinigung und Pflege der Liegenschaft verantwortlich zeichnet. Die geforderten Leistungen beinhalten sowohl die tägliche Unterhaltsreinigung als auch die periodische Durchführung umfassender Grundreinigungsarbeiten. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die hohen Hygiene- und Sauberkeitsstandards in den Räumlichkeiten des BfJ zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten.
Die Beauftragung eines entsprechenden Dienstleisters ist notwendig, um den ordnungsgemäßen Zustand der Liegenschaft dauerhaft zu sichern und ein angenehmes sowie gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter des Bundesamts zu schaffen. Die detaillierten Anforderungen und spezifischen Leistungsbeschreibungen sind in der veröffentlichten Leistungsbeschreibung (LB) zu finden, die potenziellen Bietern zur Verfügung steht.Interne Kennung: 2025 0000 0100
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 90911200GebäudereinigungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 90911000Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Adenauerallee 99-103 in 53113 Bonn
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2026Enddatum der Laufzeit: 31/01/2030
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Ausführungsbedingungen zum Russlandbezug 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Es wird um Referenzangabe in der Anlage 7 zu den BWB gebeten (mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Unterhalts- und Grundreinigungsleistung) innerhalb der letzten drei Kalenderjahre) mit einer: - Grundreinigungsfläche von mindestens 11.000 m², - einer Vertragsdauer (des Dienstleistungsvertrags oder Summe mehrerer Einzelbeauftragungen) von mindestens 3 Jahren und - einem Gesamtauftragswert von mindestens 750.000,00 Euro netto.Kriterium: Durchschnittliche jährliche BelegschaftBeschreibung: Mindestanzahl von jährlich durchschnittlich 20 Beschäftigten, in den letzten drei Geschäftsjahren.Kriterium: Spezifischer JahresumsatzBeschreibung: Mindestjahresumsatz i. H. v. 500.000,00 €, der auf Leistungen entfällt, die den ausgeschriebenen entsprechen, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, nachzuweisen durch Eigenerklärung.Kriterium: Berufliche RisikohaftpflichtversicherungBeschreibung: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 2.000.000,00 EUR pro Schadensfall für Sachschäden, einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 2.000.000,00 EUR pro Schadensfall an Personenschaden, mindestens 500.000,00 EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden und einer Haftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 250.000,00 EUR pro Schadensfall für Schlüsselschaden, nachzuweisen zunächst durch Eigenerklärung, auf Anforderung durch den entsprechenden Versicherungsnachweis.Kriterium: Eintragung in das HandelsregisterBeschreibung: Befähigung zur Berufsausübung, nachzuweisen durch Eigenerklärung im Form eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als ein Jahr.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=749071
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=749071Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 05/08/202510:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgVAuftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizIdentifikationsnummer: 991-18383-39Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: ausschreibungen@bfj.bund.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:BeschafferÜberprüfungsstelle
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: t:0228 9499-0Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 9499-0Rollen dieser Organisation:Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltSchlichtungsstelle
10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 370fa96f-797f-4014-89cd-9052ccc687cb-11Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte InformationenInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 30496cab-3f2a-4b79-9161-a59fdb9844d5- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/202507:48Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch