Ausschreibungsdetails
Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin
Umbau-/Umverlegearbeiten technischer Anlagen unter Hofdurchfahrten
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; elektrische Anlagen (VOEK 600-24)
Im Zusammenhang dieser tragwerkstechnischen Ertüchtigungen ist es teilweise erforderlich, die im Bestand befindlichen technischen Anlagen umzubauen, um sowohl die tragwerkstechnischen Maßnahmen zu ermöglichen als auch die weitere Nutzung der Liegenschaft zu gewährleisten. Das betrifft die Hofdurchfahrten 1 (BT0 6) und 2 (BT 05). Die bestehenden technischen Anlagen im Bereich der Hofdurchfahrt 3 (BT 01) sind davon nicht betroffen, da die tragwerkstechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen ausschließlich von oben (Straßenseite) erfolgen und somit nicht in das Untergeschoss eingreifen.
Die mit dem genannten Umbau der im Bestand befindlichen technischen Anlagen assoziierten Maßnahmen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Folgende Leistungen sind auszuführen:
- Baustelleneinrichtung
- Abwasser-, Wasseranlagen
- Wärmeversorgungsanlagen
- Elektrische Anlagen/Niederspannungsschaltanlagen/Beleuchtungsanlagen
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 6e EU VOB/A (Vordruck FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung"). Etwaige Maßnahmen des Bieters zu einer Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen. Die Erklärungen in dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" sind vollständig auszufüllen.
2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Vordruck "Erklärung_RUS_Bezug"). Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Die Vordrucke zu 1) und 2) sind durch den Bieter, sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber-/Unterauftragnehmer auszufüllen.
Es handelt sich bei 1) - 2) um Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen in dem Vordruck FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" sind vollständig auszufüllen.
3) Haftpflichtversicherungen.
Die Eigenerklärung zu erforderlichen Haftpflichtversicherungen im Vordruck "Eigenerklärung Betriebs-u. Berufshaftpflichtversicherung“ ist vollständig auszufüllen. Die Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mind. 3 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) sowie für Sonstige Sachschäden in Höhe von mind. 1.5 Millionen Euro (je Schadensfall; 2 fach maximiert) sind abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten.
Die Anforderungen an die Versicherungen sind spätestens nach Auftragserteilung einzuhalten
Es handelt sich bei 3) um Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
4) Die Eigenerklärung über die Leistungserbringung im Vordruck FB 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist nach Auftragserteilung einzuhalten.
Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Zum Eignungsnachweis sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Schweißzertifizierung nach DIN EN ISO 3834 ff. und EN ISO 14732
2. Zertifizierung für Arbeiten an elektrischen Anlagen nach DIN VDE 1000-10
und DGUV Vorschrift 3
Es handelt sich bei 4) und 5) um Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin
Umbau-/Umverlegearbeiten technischer Anlagen unter Hofdurchfahrten
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; elektrische Anlagen
Umbau-/Umverlegearbeiten technischer Anlagen unter Hofdurchfahrten. In
Vorbereitung der Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke werden
die Hofdurchfahrten im Bereich der Bauteile (BT) 01, 05 und 06 als Vorab-Maßnahme
tragwerkstechnisch ertüchtigt, um die für den Baustellenverkehr erforderlichen
Traglasten zu erreichen.
Im Zusammenhang dieser tragwerkstechnischen Ertüchtigungen ist es teilweise
erforderlich, die im Bestand befindlichen technischen Anlagen umzubauen, um sowohl
die tragwerkstechnischen Maßnahmen zu ermöglichen als auch die weitere Nutzung der
Liegenschaft zu gewährleisten. Das betrifft die Hofdurchfahrten 1 (BT0 6) und 2 (BT
05). Die bestehenden technischen Anlagen im Bereich der Hofdurchfahrt 3 (BT 01) sind
davon nicht betroffen, da die tragwerkstechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen
ausschließlich von oben (Straßenseite) erfolgen und somit nicht in das Untergeschoss
eingreifen.
Die mit dem genannten Umbau der im Bestand befindlichen technischen Anlagen
assoziierten Maßnahmen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Folgende Leistungen
sind auszuführen:
- Baustelleneinrichtung
- Abwasser-, Wasseranlagen
- Wärmeversorgungsanlagen
- Elektrische Anlagen/Niederspannungsschaltanlagen/Beleuchtungsanlagen
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
(http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen
die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Teilnahmeantrages zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 06.03.2025. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden
und im Angebotsschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) aktzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
2. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
3. Eigenerklärung Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers zu Russland
4. Falls zutreffend: Erklärung Bewerbergemeinschaft
5. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
2.. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
3. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage "Ergänzende Bieterauskunft_RUS_Bezug" auszufüllen und zusammen mit dem Angebot vor Ablauf der Angebtsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
4. Falls zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft: Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Formblatt VHB 234)
5. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Vordruck FB 235 "Leistungen anderer Unternehmen“)
6. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt VHB 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" einzureichen (falls zutreffend).
2. Eigenerklärung zum Umsatz
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bonitätsauskunft bei einem Wirtschaftsinformationsdienst anzufordern.
2. Umsatz des Bieters/Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Vordruck FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung").
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Sachkundenachweise
3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Beschäftigtenzahl
4. Referenzen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen.
2.
Die Nachweise
- Schweißzertifizierung nach DIN EN ISO 3834 ff. und EN ISO 14732 und
- Zertifizierung für Arbeiten an elektrischen Anlagen nach DIN VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3–
sind mit dem Angebot einzureichen.
Es handelt sich um Mindestanforderungen. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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