Ausschreibungsdetails
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Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Aufwuchsregulierung über eine Fläche von 130.000 qm.
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Beschreibung der Aufwuchsregulierung:
Im Zuge der Herstellung des Brandschutzes der Munitionslagerhäuser (MunLgHaus) muss im Munitionsversorgungszentrun West der Bundeswehr an den Böschungen der MunLgHäuser eine langfristige Aufwuchsbeseitigung, insbesondere des Grasbewuchses, der Brombeere sowie der Stockausschläge, durch Mulchen, stattfinden.
Der zu beseitigende Aufwuchs muss bodennah beseitigt werden (höchstens 10 cm über dem Bodenverlauf).
Auf der Liegenschaft befinden sich 381 MunLgHäuser. Die Häuser und deren Vorflächen haben zusammen eine Bearbeitungsfläche von 34,31 ha.
Die Fläche wird zeitlich versetzt (im Jahreswechsel) nach Absprache mit der AG gemulcht.
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Genauere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
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Die ausgeschriebene Leistung umfasst die jährliche Aufwuchsregulierung über 130.000 qm Fläche und setzt sich, wie folgt, zusammen:
Pos. 1.1:
Bodennahe Aufwuchsbeseitigung (mulchen) an den Bunkerböschungen, mit einem Neigungswinkel von 45 Grad,von Gras, Brombeere u.ä. sowie von Stockausschlag über 110.000 qm Fläche
Pos. 1.2:
Bodennahe Aufwuchsbeseitigung (mulchen) von Gras, Brombeere u.ä. sowie von Stockausschlag über 20.000 qm Fläche
Pos. 2.1 bis 2.4:
Bedarfspositionen
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Weitere Angaben sind dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Für eine Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung vom 10.03.2025 bis 14.03.2025 zwingend vorgeschrieben. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung muss mindestens vier Werktage vor Wunschtermin erfolgen. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage C-02b) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung muss NUR per E-Mail an andreas.wanning@bundesimmobilien.de verbindlich angekündigt werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Anfragen sind bis spätestens 31.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den
e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Begleitung Personal:
Nach erfolgtem Zuschlag, hat die Auftragnehmerin (AN) der Auftraggeberin (AG) eine Personalliste vorzulegen. Darin müssen alle Erfüllungsgehilfinnen der AN aufgeführt sein. Personen aus Staaten der Staatenliste nach § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG erhalten keinen Zugang zum MunVersZ West.
Um zeitnah mit den Maßnahmen beginnen zu können, wird die Personalliste an die Bundeswehr weitergeleitet um eine Zugangsgenehmigung vorzubereiten. Die Arbeiten können mit einem Vorlauf von zwei bis vier Wochen nach Übermittlung der Personalliste beginnen. Die militärische Sicherheit wird während der Ausführung der Maßnahmen durch den Wachdienst vor Ort sichergestellt. Das Wachpersonal wird bei den Arbeiten der AN anwesend sein.
Durchführung der Arbeiten:
Das Befahren der MunLgHäuser mit Maschinen ist nicht gestattet. Zwischenräume der MunLgHäuser dürfen je nach Arbeitsverfahren und Art der Maschine nur nach vorheriger Absprache mit der AG befahren werden.
Dem Geschäftsbetrieb der Bundeswehr im Munitionsversorgungszentrum West ist immer Vorrang, vor der Arbeit externer Unternehmen zu gewähren. Kurzfristige Änderungen im geplanten Bauabschnitt sind daher möglich. In der Regel macht das Personal vor Ort davon nur selten Gebrauch.
Die Flächen sind ausschließlich mit feststehenden Werkzeugen am Forstmulcher, Bagger oder ähnliches zu bearbeiten, um Schäden an Infrastruktur oder an der bereits vorhandenen Eichenpflanzung zu vermeiden.
Um Umwelt sowie Boden und Bestand zu schützen sind die Hinweise unter Punkt II.1 und II.2 der Anlagen Anl_C-03b_LB_Offenlandpflege und Anl_C-03c_LB_Bestandespflege unbedingt einzuhalten.
Zugang zur Liegenschaft:
Beim MunVersZ West handelt es sich um einen gesicherten militärischen Bereich. Der Zugang wird nur Personen gestattet, denen die Bundeswehr eine Zutrittserlaubnis ausstellt. Personen aus nicht NATO- Ländern kann der Zutritt verweigert werden. Siehe aktuelle „Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG“ des BMI.
Alle Personen, die das MunVersZ betreten wollen, sind mindestens zwei Werktage vorher beim Leiter des MunVersZ-West anzumelden. Dies gilt ebenfalls für Lieferanten, Spediteure und Nachunternehmer. Bei erstmaliger Meldung gelten die vorangegangenen Fristen.
Der Anmeldung ist eine Liste mit Vor- und Zunamen, Geburtsort, Wohnsitz und Nummer des Personalausweises der an der Durchführung der Maßnahme beteiligten Personen beizufügen. Des Weiteren ist die Zeitspanne anzugeben, in der die Personen zur Erledigung ihrer Aufgaben Zugang zur Liegenschaft benötigen. Für Fahrzeuge der AN sind zusätzlich die Kennzeichen anzugeben. Vordruck wird bereitgestellt nach der Zuschlagserteilung.
Beim Einfahren in das MunVersZ ist täglich für jede Person ein Liegenschaftsausweis im Ausweiswechselverfahren an der Wache zu erwerben. Beim Ausfahren aus dem Gelände ist der Ausweis zurückzugeben. Ein Verlust ist umgehend zu melden.
Personen ohne gültigem deutschen Personalausweis/ bzw. international anerkanntem Reisedokument erhalten keinen Liegenschaftsausweis und haben daher kein Zutrittsrecht. Sie werden von der diensthabenden Wache abgewiesen.
Anweisungen, vom diensthabenden Personal der Bundeswehr und vom Wachpersonal, die den Aufenthalt im MunVersZ-West betreffen, ist Folge zu leisten.
Weisungen, die die Maßnahme sachlich und fachlich betreffen sind nur von der zuständigen Leitung des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser entgegen zu nehmen. Die AN hat während der Durchführung der Arbeiten einen/e fachlich ausgebildeten Vertreter/in auf dem Leistungsort einzusetzen, der/die berechtigt ist Weisungen der Maßnahmenleitung entgegenzunehmen.
Die Arbeitszeiten im MunVersZ West sind:
Montag bis Donnerstag: 7:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:30 Uhr
Die MunLgHäuser liegen im besonders gesicherten Betriebsteil des MunVersZ. Zum Betreten dieses Bereiches und zum Verhalten in diesem Bereich sind weitere Vorschriften zu beachten. Der Inhalt dieser Vorschriften wird bei einer Sicherheitsbelehrung durch die Bundeswehr vermittelt. Eine Sicherheitsbelehrung zum Verhalten im besonders gesicherten Betriebsteil erfolgt einmal vor Maßnahmenbeginn. An dieser Belehrung muss jeder/e Arbeiter/in persönlich teilgenommen haben. Die Sicherheitsbelehrung dauert ca. eine halbe Stunde.
Arbeitszeiten im besonders gesicherten Betriebsteil sind:
Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 15:45 Uhr
Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr
Vor 7:30 Uhr dürfen die Arbeiter nicht in den Betriebsteil einfahren und um 15:15 Uhr (Fr. 11:15 Uhr) müssen sie ihn spätestens verlassen haben.
Die Betankung von Arbeitsgeräten darf nur außerhalb des besonders gesicherten Betriebsteils erfolgen.
Baustelleneinrichtung/ Materialaufbewahrung:
Im Verwaltungsbereich der Kaserne ist Platz zum Abstellen der Maschinen und zur Lagerung des Kraftstoffes.
Die Betankung von Maschinen, Fahrzeugen, Arbeitsgeräten etc. darf ausschließlich im Verwaltungsbereich der Kaserne erfolgen. Die Entfernung vom Einsatzort sind ca.1,0 bis 3,5 Kilometer.
Das Personal der AN darf die im Verwaltungsbereich vorhandenen WC Anlagen im Geb. 307 und 312 mitnutzen.
Die Anzahl der Fahrten zwischen dem Verwaltungsbereich (Standort der Materialcontainer) und dem besonders gesicherten Betriebsteil sollen so gering wie möglich sein. Das täglich benötigte Material soll daher möglichst in einem einzigen Transport morgens zur entsprechenden Baustelle gebracht werden.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 3 Mio. €;
Sachschäden mindestens 3 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 300.000 €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht
ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen
pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes,
Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser
Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu
erläutern.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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