Ausschreibungsdetails
Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020. Der TV-Fahrradleasing ist für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landratsamt Burgenlandkreis zu unterbreiten. Gleiche Regelungen gelten für Beamte gemäß dem Landesbesoldungsgesetz LSA.
Es werden während der Vertragslaufszeit der Rahmenvereinbarung schätzungsweise 200 Einzel-Leasingverträge abgeschlossen, höchstens jedoch 400 Einzel-Leasingverträge.
Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020. Der TV-Fahrradleasing ist für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landratsamt Burgenlandkreis zu unterbreiten. Gleiche Regelungen gelten für Beamte gemäß dem Landesbesoldungsgesetz LSA.
Es werden während der Vertragslaufszeit der Rahmenvereinbarung schätzungsweise 200 Einzel-Leasingverträge abgeschlossen, höchstens jedoch 400 Einzel-Leasingverträge.
2. Angebotsschreiben (Formblatt 633) - (in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten)
3. Anlage 3 Leistungsverzeichnis - Mindestbedingungen. Bei Nichtvorliegen der Mindestbedingungen wird das Angebot ausgeschlossen. - (ausfüllbar in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten)
4. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5. einzureichende Konzepte/ Angaben gemäß Anlage 1 zur LB (in Datei 03_Angebotsunterlagen als Kontrollliste für den Bieter enthalten)
6. Anlage 4 ausgefüllte Bewertungsmatrix bzw. Angaben zum jeweiligen Kriterium (ausfüllbar in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten) - Das Angebot muss zu allen Punkten der Bewertungsmatrix Angaben enthalten.
7. Konzepte, welche auf die einzelnen Punkte bezüglich der Zuschlagskriterien eingeht. (siehe ausführlich hierzu auch: Anlage 1 – einzureichende Konzepte, Anlage 2 – allgemeine Wertungsbedingungen sowie Anlage 4 – Bewertungsmatrix) - Zur einfacheren Bewertung der Zuschlagskriterien entsprechend Anlage 4- Bewertungsmatrix bitten wir um Einhaltung der vorgegebenen Strukturen. Idealweise nutzen Sie dafür die von uns zur Verfügung gestellten Vordrucke. Bei Bedarf können Sie die Seiten vervielfältigen bzw. notwendige Anlagen beifügen.
Werden die Konzepte nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, da dann kein wertungsfähiges Angebot vorliegt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3, Satz 1 VgV).
8. Bereitstellung eines Testzuganges (siehe Leistungsbeschreibung 3.2)
9. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) - (in Datei 04_Anlagen nach TVergG LSA enthalten)
10. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) - (in Datei 04_Anlagen nach TVergG LSA enthalten)
11. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket (in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(--> siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(--> siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
3. einzureichende Konzepte/ Angaben gemäß Anlage 1 zur LB (in Datei 03_Angebotsunterlagen als Kontrollliste für den Bieter enthalten)
4. Anlage 4 ausgefüllte Bewertungsmatrix bzw. Angaben zum jeweiligen Kriterium (ausfüllbar in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten) - Das Angebot muss zu allen Punkten der Bewertungsmatrix Angaben enthalten.
5. Konzepte, welche auf die einzelnen Punkte bezüglich der Zuschlagskriterien eingeht. (siehe ausführlich hierzu auch: Anlage 1 – einzureichende Konzepte, Anlage 2 – allgemeine Wertungsbedingungen sowie Anlage 4 – Bewertungsmatrix) - Zur einfacheren Bewertung der Zuschlagskriterien entsprechend Anlage 4- Bewertungsmatrix bitten wir um Einhaltung der vorgegebenen Strukturen. Idealweise nutzen Sie dafür die von uns zur Verfügung gestellten Vordrucke. Bei Bedarf können Sie die Seiten vervielfältigen bzw. notwendige Anlagen beifügen.
Werden die Konzepte nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, da dann kein wertungsfähiges Angebot vorliegt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3, Satz 1 VgV).
6. Bereitstellung eines Testzuganges (siehe Leistungsbeschreibung 3.2)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(--> siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) --> sofern erforderlich
3. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) --> sofern erforderlich
4. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.
5. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(--> siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Referenznachweise:
Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
* Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
* Art der ausgeführten Leistung
* Angabe des Auftragswertes
* Liefer- bzw. Erbringungszeitraum
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren
3. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
4. Benennung der für die Leitung vorgesehene/n Person/en
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
9. Produktdatenblätter benannter Fabrikate
10. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht.
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(--> siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
erläutern. Die mit Angebotsabgabe eingereichten Konzepte sind bei Auftragsübernahme vertraglich einzuhalten. Die maximal zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Summe der aufgelisteten Qualitätskriterien. Vorliegend sind dies maximal 60 Punkte. Die Bewertung der Konzepte erfolgt anhand des in der Bewertungsmatrix (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) genannten Schemas. Die Wertung erfolgt durch ein Wertungsgremium bestehen aus 4 Personen. Es wird der Durchschnittswert je Kriterium entsprechend der Anzahl der Bewerter gebildet.
Das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften, fiktiven Gesamtangebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 40,00 Punkten. Alle höheren, geprüften fiktiven Gesamtangebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften fiktiven Gesamtangebotspreis ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte fiktive Gesamtangebotspreis durch den geprüften
Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 40,00 Punkten multipliziert wird.
Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Formel = (niedrigster fiktiver Gesamtangebotspreis/eigener fiktiver Gesamtangebotspreis) mal 40 Punkte
Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt.
* Anlage 3 Leistungsverzeichnis - Mindestbedingungen - Bei Nichtvorliegen der Mindestbedingungen wird das Angebot ausgeschlossen.
* Anlage 4 ausgefüllte Bewertungsmatrix bzw. Angaben zum jeweiligen Kriterium - Das Angebot muss zu allen Punkten der Bewertungsmatrix Angaben enthalten.
* Konzepte, welche auf die einzelnen Punkte bezüglich der Zuschlagskriterien eingeht. (siehe ausführlich hierzu auch: Anlage 1 – einzureichende Konzepte, Anlage 2 – allgemeine Wertungsbedingungen sowie Anlage 4 – Bewertungsmatrix) - Zur einfacheren Bewertung der Zuschlagskriterien entsprechend Anlage 4- Bewertungsmatrix bitten wir um Einhaltung der vorgegebenen Strukturen. Idealweise nutzen Sie dafür die von uns zur Verfügung gestellten Vordrucke. Bei Bedarf können Sie die Seiten vervielfältigen bzw. notwendige Anlagen beifügen. - Werden die Konzepte nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, da dann kein wertungsfähiges Angebot vorliegt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3, Satz 1 VgV).
cce77ccf-59ac-4581-bc72-a59062d8b2ae