Ausschreibungsdetails
Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die für die gesuchten Planungssleistungen in nachfolgend genannte Stufen:
- Stufe 1: Generalplanerleistungen, begleitende techn. Beratungsleistungen HOAI-Leistungen der LPH 1 – 4
- Stufe 2: Ausführungsvorbereitung (schwerpunktmäßig TU-Vergabeverfahren: Vorbereitung und Mitwirkung)
- Stufe 3: Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling
- Stufe 4: Objektbetreuung und Dokumentation
zu vergeben.
Auf Grundlage der beschriebenen Ausgangssituation plant die BImA nun eine konkrete Projektierung des Bauvorhabens vorzunehmen. Für die Projektierung beziehungsweise für die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die Erbringung von technischen Beratungsleistungen während der Ausführungsvorbereitung und der Bauausführung sowie gegebenenfalls für die Betreuung der LPH 9 gemäß HOAI, beabsichtigt die BImA zunächst über ein europaweites Vergabeverfahren einen Generalplaner (GP) zu beauftragen.
Die Leistungsbilder beinhalten Grundleistungen und zugehörige besondere Leistungen zu folgenden Planungsdisziplinen:
- Objektplanung Gebäude Innenräume gemäß § 34 HOAI (2021)
- Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI (2021)
- Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (2021)
- Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI (2021)
- Bauphysik in gemäß HOAI (zu § 3 Absatz 1) Anlage 1 Abs. 1.2 (2021)
- Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Heft Nr. 17 (2022)
Da die Vergabe der Bauleistungen an einen Kumulativleistungsträger (Generalunternehmer „GU“) erfolgen soll, ist für die Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 HOAI keine Erbringung von Grundleistungen bzw. Planungsleistungen vorgesehen. Die Leistungen sollen wie folgt stufenweise abgerufen werden:
- Stufe 1: Planungsleistungen LPH 1 – 4
- Stufe 2: Ausführungsvorbereitung
- Stufe 3: Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling
- Stufe 4: Objektbetreuung und Dokumentation
2. Aktueller Austug Handelsregister/Berufsregister
3. Eigenerklärung ü. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland:
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffs-krieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Auf-träge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02.1 „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-04)
2. Erklärung über den Umsatz
Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 2,0 Millionen Euro für Sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Do-kumente) vorzulegen. Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mind. 150.000 Euro netto beträgt.
2. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
3. Nachweise über Berechtigungen zur Erstellung von bautechnischen Nachweisen
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten
6. Angaben zu Referenzen
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt sowie Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
Mindestanforderung: Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ des Ein-zelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft. Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen ist der Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG erforderlich.
3. Nachweis über Berechtigungen zur Erstellung von bautechnischen Nachweisen
Mindestanforderung: Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes analog zu § 66 SächsBO. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn diese Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 5 beträgt.
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten
Mindestanforderung an die Projektleitung: Erklärung, dass für das Projekt mindestens ein/e Projektleiter/-in sowie mindestens ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen. Zugelassen sind der Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./M.Eng. o-der B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
Mindestanforderung an Projektmitarbeiter/-innen: Erklärung, dass für das Projekt neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmitarbeiter/in zur Verfügung steht, der/die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügt. Zugelassen sind der Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrich-tungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 2 Jahren Berufserfahrung.
Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind durch eine Kopie des Hochschul-bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc./M.Eng. o-der B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder durch eine Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung vorzulegen.
6. Angaben zu Referenzen
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den/die Bewerber/-in bzw. die Bewerbungsgemeinschaft folgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 4 nicht vor 01/2015), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So kann beispielsweise ein Referenzprojekt für mehrere geforderte Referenzen angewendet werden. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben zu den Referenzen für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
Die geforderten Referenzangaben sind in den Referenzblättern der Anlage B-02 einzutragen. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
Folgende Referenzen (Ref.) werden gefordert:
6.1. Geforderte Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Gebäude, Freianlagen:
Mindestanforderung:
Ref. 1. Planungsreferenz Gebäude und Innenräume (mind. Leistungsphasen 2-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 1,5 Millionen Euro netto für KG 300+400).
Mindestanforderung:
Ref. 2. Planungsreferenz Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-4).
6.2. Geforderte Referenzen aus dem Bereich Fachplanung:
Mindestanforderung:
Ref. 3. Planungsreferenz Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 2-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Einstufung analog SächsBO als mindestens Gebäudeklasse 4).
Mindestanforderung:
Ref. 4. Planungsreferenz zu Beratungsleistungen Brandschutz (mind. Leistungsphasen 2-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Einstufung analog SächsBO als mindestens Gebäudeklasse 4).
Mindestanforderung:
Ref. 5. Planungsreferenz Beratungsleistungen Bauphysik (mind. Leistungsphasen 2-4).
Mindestanforderung:
Ref. 6. Planungsreferenz Technische Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 2-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 0,5 Millionen Euro netto in KG 400).
6.3. Geforderte Referenz aus dem Bereich Generalplanung:
Mindestanforderung:
Ref. 7. Planungsreferenz Generalplanungsleistung (mind. Leistungsphasen 1 4 mit Erbringung der Objektplanung in Eigenleistung) in Bezug auf in Bezug vergleichbarer Koordinierungstiefe und Größe (mind. 2,5 Millionen Euro netto, KG 200-500).
1. Personaleinsatzkonzept und Projektorganisation
2. Projektanalyse und methodische Herangehensweise an die Planungsaufgabe
3. Projektmanagement und Qualitätsmanagement
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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