1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: MSE-Brandmelde- und KommunikationsanlageBeschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern über verschiedene Anteile der Brandmelde- und Kommunikationsanlagen für den Basisversorgungspunkt (BVP) und Modulare Sanitätseinrichtung (MSE), zur Erfüllung des gesetzlichen Brandschutzbestimmungen. Hierbei soll die Vertragsverlaufzeit 15 Jahre umfassen. Die Zusammensetzung der einzelnen Sätze können der Leistungsbeschreibung bzw. den darin angeführten Versorgunsnummern entnommen werden.
Mit Vertragsschluss soll folgende mögliche Bestellleitsung festgelegt werden:
- bis zu 202 SE Brandmeldeanlage Grundausstattung MSE - bis zu 52 SE Brandmeldeanalge Ergänzungsausstattung MSE - bis zu 26 SE Prüfausstattung Brandmeldeanlage MSE - bis zu 400 SE Akustische und visuelle Warnanlagen - bis zu 22 SE Kommunikationsanlage Grundausstattung MSE - bis zu 22 SE Kommunikationsanlage Ergänzungsausstattung MSEKennung des Verfahrens: a0f0445a-3bca-414b-9ce3-b31cfd906062Interne Kennung: Q U2ED QD005 R9071Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 44480000Diverse Brandschutzausrüstungen
2.1.2 ErfüllungsortOrt: Märkische HeidePostleitzahl: 15913NUTS-3-Code: Dahme-Spreewald(DE406)Land: DeutschlandAllgemeine Informationen
2.1.6 AusschlussgründeMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bildung krimineller Vereinigungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug oder Subventionsbetrug: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zahlungsunfähigkeit: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insolvenz: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Interessenkonflikt: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Schwere Verfehlung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Bildung terroristischer Vereinigungen:
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: 1 - BrandmeldeanlageBeschreibung: Lieferung von bis zu:
- 202 SE Brandmeldeanlage in der Grundausstattung für Modulare Sanitätseinrichtungen (MSE) - 52 SE Brandmeldeanlage in der Ergänzungsausstattung MSE - 400 SE Akustische und visuelle Warnanlagen - 26 SE Prüfausstattung Brandmeldeanlage MSEInterne Kennung: LOT-0001
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 44480000Diverse Brandschutzausrüstungen
5.1.2 ErfüllungsortOrt: Märkische HeidePostleitzahl: 15913NUTS-3-Code: Dahme-Spreewald(DE406)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/09/2025Enddatum der Laufzeit: 31/08/2040
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBeschreibung: Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer AusschlussgründeKriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitKriterium:Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: wirtschaftlichstes AngebotGewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=747517
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: http://www.evergabe-online.deSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 10/03/202513:00 +01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 51TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene/leistungsbezogene Unterlagen nachfordern (gem. § 56 Abs. 1 VgV). Nachforderungen von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskritereien betrffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 10/03/202513:00 +01:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Personen: 999Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung 4 Jahre nicht überschreiten, es sei denn es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor.
Ein solcher Sonderfall liegt hier vor. Die MSE, für die die Brandmelde- und Kommunikationsanlagen beschafft wird, ist in Ihrer Nutzungsdauer bis 2040 konzipiert. Auch der BVP verfügt über eine ähnliche Nutzungsdauer. Für das Brandschutzkonzept ist es essentiell, dass die entsprechenden Anlagen für dieselbe Nutzungsdauer ausgelegt sind. Würde die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf 4 Jahre begrenzt, würde dies dazu führen, dass bereits nach kurzer Zeit Neubeschaffungen erforderlich würden. Unterstellt, dass bis zum Zeitpunkt der Neuausschreibung auch andere Anlagen über eine Zulassung für den entsprechenden Frequenzbereich verfügen, würde dies bedeuten, dass unterschiedliche Anlagen für einzelne System der MSE und für den BVP genutzt würden. Das Brandschutzkonzept müsste für die neuen Anlagen neu erstellt oder zumindest angepasst werden. Auch müssten erneute Schulungen an den neuen Anlagen durchgeführt werden. Dies bringt in zeitlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht einen erheblichen Mehraufwand mit sich. Zudem birgt es die Gefahr, dass es zu Lücken in der Nutzung kommt, bis die neuen Anlagen entsprechend des Brandschutzkonzeptes genutzt werden könnten. Hinzu kommt, dass bei Nutzung verschiedener Brandmelde- und Kommunikationsanlagen die Handlungssicherheit seitens des Bedienpersonals nicht mehr sichergestellt ist. Zur Verhinderung eines Nutzungsausfalls der MSE und des BVP und einer damit einhergehenden Gefährdung von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten kann dies nicht hingenommen werden.
Auch die logistische Versorgung der MSE und des BVP in den Einsatzgebieten müsste neu organisiert und schlimmstenfalls für zwei Brandmelde- und Kommunikationsanlagen angelegt werden. Es müssten Ersatzteile für zwei verschiedene Anlagen vorgehalten werden, was mit erheblichem Aufwand in wirtschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Kapazitäten verbunden ist. Somit ist in Abweichung von § 21 Abs. 6 VgV eine Laufzeit von 15 Jahren entsprechend der geplanten Nutzungsdauer der MSE und des BVP gerechtfertigt.Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: BundeskartellamtOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002Titel: 2 - KommunikationsanlageBeschreibung: Lieferung von bis zu:
- 22 SE Kommunikationsanlage Grundausstattung MSE - 22 SE Kommunikationsanlage Ergänzungsausstattung MSEInterne Kennung: LOT-0002
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 44480000Diverse Brandschutzausrüstungen
5.1.2 ErfüllungsortOrt: Märkische HeidePostleitzahl: 15913NUTS-3-Code: Dahme-Spreewald(DE406)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/09/2025Enddatum der Laufzeit: 31/08/2040
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBeschreibung: Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer AusschlussgründeKriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitKriterium:Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: wirtschaftlichstes AngebotGewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=747517
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: http://www.evergabe-online.deSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 10/03/202513:00 +01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 51TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene/leistungsbezogene Unterlagen nachfordern (gem. § 56 Abs. 1 VgV). Nachforderungen von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskritereien betrffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 10/03/202513:00 +01:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Personen: 999Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung 4 Jahre nicht überschreiten, es sei denn es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor.
Ein solcher Sonderfall liegt hier vor. Die MSE, für die die Brandmelde- und Kommunikationsanlagen beschafft wird, ist in Ihrer Nutzungsdauer bis 2040 konzipiert. Auch der BVP verfügt über eine ähnliche Nutzungsdauer. Für das Brandschutzkonzept ist es essentiell, dass die entsprechenden Anlagen für dieselbe Nutzungsdauer ausgelegt sind. Würde die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf 4 Jahre begrenzt, würde dies dazu führen, dass bereits nach kurzer Zeit Neubeschaffungen erforderlich würden. Unterstellt, dass bis zum Zeitpunkt der Neuausschreibung auch andere Anlagen über eine Zulassung für den entsprechenden Frequenzbereich verfügen, würde dies bedeuten, dass unterschiedliche Anlagen für einzelne System der MSE und für den BVP genutzt würden. Das Brandschutzkonzept müsste für die neuen Anlagen neu erstellt oder zumindest angepasst werden. Auch müssten erneute Schulungen an den neuen Anlagen durchgeführt werden. Dies bringt in zeitlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht einen erheblichen Mehraufwand mit sich. Zudem birgt es die Gefahr, dass es zu Lücken in der Nutzung kommt, bis die neuen Anlagen entsprechend des Brandschutzkonzeptes genutzt werden könnten. Hinzu kommt, dass bei Nutzung verschiedener Brandmelde- und Kommunikationsanlagen die Handlungssicherheit seitens des Bedienpersonals nicht mehr sichergestellt ist. Zur Verhinderung eines Nutzungsausfalls der MSE und des BVP und einer damit einhergehenden Gefährdung von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten kann dies nicht hingenommen werden.
Auch die logistische Versorgung der MSE und des BVP in den Einsatzgebieten müsste neu organisiert und schlimmstenfalls für zwei Brandmelde- und Kommunikationsanlagen angelegt werden. Es müssten Ersatzteile für zwei verschiedene Anlagen vorgehalten werden, was mit erheblichem Aufwand in wirtschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Kapazitäten verbunden ist. Somit ist in Abweichung von § 21 Abs. 6 VgV eine Laufzeit von 15 Jahren entsprechend der geplanten Nutzungsdauer der MSE und des BVP gerechtfertigt.Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: BundeskartellamtOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
8 Organisationen
8.1 ORG-7001Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrIdentifikationsnummer: 991-19518-88Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1Ort: KoblenzPostleitzahl: 56073NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt(DEB11)Land: DeutschlandKontaktstelle: BAAINBw U2.5E-Mail: BAAINBwU2.5@bundeswehr.orgTelefon: +49 261400-18235Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmt
8.1 ORG-7004Offizielle Bezeichnung: BundeskartellamtIdentifikationsnummer: 991-02380-92Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 2289499-0Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 554294c9-2fe0-4f29-839c-eb02adadf4d1-01Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte InformationenBeschreibung: -
10.1 ÄnderungAbschnittskennung: ORG-7001
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: ac63e96b-8c85-4a87-9884-2ad50675fc7a- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/202511:36 +01:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung