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Ausschreibungsdetails

MSE-Brandmelde- und Kommunikationsanlage

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31.01.2025 (letzte Änderung am 05.03.2025)

10.03.2025 13:00

Q U2ED QD005 R9071

Bundeswehrverwaltung

05.03.2025 09:00


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.
Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: MSE-Brandmelde- und Kommunikationsanlage
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern über verschiedene Anteile der Brandmelde- und Kommunikationsanlagen für den Basisversorgungspunkt (BVP) und Modulare Sanitätseinrichtung (MSE), zur Erfüllung des gesetzlichen Brandschutzbestimmungen. Hierbei soll die Vertragsverlaufzeit 15 Jahre umfassen. Die Zusammensetzung der einzelnen Sätze können der Leistungsbeschreibung bzw. den darin angeführten Versorgunsnummern entnommen werden.

Mit Vertragsschluss soll folgende mögliche Bestellleitsung festgelegt werden:

- bis zu 202 SE Brandmeldeanlage Grundausstattung MSE
- bis zu 52 SE Brandmeldeanalge Ergänzungsausstattung MSE
- bis zu 26 SE Prüfausstattung Brandmeldeanlage MSE
- bis zu 400 SE Akustische und visuelle Warnanlagen
- bis zu 22 SE Kommunikationsanlage Grundausstattung MSE
- bis zu 22 SE Kommunikationsanlage Ergänzungsausstattung MSE
Kennung des Verfahrens: a0f0445a-3bca-414b-9ce3-b31cfd906062
Interne Kennung: Q U2ED QD005 R9071
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 44480000Diverse Brandschutzausrüstungen
2.1.2 Erfüllungsort
Ort: Märkische Heide
Postleitzahl: 15913
NUTS-3-Code: Dahme-Spreewald(DE406)
Land: Deutschland
Allgemeine Informationen
2.1.6 Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: 
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: 
Bildung krimineller Vereinigungen: 
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: 
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: 
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 
Betrug oder Subventionsbetrug: 
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: 
Zahlungsunfähigkeit: 
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 
Insolvenz: 
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: 
Interessenkonflikt: 
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: 
Schwere Verfehlung: 
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: 
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: 
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: 
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: 
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: 
Bildung terroristischer Vereinigungen: 
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: 1 - Brandmeldeanlage
Beschreibung: Lieferung von bis zu:

- 202 SE Brandmeldeanlage in der Grundausstattung für Modulare Sanitätseinrichtungen (MSE)
- 52 SE Brandmeldeanlage in der Ergänzungsausstattung MSE
- 400 SE Akustische und visuelle Warnanlagen
- 26 SE Prüfausstattung Brandmeldeanlage MSE
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 44480000Diverse Brandschutzausrüstungen
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Märkische Heide
Postleitzahl: 15913
NUTS-3-Code: Dahme-Spreewald(DE406)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2040
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: wirtschaftlichstes Angebot
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=747517
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/03/202513:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 51Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene/leistungsbezogene Unterlagen nachfordern (gem. § 56 Abs. 1 VgV). Nachforderungen von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskritereien betrffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 10/03/202513:00 +01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung 4 Jahre nicht überschreiten, es sei denn es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor.

Ein solcher Sonderfall liegt hier vor. Die MSE, für die die Brandmelde- und Kommunikationsanlagen beschafft wird, ist in Ihrer Nutzungsdauer bis 2040 konzipiert. Auch der BVP verfügt über eine ähnliche Nutzungsdauer. Für das Brandschutzkonzept ist es essentiell, dass die entsprechenden Anlagen für dieselbe Nutzungsdauer ausgelegt sind. Würde die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf 4 Jahre begrenzt, würde dies dazu führen, dass bereits nach kurzer Zeit Neubeschaffungen erforderlich würden. Unterstellt, dass bis zum Zeitpunkt der Neuausschreibung auch andere Anlagen über eine Zulassung für den entsprechenden Frequenzbereich verfügen, würde dies bedeuten, dass unterschiedliche Anlagen für einzelne System der MSE und für den BVP genutzt würden. Das Brandschutzkonzept müsste für die neuen Anlagen neu erstellt oder zumindest angepasst werden. Auch müssten erneute Schulungen an den neuen Anlagen durchgeführt werden. Dies bringt in zeitlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht einen erheblichen Mehraufwand mit sich. Zudem birgt es die Gefahr, dass es zu Lücken in der Nutzung kommt, bis die neuen Anlagen entsprechend des Brandschutzkonzeptes genutzt werden könnten. Hinzu kommt, dass bei Nutzung verschiedener Brandmelde- und Kommunikationsanlagen die Handlungssicherheit seitens des Bedienpersonals nicht mehr sichergestellt ist.
Zur Verhinderung eines Nutzungsausfalls der MSE und des BVP und einer damit einhergehenden Gefährdung von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten kann dies nicht hingenommen werden.

Auch die logistische Versorgung der MSE und des BVP in den Einsatzgebieten müsste neu organisiert und schlimmstenfalls für zwei Brandmelde- und Kommunikationsanlagen angelegt werden. Es müssten Ersatzteile für zwei verschiedene Anlagen vorgehalten werden, was mit erheblichem Aufwand in wirtschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Kapazitäten verbunden ist.
Somit ist in Abweichung von § 21 Abs. 6 VgV eine Laufzeit von 15 Jahren entsprechend der geplanten Nutzungsdauer der MSE und des BVP gerechtfertigt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002
Titel: 2 - Kommunikationsanlage
Beschreibung: Lieferung von bis zu:

- 22 SE Kommunikationsanlage Grundausstattung MSE
- 22 SE Kommunikationsanlage Ergänzungsausstattung MSE
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 44480000Diverse Brandschutzausrüstungen
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Märkische Heide
Postleitzahl: 15913
NUTS-3-Code: Dahme-Spreewald(DE406)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2040
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: wirtschaftlichstes Angebot
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=747517
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/03/202513:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 51Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene/leistungsbezogene Unterlagen nachfordern (gem. § 56 Abs. 1 VgV). Nachforderungen von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskritereien betrffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 10/03/202513:00 +01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung 4 Jahre nicht überschreiten, es sei denn es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor.

Ein solcher Sonderfall liegt hier vor. Die MSE, für die die Brandmelde- und Kommunikationsanlagen beschafft wird, ist in Ihrer Nutzungsdauer bis 2040 konzipiert. Auch der BVP verfügt über eine ähnliche Nutzungsdauer. Für das Brandschutzkonzept ist es essentiell, dass die entsprechenden Anlagen für dieselbe Nutzungsdauer ausgelegt sind. Würde die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf 4 Jahre begrenzt, würde dies dazu führen, dass bereits nach kurzer Zeit Neubeschaffungen erforderlich würden. Unterstellt, dass bis zum Zeitpunkt der Neuausschreibung auch andere Anlagen über eine Zulassung für den entsprechenden Frequenzbereich verfügen, würde dies bedeuten, dass unterschiedliche Anlagen für einzelne System der MSE und für den BVP genutzt würden. Das Brandschutzkonzept müsste für die neuen Anlagen neu erstellt oder zumindest angepasst werden. Auch müssten erneute Schulungen an den neuen Anlagen durchgeführt werden. Dies bringt in zeitlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht einen erheblichen Mehraufwand mit sich. Zudem birgt es die Gefahr, dass es zu Lücken in der Nutzung kommt, bis die neuen Anlagen entsprechend des Brandschutzkonzeptes genutzt werden könnten. Hinzu kommt, dass bei Nutzung verschiedener Brandmelde- und Kommunikationsanlagen die Handlungssicherheit seitens des Bedienpersonals nicht mehr sichergestellt ist.
Zur Verhinderung eines Nutzungsausfalls der MSE und des BVP und einer damit einhergehenden Gefährdung von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten kann dies nicht hingenommen werden.

Auch die logistische Versorgung der MSE und des BVP in den Einsatzgebieten müsste neu organisiert und schlimmstenfalls für zwei Brandmelde- und Kommunikationsanlagen angelegt werden. Es müssten Ersatzteile für zwei verschiedene Anlagen vorgehalten werden, was mit erheblichem Aufwand in wirtschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Kapazitäten verbunden ist.
Somit ist in Abweichung von § 21 Abs. 6 VgV eine Laufzeit von 15 Jahren entsprechend der geplanten Nutzungsdauer der MSE und des BVP gerechtfertigt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisationen
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Identifikationsnummer: 991-19518-88
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt(DEB11)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: BAAINBw U2.5
E-Mail: BAAINBwU2.5@bundeswehr.org
Telefon: +49 261400-18235
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Identifikationsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10 Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 554294c9-2fe0-4f29-839c-eb02adadf4d1-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: -
10.1 Änderung
Abschnittskennung: ORG-7001
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ac63e96b-8c85-4a87-9884-2ad50675fc7a- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/202511:36 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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